Home Versicherungen Kontakt Links Impressum
 
    zurück zu Auswahl   
  Die kurzfristige Elektronikversicherung 2003

Die kurzfristige Elektronikversicherung:
Werfen Sie doch mal einen Blick ins "Kleingedruckte" Ihrer AGB´s unter dem Punkt "Haftung" ! Dort werden Sie finden, dass der Mieter für alle Schäden, die an dem gemieteten Material eintreten, einzustehen hat. Und Schäden sind recht schnell passiert. Ob nun jemand versehentlich eine Cola ins Mischpult laufen lässt, die Bassbox unter Volllast ausgestöpselt wird oder beim Auf- und Abbau etwas herunterfällt.

Fragen Sie den Kunden oder den Vermieter, ob das angemietete Material bereits versichert ist. Wenn nicht, bieten wir Ihnen eine Elektronikversicherung an, die auf Tagesbasis abgerechnet wird. Bei dieser Elektronik-Versicherung handelt es sich im Bereich Sachschaden um eine sog. "All-Gefahren-Deckung" gemäß den ABE. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. In Abweichung der ABE § 2.1 haben wir auch noch das Unterschlagungsrisiko mitversichert.

Folgende Punkte schränken den Versicherungsschutz etwas ein:
Es gilt ein genereller Selbstbehalt von € 500,--
Bei Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Diebstahl aus KFZ, Raub und Plünderung gilt ein Selbstbehalt von 25 %, mindestens € 500,--.

Die Prämienberechnung ist denkbar einfach:
je angefangene € 1.000,-- und Tag werden inkl. Transport € 1,67 an Prämie bzw. € 1,07 ohne Transport berechnet. Die Versicherungssteuer in Höhe von 19% ist hier schon enthalten.

Mieten Sie also Material im Wert von € 95.000,-- für 4 Tage, so beträgt die Prämie pro Tag 95 mal € 1,67 also € 158,65. Für vier Tage sind somit € 634,60 zu erheben.

Im Falle, dass der Transport mitversichert sein soll, gilt bei den o.g. Prämienkonditionen generell der Geltungsbereich "EU inkl. Schweiz" vereinbart. Selbstverständlich ist jedoch auf Anfrage eine Erweiterung auf "geographisch Europa" bzw. "weltweit" möglich.

Die Mindestprämie pro Vorgang liegt bei € 142,80 (inkl. 19% Versicherungssteuer)


    zurück zu Auswahl   
  Haftpflicht - was ist das eigentlich?

Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz.

Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmer, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.

Die berühmten Außendienstbeispiele sind hier durchaus zutreffend:

  Sie gehen in Ungedanken über die Straße, ein Auto muß ausweichen, gerät hierdurch ins Schleudern und rammt ein anderes Fahrzeug.

  Sie besuchen Freunde und stoßen die berühmte chinesische Vase vom Sideboard etc.

Womit wir beim Kernpunkt des Themas wären:



    zurück zu Auswahl   
  Was genau muss die Berufshaftpflicht des freiberuflichen Musikers alles enthalten?

Zunächst einmal natürlich die Personen- und Sachschäden. Die Deckungssummen hierfür sollten mindestens bei 2 Mio. € liegen. Ein Beispiel für einen Personenschaden und was danach kommen kann, wenn keine Berufshaftpflichtversicherung besteht:

Sie verwenden zum Aufstellen einer Gesangsanlage unglücklicherweise einen bereits leicht beschädigten Ständer, der dann während der Veranstaltung einknickt. Die herunterstürzende Box verletzt einen Zuschauer. Der liegt eine Woche im Krankenhaus und ist dann weitere vierzehn Tage krankgeschrieben. Also noch nichts Dramatisches. Neben einem möglicherweise vorhandenen geringen Sachschaden (zerrissene Jacke) liegt der Hauptschaden in den Behandlungskosten und in der Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers.

Somit kommt der verursachte Schaden auf den Freiberufler zu. Das gleiche gilt natürlich für den Regress des Krankenversicherers des Geschädigten. Der wird nämlich versuchen, die bezahlten Krankheitskosten zurück zu bekommen. Insgesamt ist bis hierhin leicht mit Summen bis 8.000,-- Euro zu rechnen.

Doch damit noch nicht genug. Denn nun kommt der Geschädigte, der von der Box getroffen worden ist, und fordert vom Freiberufler ein “angemessenes“ Schmerzensgeld nach § 847 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Beim genannten Beispiel kommen wohl Euro 2000,-- zum Tragen.

Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung ist der freiberufliche Musiker also mit ca. 10.000,-- Euro dabei

Wie erwähnt, dieses Schadenbeispiel war noch nichts Dramatisches. In der Praxis kommen da durchaus auch dollere Sachen vor.

Ein weiterer Punkt, der zu beachten ist, sind die berühmten Tätigkeitsschäden. Berühmt sind sie deswegen, weil sie des öfteren vorkommen, aber meistens beim Vertragsabschluß zur Haftpflichtversicherung vergessen werden. Und da sie stets ausdrücklich mitversichert werden müssen, findet meistens keine Regulierung statt.

“Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.“

Beispiele:

Sie ziehen ein Case auf Rollen über den Hallenboden. Eine Rolle blockiert und stellt sich quer. Die dadurch entstehende Schramme im Parkett wäre nicht versichert. Sie sollen eine Box auf ein Podest hieven. Dort steht aber z.B. ein Projektor. Sie heben den Projektor hoch und wollen ihn woanders hinstellen. Leider fällt er aber hin. Bearbeitungsschaden, nicht versichert. Schäden von 2 bis 3.000,-- Euro sind da schnell passiert.

