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  Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen

Eine Rechtsschutzversicherung wird anscheinend immer wichtiger - die Menschen werden offenbar streitsüchtiger und immer mehr Menschen haben eine Rechtsschutzversicherung, die sie dann auch benutzen, um einen Rechtsstreit zu gewinnen.

Sie trägt die in den letzten Jahren extrem gestiegenen Anwalts-, Gerichtskosten, Zeugengebühren, Kosten eines vom Gericht bestellten Gutachters bzw. Sachverständigen, Kosten einer Zwangsvollstreckung, Kautionsstellung (als zinsloses Darlehen).

Sie gilt für Rechtsfälle in Europa oder in Anliegerstaaten des Mittelmeeres, im Urlaub auch außerhalb Europas (während Urlaubsreisen bis zu 8 Wochen).


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  Wozu brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Diese Frage sollte sich jeder stellen, der mit dem Gedanken spielt, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, denn man soll nicht glauben, daß eine Rechtsschutzversicherung ein Allheilmittel gegen Streitigkeiten darstellt.

Es gibt einige Tatbestände, die grundsätzlich nicht versicherbar sind, wie z.B.

  • vorsätzlich begangene Straftaten,

• alle mit Neubau oder genehmigungspflichtigem Umbau eines Hauses in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten,

• alle Streitigkeiten, die etwas mit Erbe, Scheidung oder Unterhalt zu tun haben.

• Generell gilt, dass der Rechtsschutzversicherer eine reine Beratung nicht zahlt, erst die Tätigkeit des Anwalts wird von der Versicherung bezahlt)

Hinzu kommt noch, daß alle Rechtsschutzversicherer vor Vertragsbeginn eingetretene Schadenfälle nicht absichern, es zudem für die relevanten Bereiche eine 3-monatige Wartezeit ab Vertragsbeginn gibt und bei Streitigkeiten Erfolgsaussichten bestehen müssen.


 
  Welche Lebensbereiche lassen sich durch eine Rechtsschutzversicherung absichern?

  • Verkehrsrechtsschutz (Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug, beim Autokauf oder –verkauf, bei unklarer Unfallsituation, wegen Bußgeldbescheiden, Streit mit der eigenen KFZ-Versicherung ...)

• Privat-, Berufsrechtsschutz (wie u.a. Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber (Arbeitsrechtsschutz), Ärger beim Kauf- oder Verkauf von Sachen, Ärger mit Handwerkern (Vertragsrechtsschutz), Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld oder Verdienstausfallgeld bei Unfällen als Fußgänger oder Fahrradfahrer (Schadenersatzrechtsschutz) – generell gilt, daß der Rechtsschutzversicherer eine reine Beratung nicht zahlt, erst die Tätigkeit des Anwalts wird von der Versicherung bezahlt)

• Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (wie z.B. Ärger mit dem Vermieter wegen Nebenkostenabrechnung oder Kündigung, Nachbarstreitigkeiten bei eigenem Haus oder Wohnung, Streit mit Miteigentümern oder Verwaltern bei Eigentümergemeinschaften)

Diese Bereiche lassen sich einzeln und in bestimmten Kombinationen absichern.


 
  Beiträge

Der Beitrag einer Rechtsschutzversicherung hängt von der gewählten Versicherungsgesellschaft und vom versicherten Umfang ab.

So kostet z.B. für Nichtselbständige (Familien-Tarif) ohne Selbstbeteiligung eine: :

  • eine Verkehrsrechtsschutzversicherung 108,33 € / Jahr,

• eine Privat-Rechtsschutzversicherung 138,19 €/ Jahr

• eine Miet-Rechtsschutzversicherung 85,50 €/ Jahr

• Kombination – Privat-/Berufs-/Rechtsschutzversicherung 175,75 € / Jahr

• Kombination – Privat-/Berufs-Miet-Rechtsschutzversicherung 221,41 € / Jahr

• Kombination – Privat-/Berufs-Verkehrs-Rechtsschutzversicherung 230,57 € / Jahr

- Kombination - Privat-/Berufs-/Verkehrs-Miet-Rechtsschutzversicherung 276,22 € / Jahr

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es günstigere Beiträge (öffentlicher Dienst).
Für Single reduzieren sich die Beiträge um 20%, desgleichen, wenn eine Selbstbeteiligung akzeptiert wird