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Wohngebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung sichert das Haus ab gegen Feuer-,
Leitungswasser- und Sturm-(einschließlich Hagel- und
Blitz-)schäden. Das Gebäude wird zum gleitenden
Neuwert versichert, d.h. durch einen Multiplikator, der für
alle Versicherer gilt wird der Wert des Hauses jährlich
an die aktuelle Baupreisentwicklung angepasst.
Bei Erwerb eines Hauses
geht die bestehende Versicherung gemäß Versicherungsvertragsgesetz
auf den Erwerber über, und der Erwerber kann die Versicherung
innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung kündigen
– es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Kündigung kann entweder mit sofortiger Wirkung, oder
aber sinnvollerweise zum Ablauf der laufenden Zahlungsperiode
erfolgen, da im anderen Fall der gezahlte Beitrag dem Versicherer
zusteht.
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung spielt die „Problematik“
Unterversicherung eine große Rolle. Die Versicherungssumme
sollte bei Altbauten mit Hilfe eines Wertermittlungsbogens
ermittelt werden. Wenn mindestens dieser Wert als Versicherungssumme
versichert wird, dann gilt der sogenannte Unterversicherungsverzicht
als vereinbart, d.h. der Versicherer muß auch Teilschäden
ohne Abzug bezahlen, allerdings höchstens bis zur Versicherungssumme.
Damit wir ein Angebot erstellen erstellen können, empfehlen
wir daher, den Wertermittlungsbogen vollständig auszufüllen
und an uns zu senden.
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