Nächster Punkt sind Schäden an Fahrzeugen beim Be- und Entladen von Hand. Wenn man nicht ausdrücklich darauf besteht, sind die ebenfalls nicht mitversichert.

Es geht noch weiter:

Ein Auftrag führt Sie nach Holland. Ein dort passierender Haftpflichtschaden ist normalerweise wieder nicht versichert, weil die Versicherungsbedingungen, sofern man sie nicht abändert, nur in Deutschland gelten.

Jetzt kann nur noch ein Problem auftauchen. Sie verursachen einen Haftpflichtschaden abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit (die soll es ja auch noch so ab und an geben). Hier ist in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung. Deshalb haben wir in die von uns angebotene Berufshaftpflichtversicherung eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Die ist im Preis auch schon enthalten. Somit sind Sie beruflich in ganz Europa und privat weltweit versichert. 24 Stunden rund um die Uhr.

Bitte beachten Sie, dass sich die Haftpflichtversicherung nicht nur mit Befriedigung der berechtigten Ansprüche sondern auch mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche befasst. Sprich, der Versicherer hilft Ihnen, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch auf Sie zu kommt, für den Sie jedoch kein Verschulden trifft. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Voraussetzung ist, dass es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.

Das heißt für Sie, dass bei einer Abwehr unberechtigter Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt, sondern, dass die Versicherung für Sie klarstellt, dass auch Sie keine rechtliche Verpflichtung des Schadensersatzes haben.


    zurück zu Auswahl   
  Berufshaftpflicht für Musiker

Die Lösung dieser Probleme bieten wir mit unserer Berufshaftpflichtversicherung an!

Risikobeschreibung:

Haftpflichtversicherung für Musiker und Künstler, mitversichert sind Auf -und Abbautätigkeiten sowie branchenübliche Nebentätigkeiten wie z.B. Erteilung von Musikunterricht sowie die Privathaftpflicht.

Die Deckungssummen lauten:

  Versicherungssummen Selbstbeteiligung
 
Personen- und Sachschäden pauschal
€ 3.000.000,--
keine
Vermögensschäden
€ 100.000,--
keine
 

Innerhalb der Sachschadenversicherungssumme gelten folgende Bereiche mitversichert: 

Berufshaftpflicht
Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden
€ 10.000,--
€150,--
Leitungsschäden
€ 50.000,--
€ 150,--
Schlüssel-/Codekartenverlust
€ 30.000,--
keine
Mietsachschäden an Immobilien durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
€ 100.000,--
keine
Mietsachschäden an Immobilien durch sonstige Ursachen
€ 75.000,--
keine
Die genannten Versicherungssummen gelten 2-fach pro Jahr maximiert.

 
Privathaftpflichtversicherung und Hundehalterhaftpflicht

Personen- und Sachschäden pauschal
€ 3.000.000,--
keine
Vermögensschäden
€ 100.000,--
keine
Die genannten Versicherungssummen gelten 2-fach pro Jahr maximiert.

 
Umweltbasisversicherung
€ 3.000.000,--
 
Kleingebinde bis 2051/kg je Einzelgebinde, max. 10001/kg 10%, max.
€1.500,--
 
     
 

Was Die Versicherung kostet

Eine solche Police kostet derzeit Euro 150.-- je Person.
Bei einer Künstlergruppe / Band ab 3 Personen reduziert sich dieser Jahresbeitrag auf Euro 111,-- je Person. Sollten Sie gelegentlich Hilfskräfte oder Aushilfen beschäftigen, kann die Subsidiärdeckung (sofern kein anderer Vertrag vorgeht) für Euro 47,41 Zuschlag eingeschlossen werden. Die genannten Prämien verstehen sich jeweils zzgl. der derzeit gültigen
Versicherungssteuer von 19%.

Was nicht versichert ist, die wichtigsten Ausschlüsse

  Ansprüche aus

• Bußgelder und Strafen

• Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen

• Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durc h verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrag sind

Deckungserweiterungen, die oben nicht separat erwähnt wurden, aber dennoch enthalten sind:

  • nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen,

• fremde Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h (von Zulassungspflicht befreit) im Rahmen der „Non-Ownership-Klausel mit einem Sublimit von € 100.000,-- und einer generellen Selbstbeteiligung von € 1.000,-- je Schadenfall.

• Beauftragung fremder Unternehmen jedoch nur Auswahlverschulden, nicht die persönliche
(gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)

• Vorsorgeversicherung (Versicherungssummen des Vertrages / Versehensklausel)

• Auslandsschäden europaweit bei Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie bei direktem Export

• Auslandschäden weltweit bei indirektem Export, Geschäftsreisen, Ausstellungen, Messen und Märkten (Selbstbeteiligung USA/Kanada: €10.000,-- bei Personenschäden)
Be- und Entladeschäden

• Haus- und Grundstückshaftpflicht auch aus der Vermietung an Betriebsfremde

• Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben (nicht als Bauträger, Generalüber/unternehmer)
vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht



    zurück zu Auswahl   
  Versicherung elektronischer und sonstiger
Musikinstrumente 2003











Die Nachteile, die die klassische Musikinstrumentenversicherung für den Musiker hatte, waren:
 
 
Obwohl Neuwert versichert, wurde im Schadenfalle nur der Zeitwert gezahlt.

  Nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr bestand für Sachen im Kfz kein Versicherungsschutz, obwohl der Musiker, wenn er nach dem Konzert um 1.00 oder 2.00 Uhr morgens zurückkommt, allein schon aus nachbarschaftlichen Gründen gar nicht mehr ausladen kann.

