|
 |
|
 |
| |
|
|
zurück
zu Auswahl |
| |
Rechtsschutzversicherung
für Privatpersonen
Eine Rechtsschutzversicherung wird anscheinend immer wichtiger
- die Menschen werden offenbar streitsüchtiger und immer
mehr Menschen haben eine Rechtsschutzversicherung, die sie dann
auch benutzen, um einen Rechtsstreit zu gewinnen.
Sie trägt die in den letzten Jahren extrem gestiegenen
Anwalts-, Gerichtskosten, Zeugengebühren, Kosten eines
vom Gericht bestellten Gutachters bzw. Sachverständigen,
Kosten einer Zwangsvollstreckung, Kautionsstellung (als zinsloses
Darlehen).
Sie gilt für Rechtsfälle in Europa oder in Anliegerstaaten
des Mittelmeeres, im Urlaub auch außerhalb Europas (während
Urlaubsreisen bis zu 8 Wochen).
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Wozu brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Diese Frage sollte sich jeder stellen, der mit dem Gedanken
spielt, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, denn
man soll nicht glauben, daß eine Rechtsschutzversicherung
ein Allheilmittel gegen Streitigkeiten darstellt.
Es gibt einige Tatbestände,
die grundsätzlich nicht versicherbar sind, wie z.B.
| |
• vorsätzlich
begangene Straftaten,
• alle mit Neubau oder genehmigungspflichtigem Umbau
eines Hauses in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten,
• alle Streitigkeiten, die etwas mit Erbe, Scheidung
oder Unterhalt zu tun haben.
• Generell gilt, dass der Rechtsschutzversicherer
eine reine Beratung nicht zahlt, erst die Tätigkeit
des Anwalts wird von der Versicherung bezahlt)
|
Hinzu kommt noch, daß alle Rechtsschutzversicherer
vor Vertragsbeginn eingetretene Schadenfälle nicht absichern,
es zudem für die relevanten Bereiche eine 3-monatige Wartezeit
ab Vertragsbeginn gibt und bei Streitigkeiten Erfolgsaussichten
bestehen müssen.
|
| |
|
| |
Welche
Lebensbereiche lassen sich durch eine Rechtsschutzversicherung
absichern?
| |
• Verkehrsrechtsschutz
(Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug, beim Autokauf
oder –verkauf, bei unklarer Unfallsituation, wegen
Bußgeldbescheiden, Streit mit der eigenen KFZ-Versicherung
...)
• Privat-, Berufsrechtsschutz (wie u.a.
Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber (Arbeitsrechtsschutz),
Ärger beim Kauf- oder Verkauf von Sachen, Ärger
mit Handwerkern (Vertragsrechtsschutz), Durchsetzung von
Ansprüchen auf Schmerzensgeld oder Verdienstausfallgeld
bei Unfällen als Fußgänger oder Fahrradfahrer
(Schadenersatzrechtsschutz) – generell gilt, daß
der Rechtsschutzversicherer eine reine Beratung nicht
zahlt, erst die Tätigkeit des Anwalts wird von der
Versicherung bezahlt)
• Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (wie
z.B. Ärger mit dem Vermieter wegen Nebenkostenabrechnung
oder Kündigung, Nachbarstreitigkeiten bei eigenem
Haus oder Wohnung, Streit mit Miteigentümern oder
Verwaltern bei Eigentümergemeinschaften)
|
Diese Bereiche lassen sich einzeln
und in bestimmten Kombinationen absichern.
|
| |
|
| |
Beiträge
Der Beitrag einer Rechtsschutzversicherung hängt von der
gewählten Versicherungsgesellschaft und vom versicherten
Umfang ab.
So kostet z.B. für Nichtselbständige (Familien-Tarif) ohne Selbstbeteiligung eine:
:
| |
• eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
108,33 € / Jahr,
• eine Privat-Rechtsschutzversicherung
138,19 €/ Jahr
• eine Miet-Rechtsschutzversicherung
85,50 €/ Jahr
• Kombination – Privat-/Berufs-/Rechtsschutzversicherung
175,75 € / Jahr
• Kombination –
Privat-/Berufs-Miet-Rechtsschutzversicherung 221,41 €
/ Jahr
• Kombination – Privat-/Berufs-Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
230,57 € / Jahr
- Kombination - Privat-/Berufs-/Verkehrs-Miet-Rechtsschutzversicherung
276,22 € / Jahr |
Für bestimmte Berufsgruppen
gibt es günstigere Beiträge (öffentlicher Dienst).
Für Single reduzieren sich die Beiträge um 20%, desgleichen,
wenn eine Selbstbeteiligung akzeptiert wird
|
| |
|
 |
|
|