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Die kurzfristige Elektronikversicherung
2003
Die kurzfristige Elektronikversicherung:
Werfen Sie doch mal einen Blick ins "Kleingedruckte"
Ihrer AGB´s unter dem Punkt "Haftung" ! Dort
werden Sie finden, dass der Mieter für alle Schäden,
die an dem gemieteten Material eintreten, einzustehen hat. Und
Schäden sind recht schnell passiert. Ob nun jemand versehentlich
eine Cola ins Mischpult laufen lässt, die Bassbox unter
Volllast ausgestöpselt wird oder beim Auf- und Abbau etwas
herunterfällt.
Fragen Sie den Kunden oder den Vermieter, ob das angemietete
Material bereits versichert ist. Wenn nicht, bieten wir Ihnen
eine Elektronikversicherung an, die auf Tagesbasis abgerechnet
wird. Bei dieser Elektronik-Versicherung handelt es sich im
Bereich Sachschaden um eine sog. "All-Gefahren-Deckung"
gemäß den ABE. Sie leistet Entschädigung bei
Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig
vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet
bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Einbruchdiebstahl,
Diebstahl, Raub oder Plünderung. In Abweichung der ABE
§ 2.1 haben wir auch noch das Unterschlagungsrisiko mitversichert.
Folgende Punkte schränken
den Versicherungsschutz etwas ein:
Es gilt ein genereller Selbstbehalt
von € 500,--
Bei Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Diebstahl
aus KFZ, Raub und Plünderung gilt ein Selbstbehalt von
25 %, mindestens € 500,--.
Die Prämienberechnung
ist denkbar einfach:
je angefangene € 1.000,--
und Tag werden inkl. Transport € 1,67 an Prämie bzw.
€ 1,07 ohne Transport berechnet. Die Versicherungssteuer
in Höhe von 19% ist hier schon enthalten.
Mieten Sie also Material im Wert von € 95.000,-- für
4 Tage, so beträgt die Prämie pro Tag 95 mal €
1,67 also € 158,65. Für vier Tage sind somit €
634,60 zu erheben.
Im Falle, dass der Transport mitversichert sein soll, gilt bei
den o.g. Prämienkonditionen generell der Geltungsbereich
"EU inkl. Schweiz" vereinbart. Selbstverständlich
ist jedoch auf Anfrage eine Erweiterung auf "geographisch
Europa" bzw. "weltweit" möglich.
Die Mindestprämie pro
Vorgang liegt bei € 142,80 (inkl. 19% Versicherungssteuer)
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Haftpflicht - was ist das eigentlich?
Vereinfacht ausgedrückt
ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz.
Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson
oder als Unternehmer, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel
im Bürgerlichen Gesetzbuch. Verstößt jemand
gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt
hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet,
dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Die berühmten Außendienstbeispiele sind hier durchaus
zutreffend:
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• Sie
gehen in Ungedanken über die Straße, ein Auto
muß ausweichen, gerät hierdurch ins Schleudern
und rammt ein anderes Fahrzeug.
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• Sie
besuchen Freunde und stoßen die berühmte chinesische
Vase vom Sideboard etc. |
Womit wir beim Kernpunkt des Themas wären:
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Was genau
muss die Berufshaftpflicht des freiberuflichen Musikers alles
enthalten?
Zunächst einmal natürlich die Personen- und Sachschäden.
Die Deckungssummen hierfür sollten mindestens bei 2 Mio.
€ liegen. Ein Beispiel für einen Personenschaden und
was danach kommen kann, wenn keine Berufshaftpflichtversicherung
besteht:
Sie verwenden zum Aufstellen einer Gesangsanlage unglücklicherweise
einen bereits leicht beschädigten Ständer, der dann
während der Veranstaltung einknickt. Die herunterstürzende
Box verletzt einen Zuschauer. Der liegt eine Woche im Krankenhaus
und ist dann weitere vierzehn Tage krankgeschrieben. Also noch
nichts Dramatisches. Neben einem möglicherweise vorhandenen
geringen Sachschaden (zerrissene Jacke) liegt der Hauptschaden
in den Behandlungskosten und in der Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers.
Somit kommt der verursachte Schaden auf den Freiberufler zu.
Das gleiche gilt natürlich für den Regress des Krankenversicherers
des Geschädigten. Der wird nämlich versuchen, die
bezahlten Krankheitskosten zurück zu bekommen. Insgesamt
ist bis hierhin leicht mit Summen bis 8.000,-- Euro zu rechnen.
Doch damit noch nicht genug. Denn nun kommt der Geschädigte,
der von der Box getroffen worden ist, und fordert vom Freiberufler
ein “angemessenes“ Schmerzensgeld nach § 847
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Beim genannten Beispiel
kommen wohl Euro 2000,-- zum Tragen.
Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung ist der freiberufliche
Musiker also mit ca. 10.000,-- Euro dabei
Wie erwähnt, dieses Schadenbeispiel war noch nichts Dramatisches.
In der Praxis kommen da durchaus auch dollere Sachen vor.
Ein weiterer Punkt, der zu beachten ist, sind die berühmten
Tätigkeitsschäden. Berühmt sind sie deswegen,
weil sie des öfteren vorkommen, aber meistens beim Vertragsabschluß
zur Haftpflichtversicherung vergessen werden. Und da sie stets
ausdrücklich mitversichert werden müssen, findet meistens
keine Regulierung statt.
“Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche
wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche
oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder
mit diesen Sachen entstanden sind.“
Beispiele:
Sie ziehen ein Case auf Rollen über den Hallenboden. Eine
Rolle blockiert und stellt sich quer. Die dadurch entstehende
Schramme im Parkett wäre nicht versichert. Sie sollen eine
Box auf ein Podest hieven. Dort steht aber z.B. ein Projektor.
Sie heben den Projektor hoch und wollen ihn woanders hinstellen.
Leider fällt er aber hin. Bearbeitungsschaden, nicht versichert.
Schäden von 2 bis 3.000,-- Euro sind da schnell passiert.
Nächster Punkt sind Schäden an Fahrzeugen beim Be-
und Entladen von Hand. Wenn man nicht ausdrücklich darauf
besteht, sind die ebenfalls nicht mitversichert.
Es geht noch weiter:
Ein Auftrag führt Sie nach Holland. Ein dort passierender
Haftpflichtschaden ist normalerweise wieder nicht versichert,
weil die Versicherungsbedingungen, sofern man sie nicht abändert,
nur in Deutschland gelten.
Jetzt kann nur noch ein Problem auftauchen. Sie verursachen
einen Haftpflichtschaden abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit
(die soll es ja auch noch so ab und an geben). Hier ist in Ihrer
Berufshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung.
Deshalb haben wir in die von uns angebotene Berufshaftpflichtversicherung
eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Die ist im Preis auch
schon enthalten. Somit sind Sie beruflich in ganz Europa und
privat weltweit versichert. 24 Stunden rund um die Uhr.
Bitte beachten Sie, dass sich die Haftpflichtversicherung nicht
nur mit Befriedigung der berechtigten Ansprüche sondern
auch mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche befasst. Sprich,
der Versicherer hilft Ihnen, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch
auf Sie zu kommt, für den Sie jedoch kein Verschulden trifft.
Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt
die Kosten. Voraussetzung ist, dass es sich um einen versicherten
Tatbestand handelt.
Das heißt für Sie, dass bei einer Abwehr unberechtigter
Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt,
sondern, dass die Versicherung für Sie klarstellt, dass
auch Sie keine rechtliche Verpflichtung des Schadensersatzes
haben.
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Berufshaftpflicht für
Musiker
Die Lösung dieser
Probleme bieten wir mit unserer Berufshaftpflichtversicherung
an!
Risikobeschreibung:
Haftpflichtversicherung für
Musiker und Künstler, mitversichert sind Auf -und Abbautätigkeiten
sowie branchenübliche Nebentätigkeiten wie z.B. Erteilung
von Musikunterricht sowie die Privathaftpflicht.
Die Deckungssummen lauten:
| |
Versicherungssummen |
Selbstbeteiligung |
| |
| Personen- und Sachschäden pauschal
|
€ 3.000.000,-- |
keine |
| Vermögensschäden |
€ 100.000,-- |
keine |
| |
Innerhalb
der Sachschadenversicherungssumme gelten folgende Bereiche
mitversichert:
|
| Berufshaftpflicht |
|
|
| Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden |
€ 10.000,-- |
€150,-- |
| Leitungsschäden |
€ 50.000,-- |
€ 150,-- |
| Schlüssel-/Codekartenverlust |
€ 30.000,-- |
keine |
| Mietsachschäden an Immobilien
durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser |
€ 100.000,--
|
keine |
| Mietsachschäden an Immobilien
durch sonstige Ursachen |
€ 75.000,-- |
keine |
Die
genannten Versicherungssummen gelten 2-fach pro Jahr
maximiert.
|
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Privathaftpflichtversicherung
und Hundehalterhaftpflicht
|
| Personen- und Sachschäden pauschal |
€ 3.000.000,--
|
keine |
| Vermögensschäden |
€ 100.000,-- |
keine |
Die genannten Versicherungssummen
gelten 2-fach pro Jahr maximiert.