  Die Anforderungen an Verpackung und Verstauung waren so hoch, dass in der Praxis fast kein Schaden bezahlt werden musste. Denn ist etwas während der Fahrt umgefallen, dann war es nicht ordnungsgemäß verstaut (sonst wäre es ja nicht gefallen !).
·
Der von uns angebotene Versicherungsschutz macht mit diesen Dingen Schluss. Es ist ebenso die Nachtzeit mitversichert, wie auch im Schadenfalle der Neuwert (sofern die Versicherungssumme wie folgt gebildet wurde: aktueller Listenpreis der versicherten Instrumente, Anlagen und Geräte einschließlich Zubehör und dazugehöriger spezifischer Verkabelung zzgl. Fracht, Montage und Mehrwertsteuer (MwSt. nur, sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt), ohne Rabatte) erstattet wird. Lediglich dann, wenn das beschädigte oder entwendete Instrument nicht wiederbeschafft wird (auch kein gleichwertiger Ersatz), erfolgt eine Entschädigung des Zeitwertes. Und nachdem sehr viele Instrumente einen hohen Anteil an Elektronik haben, sind selbstverständlich auch Schäden durch Kurzschluss, Induktion und Überspannung eingeschlossen.

Natürlich gibt es hier, wie überall, auch eine “Kehrseite“, die wir Ihnen auf keinen Fall verschweigen möchten:

  Es wird vorausgesetzt, dass das Kfz, in welchem sich die Sachen befinden, ein festes Verdeck hat. Cabrios oder Plan-Fahrzeuge sind somit ausgeschlossen.

  Auch muss die Tür des Übungsraumes über ein bündiges Sicherheitsschloss verfügen. Der Schließzylinder darf nicht hervorstehen, da er dann leicht abgedreht werden kann.

  • es gilt eine generelle Selbstbeteiligung im Schadenfalle von € 125,--. Diese Selbstbeteiligung erhöht sich auf 25% der Schadensumme bei Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Diebstahl aus Kfz, Raub und Plünderung sowie bei Schäden durch Stoß und Sturz während des Transportes sowie des Be- und Entladens, hier jedoch nur dann, wenn diese Schäden durch unsachgemäße Verpackung bzw. Verstauung zurückzuführen sind.

  • Nicht versichert gelten Saiten, Mundstücke, Ventile, Bespannung von Klang- und Resonanzkörpern (z.B. Trommel) sowie sonstige Teile, die einem erhöhten oder sehr hohen Verschleiß unterliegen. Es besteht jedoch Versicherungsschutz für diese Teile bei Schäden durch Feuer und Diebstahl.


Wir haben bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes den Schwerpunkt auf die Schäden gelegt, die eine Katastrophe für den Musiker darstellen. Auch wenn bei einem Einbruch in Ihr Fahrzeug zwischen 22.00 und 06.00 Uhr “nur“ 75% des Schadens gezahlt werden, bislang gab es nichts in einem solchen Fall. Die Tatsache, dass Sie 75% des Wiederbeschaffungspreises und nicht eines meist deutlich niedrigeren Zeitwertes erhalten, relativiert die Selbstbeteiligung deutlich.

Unser Angebot wendet sich daher an den Musiker, der bereit ist, € 125,-- je Schaden selbst zu tragen. Dafür erhält er aber einen professionellen Versicherungsschutz, der auf die Risikosituation des Musikers und seiner Instrumente voll eingeht und der Deckung nicht dann verweigert, wenn sie am dringendsten benötigt wird. Eine solche Situation liegt zum Beispiel schon dann vor, wenn Sie zu den bisherigen Instrumenten etwas hinzukaufen. In der Regel denkt man an die Versicherung erst ganz zum Schluss, Tage oder Wochen nach dem Kauf. Hier bieten wir Ihnen noch ein Highlight:

Neu angeschaffte Sachen gelten rückwirkend ab Anschaffungsdatum mitversichert, sofern die Sachen binnen 4 Wochen nach erfolgter Anschaffung zur Versicherung aufgegeben werden! Der Versicherungsschutz ist jedoch auf maximal 10% der Versicherungssumme beschränkt.


Was die Versicherung kostet

Trotz der deutlichen Verbesserungen konnte der bisherige Prämiensatz gehalten werden. Bei einem Geltungsbereich “EU inkl. Schweiz“ beträgt der Prämiensatz unverändert 1% vom lnstrumenten Neuwert (zzgl. 19% Versicherungssteuer). Soll der Geltungsbereich auf geographisches Europa ausgedehnt werden, so liegt der Satz bei 1,25%. Bei einer Ausdehnung auf “weltweit“ liegt der Prämiensatz bei 1,75%.

Die Mindestprämie Vertrag beträgt € 50,-- (ebenfalls zzgl. 19% Versicherungssteuer).


    zurück zu Auswahl   
  Veranstalter-Haftpflicht

Die meisten Hallenvermieter verlangen den Abschluss einer solchen Versicherung, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird. Diese Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden. Sei es der Stolperer des Besuchers über ein nicht gesichertes Kabel, die unglücklich verstellte Notausgangstüre bei einer Panik, die Körperverletzung durch einen umfallenden Boxenturm, die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig. Wir haben eine Spezialpolice entwickelt, die über das Normalmaß hinausgeht:

1. Deckungssummen

a.) Veranstalterhaftpflichtversicherung

Nachstehende Deckungssummen stehen im Rahmen der Sachschaden-Deckungssumme zur VerfügungEUR 20.000,-- für LeitungsschädenEUR 20.000 für TätigkeitsschädenEUR 1.000.000 für Schäden an gemieteten Räumen und Gebäude infolge Brand und ExplosionDie genannten Deckungssummen stehen für die Veranstaltung zweifach maximiert zur Verfügung.

