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Wohngebäudeversicherung


Die Gebäudeversicherung sichert das Haus ab gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-(einschließlich Hagel- und Blitz-)schäden. Das Gebäude wird zum gleitenden Neuwert versichert, d.h. durch einen Multiplikator, der für alle Versicherer gilt wird der Wert des Hauses jährlich an die aktuelle Baupreisentwicklung angepasst.

Bei Erwerb eines Hauses geht die bestehende Versicherung gemäß Versicherungsvertragsgesetz auf den Erwerber über, und der Erwerber kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung kündigen – es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung kann entweder mit sofortiger Wirkung, oder aber sinnvollerweise zum Ablauf der laufenden Zahlungsperiode erfolgen, da im anderen Fall der gezahlte Beitrag dem Versicherer zusteht.

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung spielt die „Problematik“ Unterversicherung eine große Rolle. Die Versicherungssumme sollte bei Altbauten mit Hilfe eines Wertermittlungsbogens ermittelt werden. Wenn mindestens dieser Wert als Versicherungssumme versichert wird, dann gilt der sogenannte Unterversicherungsverzicht als vereinbart, d.h. der Versicherer muß auch Teilschäden ohne Abzug bezahlen, allerdings höchstens bis zur Versicherungssumme.

Damit wir ein Angebot erstellen erstellen können, empfehlen wir daher, den Wertermittlungsbogen vollständig auszufüllen und an uns zu senden.

Zum Vordruck (als PDF Datei).