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Private Unfallversicherung
Eigentlich müsste die
Unfallversicherung richtig „Unfallinvaliditäts- oder
Unfallfolgenversicherung“ heißen. Sie dient nämlich
zum Ausgleich finanzieller Folgen aus dauerhaft bleibender,
12 Monate nach dem Unfalldatum noch vorhandener, ausschließlich
unfallbedingter Invalidität sowie, falls mitversichert,
des Unfalltodesfalles. Nicht Sache der privaten Unfallversicherung,
sondern der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung,
ist die Übernahme der durch einen Unfall entstandenen Kosten
für z.B. Arzt, Krankenhaus, Medikamente oder Reha - Maßnahmen.
Auf eventuelle Ansprüche gegen eine Sozialversicherung
oder den Unfallverursacher werden Leistungen der privaten Unfallversicherung
nicht angerechnet.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit, `rund – um –
die -Uhr`, bei Arbeit und Freizeit grundsätzlich nicht
nur für unverschuldete Unfälle, sondern auch dann,
wenn der Unfall durch eigene Fahrlässigkeit passiert. Bei
der Unfallversicherung wird der eingetretene Körperschaden
(Invalidität) nach einer für alle Menschen gleichen
Tabelle der sog. „Gliedertaxe“ bewertet. Welche
Auswirkungen die eingetretene Körperschädigung in
Bezug auf den ausgeübten Beruf mit sich bringt, spielt
hier keine Rolle. Ausnahmen gibt es für einige wenige Berufsgruppen
wie z.B. Ärzte oder Berufsmusiker. Die Beiträge zur
Unfallversicherung sind abhängig vom Unfallrisiko der Person
die versichert werden soll. Deshalb gibt es unterschiedliche
Beitragsklassen für z.B. Kinder, Frauen und körperlich-handwerklich
tätige Männer. Nach unserer Meinung ist die Unfallversicherung
besonders wichtig für Kinder - sie sind stärker unfallgefährdet
und nur in Kindergarten oder Schule, und auch dort nur mit geringer
Rente, über den Träger des Kindergartens oder der
Schule gesetzlich unfallversichert - und z.B. für Menschen,
die beruflich viel am Straßenverkehr teilnehmen müssen.
Wenn die Unfallversicherung wirklich existenzbedrohende Unfallfolgen
finanziell lindern soll, halten wir die Absicherung einer ausreichend
hohen einmaligen Entschädigungssumme und / oder einer lebenslangen
Rente nach eingetretener Unfallinvalidität für empfehlenswert.
Während sich die einmalige Kapitalentschädigung an
der %-Höhe der Unfallinvalidität bemisst, Vollinvalidität
ergibt eine größere Summe als ein nach einem Unfall
steifgebliebener Arm, wird die Unfallrente lebenslang in voller
Höhe ab einer unfallbedingten Invalidität von 50%
gezahlt, bei Unfallinvalidität unter 50% gibt es keine
Rente.
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Fragebogen zur Unfallversicherung
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