 
Versicherungssummen
Selbstbeteiligung
 
Personenschäden
€ 2.000.000,--
Sachschäden
€ 1.000.000.--
s. u.
Vermögensschäden
€ 100.000,--
 

Nachstehende Deckungssummen stehen im Rahmen der Sachschaden-Deckungssumme zur Verfügung

für Leitungsschäden
€ 500.000,--
Bearbeitungs -und Obhutsschäden € 100.000,--  
Mietsachschäden an gemieteten Räumen und Gebäude infolge Brand und Explosions, Leitungs – und Abwasser € 1.000.000,--  
Mietsachschäden durch sonstige Ursachen je nach gewählter Deckungssumme € 1.000.000,--  

Schlüssel -/Codekartenverlust

€ 30.000,--  

Die genannten Deckungssummen stehen für die Veranstaltungen zweifach maximiert zur Verfügung.

 

b.) Umweltbasisversicherung

Nachstehende Deckungssummen stehen im Rahmen der Sachschaden-Deckungssumme zur Verfügung

 
Versicherungssummen
Selbstbeteiligung
 
Personenschäden
€ 2.000.000,--
10 %, max. € 1500,--
Sachschäden
€ 1.000.000.--
10 %, max. € 1500,--
Vermögensschäden
€ 100.000,--
10 %, max. € 1500,--

Kleingebinde bis 205 L/kg je Einzelgebinde, max. 1000L/kg
Die genannten Deckungssummen stehen für die Umwelthaftpflicht einfach zur Verfügung.

 

2. Erweiterungen des Versicherungsschutzes

Mitversichert sind

  • Auf – und Abbauarbeiten bis jeweils 3 Tage

• vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht des Halleneigentümers (sog. Freistellung des Vermieters)

• Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen nicht zulassungs - und versicherungspflichtig)

• fremde Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h (von Zulassungspflicht befreit) im Rahmen der „Non Ownership Klausel“ (Sublimit 100.000 € mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,- €)

• Beauftragung fremder Unternehmer (jedoch nur Auswahlverschulden, nicht die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)

• Be – und Entladeschäden

• Mangelfolgeschäden wegen Fehlen zugesicherter Eigenschaften

• Versicherungsschutz auch für Open-Airs

3. Definition Mietsachschäden

Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten Immobilien (z.B. an der gemieteten Halle. Beispiele wären hier z.B. der Schaden durch ein Case am Boden (nachdem die Rolle verkantet) oder an der Wand (weil Ihr Auf- und Abbauhelfer mal wieder zu stürmisch war). Auch wenn Sie mit der Traverse durch die Glastür gehen, ohne sie vorher zu öffnen. Bitte beachten Sie, dass hier Schäden an Immobilien versichert gelten, nicht jedoch an mobilen Sachen wie z.B. Equipment etc.
.
4. Prämien (alle Prämien gelten Brutto, d.h. inkl. Versicherungssteuer)

Diese hängen ab von der Zuschauerzahl und der Höhe der gewünschten Mietsachschaden-Deckung

  Pauschalbeitrag
(in EURO)

Beitrag je Besucher
(in EURO)
Mietsachschäden durch sonstige Ursachen an Immobilien
(in EURO)

bis 500 Besucher bis 1.000 Besucher bis 1.500 Besucher bis 2.000 Besucher von 2.001 bis 10.000 Besucher von 10.001 bis 50.000 Besucher von 50.001 bis 100.000 Besucher
ohne 
89,25
114,24
171,36

229,67

0,10

0,07

0,04

1.000 
107,10
137,09
205,63

274,89

0,12

0,08

0,05

2.000 
124,95
159,94

239,90

321,54

0,13

0,10

0,06

3.000 
142,80
182,78

274,18

367,47

0,20

0,12

0,07

4.000 
160,65
205,63

308,45

413,41

0,17

0,13

0,08

5.000 
178,50
228,48

342,72

459,34

0,19

0,14

0,10

25.000 
208,25
266,20

399,25

535,14

0,23

0,17

0,11

50.000 
232,05
297,02

445,54

597,14

0,25

0,19

0,12


Die Restauration in eigener Regie kann gegen eine Prämie von EUR 8,21 je Person eingeschlossen werden. Veranstaltungszelte (hierbei geht es um die Schäden durch die Zelte, nicht jedoch an den Zelten) können gegen eine Prämie von EUR 86,87 bis 500 qm bzw. EUR 178,50 bis 1000 qm versichert werden. Zuschlag in Höhe von 10% auf die Prämie für Versicherungsschutz für Gabelstapler über 6 km/h EUR 75,- (sofern per Ausnahmegenehmigung von der Zulassungspflicht befreit). Zuschlag für Erhöhung des bereits beitragsfrei versicherten Sublimits bei fremden Gabelstaplern über 6 km/h (sofern per Ausnahmegenehmigung von der Zulassungspflicht befreit) auf 500.000 € und gleichzeitige Reduzierung der generellen Selbstbeteiligung auf 250,- € : je Gabelstapler 119,- €.

Alle o.g. Prämien gelten incl. 19% Versicherungssteuer. Zusatzrisiken wie z. B. Pyrotechnik, Festzelte über 1000 qm, Feuerwerke etc. müssen gesondert beantragt werden.

Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind nicht versichert, auch nicht versicherbar! Ferner gelten Schäden an gemieteten, geliehenen oder überlassenen Mobilien nicht mitversichert. Für das gemietete Equipment empfehlen wir Ihnen unsere kurzfristige Elektronikversicherung. Fragen Sie einfach bei uns nach, gerne unterbreiten wir Ihnen auch hier ein Angebot.

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kann auch als Jahresvertrag abgeschlossen werden, gerne stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite.


    zurück zu Auswahl   
  Die Jahresveranstalterhaftpflichtversicherung

Die meisten Hallenvermieter oder Geländebetreiber verlangen den Abschluß einer solchen Versicherung, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird. Diese Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen, wennSie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden. Sei es der Stolperer des Besuchers über ein nicht gesichertes Kabel, die unglücklich verstellte Notausgangstüre bei einer Panik, die Körperverletzung durch einen umfallenden Boxenturm, die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig.

Im Bereich der Veranstalterhaftung gibt es, grob gesagt, drei Schadensmöglichkeiten.

  • Personenschäden

• Sachschäden

• Mietsachschäden

Personen- und Sachschäden sind klar, was aber sind Mietsachschäden ?

Hierunter sind solche Schäden an Sachen zu verstehen, die gemietet, geliehen, gepachtet oder Gegenstand eines sonstigen Verwahrungsvertrages sind. Üblicherweise sind solche Mietsachschäden gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ausgeschlossen. Speziell für Ihre Branche haben wir jedoch den Einschluß solcher Mietsachschäden mit einem Versicherer vereinbart. Es gilt dieser Einschluß jedoch nur für Gebäude und Gebäudebestandteile. Auf keinen Fall mitversichert sind Musikinstrumente, Requisiten oder angemietete PA und Licht und sonstige mobilen Gegenstände (Diese können aber anderweitig, z.B. über eine kurzfristige Elektronikversicherung versichert werden).

Die Standardversicherungssumme für Mietsachschäden kann bis zu € 50.000,-- durch sonstige Ursachen betragen, für Mietsachschäden an Gebäuden durch Brand oder Explosion beträgt sie grundsätzlich und ohne daß Sie hierfür etwas zusätzlich bezahlen müssen, 1 Mio. Euro Hiermit erfüllen Sie bereits die Anforderungen von fast allen Hallenbesitzern!

1. Erweiterungen des Versicherungsschutzes

  • Vor- und Nacharbeiten bis jeweils 3 Tage

• vertraglich Übernommene gesetzliche Haftpflicht des Halleneigentümers (sog. Freistellung des Vermieters)

• Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden

• Vermittlung von Veranstaltungen etc. (Vermögensschäden aufgrund der Falschvermittlung usw. gelten nicht mitversichert)

• Freistellung des Hallenbesitzers von Schäden, die durch das Gebäude an Personen entstehen (z.B. Einsturz

• von Gebäudeteilen, Ausfall der Beleuchtung etc)

• automatischer Versicherungsschutz für Open-Airs
jederzeitige Möglichkeit der Erhöhung einzelner oder auch aller Deckungsummen für eine bestimmte Veranstaltung (so werden von US-amerikanischen Managements oftmals Haftpflichtversicherungen verlangt, die Personenschäden bis zu 10 Mio US-$ beinhalten)

• nicht zu vergessen, daß auch mal ein Gabel- oder Elektrostapler (Ameise) kurzerhand ausgeliehen wird, um den Auf- oder Abbau zu beschleunigen. Wer denkt dann schon daran, beim Versicherer anzurufen und zu fragen, ob Schäden, die durch den Stapler verursacht werden, eingeschlossen sind?! Diese gelten beitragsfrei mitversichert, solange sie nicht zulassungs- und versicherungspflichtig sind.

• Mitversicherung branchenüblicher Nebenrisiken (Gastronomie, Security, Stagehands) gegen Zuschlag

• Beitragsfreie Privathaftpflicht für den oder die Betriebsinhaber


2. Versicherungssummen

 
Versicherungssummen
Selbstbeteiligung
 
Personenschäden
€ 3.000.000,--
keine
Sachschäden
€ 3.000.000.--
keine
Vermögensschäden
€ 100.000,--
keine
 

Innerhalb der Sachschadendeckungssumme gelten folgende Bereiche mitversichert:

Veranstalterhaftpflicht

Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden € 3.000.000,-- € 150,--
Leitungsschäden
€ 500.000,--
€ 150,--
Bearbeitungs -und Obhutsschäden € 100.000,--  
Mietsachschäden an Immobilien durch Brand und Explosions, Leitungs – und Abwasser € 1.000.000,-- € 250,--
Mietsachschäden durch sonstige Ursachen je nach gewählter Deckungssumme € 250,--

Schlüssel -/Codekartenverlust

€ 30.000,--  

Die genannten Deckungssummen stehen für die Veranstaltungen zweifach maximiert zur Verfügung.

Umweltbasisversicherung

Personenschäden
€ 3.000.000,--
10% max € 1500
Sachschäden
€ 3.000.000.--
10% max € 1500
Vermögensschäden
€ 100.000,--
10% max € 1500
Kleingebinde bis 205l/kg je Einzelgebinde, max. 1000 l/kg

Die genannten Deckungssummen gelten 1-fach pro Jahr maximiert.

 


3. Definition Mietsachschäden

Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten Immobilien (z.B. an der gemieteten Halle). Beispiele wären hier z.B. der Schaden durch ein Case am Boden (nachdem die Rolle verkantet) oder an der Wand (weil Ihr Auf- und Abbauhelfer mal wieder zu stürmisch war). Auch wenn Sie mit der Traverse durch die Glastür gehen, ohne sie vorher zu öffnen. Bitte beachten Sie, daß hier Schäden an Immobilien versichert gelten, nicht jedoch an mobilen Sachen wie z.B. Equipment etc.


4. Bedingungen

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)

• Sonderbedingungen der Fa. Eberhard, Raith & Partner GmbH zur Konzertveranstalter-Haftpflichtversicherung

• Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung (BvR 004)

• Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung; BBR 013).

• Maklerklausel


5. Prämien (alle Prämien gelten Netto, d.h. zuzügl. 19% Versicherungssteuer )

Diese hängen ab von der Zuschauerzahl und der Höhe der gewünschten Mietsachschaden-Deckung

 
Mietsachschäden an Immobilien durch sonstige Ursachen
Beitragssatz je Zuschauer
Mindestbeitrag
ohne
€ 0,04 € 379,--
€ 1.000,--
€ 0,05 € 457,--
€ 2.000,--
€ 0,06 € 513,--
€ 3.000,--
€ 0,08 € 620,--
€ 4.000,--
€ 0,09 € 659,--
€ 5.000,--
€ 0,10 € 737,--
€ 25.000,--
€ 0,13 € 983,--
€ 50.000,--
€ 0,17 € 1.233.--

 

Sofern Sie eine eigenen Veranstaltungshalle haben oder Ihr Personal mitversichert haben wollen können Sie folgende Risiken einschließen:

 
Techniker, Stagehands und Securities zu € 11,70 je € 1.000,-- Bruttojahreslohnsumme
Gastronomiepersonal zu € 11,70 je € 1.000,-- Bruttojahreslohnsumme
Büropersonal € 6,900 je € 1.000,-- Bruttojahreslohnsumme
Vermietung der Veranstaltungshalle an Betriebsfremde € 2,50 je € 1.000,-- Mieteinnahmen
  Die Prämien gelten zuzügl. 19% Versicherungssteuer

Zusatzrisiken wie z. B. Pyrotechnik, Festzelte über 1000 qm, Feuerwerke etc. müssen gesondert beantragt werden.
 


6. Ausschlüsse

Was wir zur Klarstellung auch erwähnen möchten, sind die wichtigsten Ausschlüsse:

  • Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind nicht versichert, auch nicht versicherbar!

• Eigenschäden

• Vorsatz

• Ansprüche aus Diebstahl etc.

• Bußgelder und Strafen

• Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen

• Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstände eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.

Die Annahme unseres Angebotes ist denkbar einfach. Wir fügen die notwendigen Formulare bei und bitten Sie, uns diese ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden. Wir bestätigen, wenn alles in Ordnung ist, sofort die Annahme und Sie erhalten kurze Zeit später das oder die Versicherungsdokumente. Für Rückfragen und Erklärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns diesbezüglich anzurufen.


 
  Die Elektronikversicherung für Ton- und Fernsehstudios

Grundlage sind die ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE ELEKTRONIKVERSICHERUNG (ABE). Diese besagen in § 2, dass Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhersehbares Ereignis und Entwendung geleistet wird.

Insbesondere gilt der Versicherungsschutz für Schäden durch:

  • Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter

• Kurzschluss, Überspannung, Induktion

• Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen

oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen

  • Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung

• Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Plünderung, Sabotage

• höhere Gewalt (z.B.: Erdbeben, Erdrutsch, Blitzschlag, etc.)

• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

Somit schließt die Elektronikversicherung die klassischen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, die sonst Gegenstand einer Geschäftsversicherung sind, ein und bietet darüber hinaus aber noch eine Menge mehr:

  • mobiler Einsatz, in Kfz und außerhalb auch zwischen 22.00 und 06.00 Uhr mit Geltungsbereich EU inkl. Schweiz

• Unterschlagung ist mitversichert

• beitragsfreie Vorsorgeversicherung bis 10 % der vereinbarten Versicherungssumme

• Meldung von Änderungen nur noch einmal im Jahr zur Hauptfälligkeit

• Möglichkeit der Eigenreparatur des Kunden und der entsprechenden Rechnungsstellung (z.B. mit € 27,-- je Stunde)

• mitversichert sind Aufräumungs-, Entsorgungs- und Frachtkosten bis € 5.000,--

• mitversichert sind Musikinstrumente pauschal bis 10 % der Versicherungssumme ohne besondere Nennung

Zu beachten ist hierbei lediglich, dass bei einer Entwendung von Gegenständen, die sich im mobilen Einsatz befinden, eine 25%ige Selbstbeteiligung (mindestens € 500,--, maximal 5% aus der Versicherungssumme) gilt.

Erstattet wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert, also nicht der Zeitwert !!

Fremdanmietungen:
Nachdem man am Jahresanfang nie genau weiß, ob man sich für gelegentliche Vorgänge Geräte von Dritten ausleihen muß, gibt es die Möglichkeit der Fremdanmietungspauschale. Hier wird gerade für diesen Bereich ein Pauschalbetrag festgesetzt, die hierfür zu entrichtende Prämie jedoch nur zu Hälfte berechnet.

Vorsorgepauschale:
Ebenso wie mit den Fremdanmietungen verhält es sich mit der Vorsorgeversicherung, sollte die beitragsfreie Summe nicht ausreichen. Auch hier gilt eine hälftige Prämie.
So kommt am Ende ein Versicherungsvertrag zustande, der stets "das Schicksal der versicherten Gegenstände" teilt.

Die von uns angebotene Elektronikversicherung ist daher prädestiniert für die Absicherung von Ton- und Fernsehstudios.

Der Prämiensatz für den stationären Bereich beträgt generell 0,6% bei einer Selbstbeteiligung von € 250,-- und 0,5% bei einer Selbstbeteiligung von € 500,--. Für Geräte, die auch ab und zu oder häufig mobil eingesetzt werden (Geltungsbereich EU inkl. Schweiz), beträgt der Prämiensatz 1,2%; jeweils aus der Wiederbeschaffungswert des versicherten Equipments zzgl. 19% Versicherungssteuer.

Hierbei handelt es sich um die volle Deckung. Für das Equipment ist somit keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.

Die Annahme unseres Angebotes ist denkbar einfach. Wir fügen die notwendigen Formulare bei und bitten Sie, uns diese ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden. Wir bestätigen, wenn alles in Ordnung ist, sofort die Annahme und Sie erhalten kurze Zeit später das oder die Versicherungsdokumente.


 
  Die “Freiberuflerhaftpflicht“ für Licht-, Ton- und Filmtechniker

Haftpflicht - was ist das eigentlich?

Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz.
Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.

Was hat das aber nun mit Versicherung zu tun ?

Auch das ist wiederum ganz einfach, im Prinzip zumindest. Versicherungsunternehmen erklären sich bereit dazu, die gesetzliche Haftpflicht des oder der Einzelnen gegen ein Entgeld, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte.

Das bedeutet, dass der Versicherer seinen "Mantel" um den Einzelnen legt und dann dafür einsteht, wenn der Kunde für einen von ihm verursachten Schaden in Haftung genommen wird.

Die berühmten Außendienstbeispiele sind hier durchaus zutreffend:
Sie gehen in Ungedanken über die Straße, ein Auto muss ausweichen, gerät hierdurch ins Schleudern und rammt ein anderes Fahrzeug. Sie besuchen Freunde und stoßen die berühmte chinesische Vase vom Sideboard etc.
Während bei Privatleuten die Haftungssituation fast immer identisch ist, sieht es bei Firmen, und ein Freiberufler ist als Firma zu sehen, schon ganz anders aus.

Was genau muss die Berufshaftpflicht des Freiberuflers alles enthalten ?

Zunächst einmal natürlich die Personen- und Sachschäden. Die Deckungssummen hierfür sollten nicht zu knapp bemessen sein. Ein Beispiel für einen Personenschaden und was danach kommen kann, wenn keine Berufshaftpflichtversicherung besteht:

Sie verwenden zum Aufstellen einer Gesangsanlage unglücklicherweise einen bereits leicht beschädigten Ständer, der dann während der Veranstaltung einknickt. Die herunterstürzende Box verletzt einen Zuschauer. Der liegt eine Woche im Krankenhaus und ist dann weitere vierzehn Tage krankgeschrieben. Also noch nichts Dramatisches. Neben einem möglicherweise vorhandenen geringen Sachschaden (zerrissene Jacke) liegt der Hauptschaden in den Behandlungskosten und in der Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers. Sowohl der Geschädigte selbst als auch der Arbeitgeber wenden sich zunächst an den Veranstalter. Dessen Haftpflichtversicherung reguliert zwar den Schaden, nimmt jedoch dann bei Ihnen einen Regress, was bedeutet, dass er versucht, sich die gezahlte Entschädigung beim Verursacher zurückzuholen. Der Haftpflichtversicherer des Veranstalters lehnt die Regulierung des Schadens aber ab, da er nicht durch einen Angestellten, sondern durch einen Freiberufler verursacht worden ist.

Somit kommt der verursachte Schaden auf den Freiberufler zu. Das gleiche gilt natürlich für den Regress des Krankenversicherers des Geschädigten. Der wird nämlich versuchen, die bezahlten Krankheitskosten wieder zurückzubekommen. Insgesamt ist bis hierhin mit etwa 4 bis 5.000 Euro zu rechnen.

Doch damit noch nicht genug. Denn nun kommt der Geschädigte, der von der Box getroffen worden ist, und fordert vom Freiberufler ein "angemessenes" Schmerzensgeld nach § 847 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Beim genannten Beispiel kommen wohl Euro 2.000,-- zum Tragen. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung ist der Freiberufler also mit 5.000 Euro -6.000 Euro dabei !

Wie erwähnt, dieses Schadenbeispiel war noch nichts Dramatisches. In der Praxis kommen schon auch dollere Sachen vor.

T
ätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden

Berühmt sind sie deswegen, weil sie des öfteren vorkommen, aber meistens beim Vertragsabschluß zur Haftpflichtversicherung vergessen werden. Und da sie stets ausdrücklich mitversichert werden müssen, findet meistens keine Regulierung statt.

"Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind."

Beispiele:
Sie ziehen ein Case auf Rollen über den Hallenboden. Eine Rolle blockiert und stellt sich quer. Die dadurch entstehende Schramme im Parkett wäre nicht versichert. Sie sollen eine Box auf ein Podest hieven. Dort steht aber z.B. ein Projektor. Sie heben den Projektor hoch und wollen ihn woanders hinstellen. Leider fällt er aber hin. Bearbeitungsschaden, nicht versichert.

Wenn durch Ihre Fehlbedienung eines Mischpultes die Boxen beschädigt werden, gilt dies als Bearbeitungsschaden, obwohl Sie nicht direkt an den Boxen tätig waren.

Nächster Punkt sind Schäden an Fahrzeugen beim Be- und Entladen von Hand. Wenn man nicht ausdrücklich darauf besteht, sind die ebenfalls nicht mitversichert.

Es geht noch weiter: Ein Auftrag führt Sie nach Holland. Ein dort passierender Haftpflichtschaden ist normalerweise wieder nicht versichert, weil die Versicherungsbedingungen, sofern man sie nicht abändert, nur in Deutschland gelten.

Die Lösung dieser Probleme bieten wir mit unserer Berufshaftpflichtversicherung an:

Diese beinhaltet neben den Personen- und Sachschäden die erwähnten Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden, Be- und Entladeschäden, Schäden im europäischen Ausland. Darüber hinaus gelten sogar mitversichert Schäden durch das Verlieren von Schlüsseln/Codekarten.

Jetzt kann nur noch ein Problem auftauchen. Sie verursachen einen Haftpflichtschaden abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit (die soll es ja auch noch so ab und an geben). Hier ist in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung. Deshalb haben wir in die von uns angebotene Berufshaftpflicht-Versicherung eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Die ist im Preis auch schon enthalten. Somit sind Sie beruflich weltweit, ohne USA/Kanada und privat weltweit versichert. 24 Stunden rund um die Uhr.

Bitte beachten Sie, dass sich die Haftpflichtversicherung nicht nur mit Befriedigung der berechtigten Ansprüche sondern auch mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche befasst. Sprich, der Versicherer hilft Ihnen, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch auf Sie zu kommt, für den Sie jedoch kein Verschulden trifft. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Voraussetzung ist, dass es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.

Das heißt für Sie, dass bei einer Abwehr unberechtigter Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt, sondern, dass die Versicherung für Sie klarstellt, dass auch Sie keine rechtliche Verpflichtung des Schadensersatzes haben.

So, nun zum interessanten Teil, nämlich die genauen Eckdaten zur Versicherung:

Die Deckungssummen lauten:
 
Versicherungssummen
Selbstbeteiligung
 
Personenschäden und Sachschäden pauschal
€ 3.000.000,--
keine
Vermögensschäden
€ 100.000,--
keine
 
Innerhalb der Sachschadendeckungssumme gelten folgende Bereiche mitversichert:
Berufshaftpflicht

Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden € 3.000.000,-- € 150,--
Leitungsschäden € 1.000.000,-- € 150,--
Schlüssel-/Codekartenverlust € 60.000,-- keine
Mietsachschäden an Immobilien durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser € 3.000.000,-- keine
Mietsachschäden durch sonstige Ursachen € 100.000,-- keine
Allmählichkeits- und Abwasserschäden € 1.000.000,-- keine
Belegschafts- und Besucherhabe € 3.000.000,-- keine
Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes € 100.000,-- keine
Energie-Mehrkosten € 60.000,-- keine
Datenlöschkosten € 30.000,-- € 150,--

Die oben genannten Deckungssummen gelten 2-fach pro Jahr maximiert.
 
Privathaftpflichtversicherung und Hundehalterhaftpflicht

Personen- und Sachschäden pauschal € 3.000.000,-- keine
Vermögensschäden € 100.000,-- keine

Die oben genannten Deckungssummen gelten 2-fach pro Jahr maximiert.
 
Umweltbasisversicherung € 3.000.000,-- 10%
Kleingebinde bis 205l/kg je Einzelgebinde, max. 1000 l/kg max. € 1500,--  

Die oben genannten Deckungssummen gelten 1-fach pro Jahr maximiert.
 
Bedingungen:

1. Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung (AHB)
2. Besondere Bedingungen zur Berufshaftpflicht (Entertainment Police Plus)
3. Beschreibung des versicherten Risikos (BvR)
4. Besondere Bedingungen zur Umweltbasisversicherung (BBR 013)
5. Maklerklausel
Gerne händigen wir Ihnen diese Bedingungen vor Vertragsabschluß aus.

Deckungserweiterungen, die oben nicht separat erwähnt wurden, aber dennoch enthalten sind:
 
• Schweiß- und Schneidearbeiten

• Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- und
versicherungspflichtig)

• Beauftragung fremder Unternehmen (jedoch nur Auswahlverschulden, nicht die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)

• Vorsorgeversicherung im Rahmen der Sachschadendeckung

• Auslandsschäden weltweit ohne USA/Kanada bei Montage etc.

• Auslandschäden weltweit bei Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messen (Selbstbeteiligung USA/Kanada € 5 000,-- bei Personenschäden)

• Be- und Entladeschäden

• Medienverlust

• Mangelnebenkosten

• Haus- und Grundstückshaftpflicht aus der Vermietung an Betriebsfremde

• Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben

• Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht

Prämie:

Eine solche Police kostet derzeit Euro 230,86 brutto inkl. 19 % Versicherungssteuer
Sollten Sie gelegentlich Hilfskräfte oder Aushilfen beschäftigen, kann die Subsidiärdeckung (sofern kein anderer Vertrag vorgeht) für Euro 56,42 Zuschlag eingeschlossen werden.

Was wir zur Klarstellung auch erwähnen möchten, sind die wichtigsten Ausschlüsse:

  • Eigenschäden

• Vorsatz

• Ansprüche aus Diebstahl etc.

• Bußgelder und Strafen

• Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen

• Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrag sind.

Die Annahme unseres Angebotes ist denkbar einfach. Wir fügen die notwendigen Formulare bei und bitten Sie, uns diese ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden. Wir bestätigen, wenn alles in Ordnung ist, sofort die Annahme und Sie erhalten kurze Zeit später das oder die Versicherungsdokumente. Für Rückfragen und Erklärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns diesbezüglich anzurufen.