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| Umweltbasisversicherung |
€ 3.000.000,-- |
|
| Kleingebinde bis 2051/kg je Einzelgebinde,
max. 10001/kg 10%, max. |
€1.500,--
|
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Was Die Versicherung
kostet
Eine solche Police kostet derzeit
Euro 150.-- je Person.
Bei einer Künstlergruppe / Band ab 3 Personen reduziert
sich dieser Jahresbeitrag auf Euro 111,-- je Person. Sollten
Sie gelegentlich Hilfskräfte oder Aushilfen beschäftigen,
kann die Subsidiärdeckung (sofern kein anderer Vertrag
vorgeht) für Euro 47,41 Zuschlag eingeschlossen werden.
Die genannten Prämien verstehen sich jeweils zzgl. der
derzeit gültigen
Versicherungssteuer von 19%.
Was nicht versichert ist,
die wichtigsten Ausschlüsse
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Ansprüche
aus
• Bußgelder und Strafen
• Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen
• Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer
gemietet, gepachtet, geliehen oder durc h verbotene Eigenmacht
erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrag
sind
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Deckungserweiterungen, die
oben nicht separat erwähnt wurden, aber dennoch enthalten
sind:
| |
• nicht
zulassungs- und versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge
einschließlich Arbeitsmaschinen,
• fremde Gabelstapler mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h (von Zulassungspflicht
befreit) im Rahmen der „Non-Ownership-Klausel mit
einem Sublimit von € 100.000,-- und einer generellen
Selbstbeteiligung von € 1.000,-- je Schadenfall.
• Beauftragung fremder Unternehmen jedoch nur Auswahlverschulden,
nicht die persönliche
(gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)
• Vorsorgeversicherung (Versicherungssummen des
Vertrages / Versehensklausel)
• Auslandsschäden europaweit bei Bau-, Montage-,
Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie bei direktem Export
• Auslandschäden weltweit bei indirektem Export,
Geschäftsreisen, Ausstellungen, Messen und Märkten
(Selbstbeteiligung USA/Kanada: €10.000,-- bei Personenschäden)
Be- und Entladeschäden
• Haus- und Grundstückshaftpflicht auch
aus der Vermietung an Betriebsfremde
• Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben
(nicht als Bauträger, Generalüber/unternehmer)
vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht
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Versicherung elektronischer
und sonstiger
Musikinstrumente 2003
Die Nachteile, die die klassische
Musikinstrumentenversicherung für den Musiker hatte, waren:
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• Obwohl
Neuwert versichert, wurde im Schadenfalle nur der Zeitwert
gezahlt.
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• Nachts
zwischen 22.00 und 6.00 Uhr bestand für Sachen im
Kfz kein Versicherungsschutz, obwohl der Musiker, wenn
er nach dem Konzert um 1.00 oder 2.00 Uhr morgens zurückkommt,
allein schon aus nachbarschaftlichen Gründen gar
nicht mehr ausladen kann.
|
| |
• Die
Anforderungen an Verpackung und Verstauung waren so hoch,
dass in der Praxis fast kein Schaden bezahlt werden musste.
Denn ist etwas während der Fahrt umgefallen, dann
war es nicht ordnungsgemäß verstaut (sonst
wäre es ja nicht gefallen !). |
·
Der von uns angebotene Versicherungsschutz macht mit diesen
Dingen Schluss. Es ist ebenso die Nachtzeit mitversichert, wie
auch im Schadenfalle der Neuwert (sofern die Versicherungssumme
wie folgt gebildet wurde: aktueller Listenpreis der versicherten
Instrumente, Anlagen und Geräte einschließlich Zubehör
und dazugehöriger spezifischer Verkabelung zzgl. Fracht,
Montage und Mehrwertsteuer (MwSt. nur, sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt),
ohne Rabatte) erstattet wird. Lediglich dann, wenn das beschädigte
oder entwendete Instrument nicht wiederbeschafft wird (auch
kein gleichwertiger Ersatz), erfolgt eine Entschädigung
des Zeitwertes. Und nachdem sehr viele Instrumente einen hohen
Anteil an Elektronik haben, sind selbstverständlich auch
Schäden durch Kurzschluss, Induktion und Überspannung
eingeschlossen.
Natürlich gibt es hier, wie überall, auch eine “Kehrseite“,
die wir Ihnen auf keinen Fall verschweigen möchten:
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• Es
wird vorausgesetzt, dass das Kfz, in welchem sich die
Sachen befinden, ein festes Verdeck hat. Cabrios oder
Plan-Fahrzeuge sind somit ausgeschlossen.
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• Auch
muss die Tür des Übungsraumes über ein
bündiges Sicherheitsschloss verfügen. Der Schließzylinder
darf nicht hervorstehen, da er dann leicht abgedreht werden
kann.
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• es gilt eine generelle Selbstbeteiligung
im Schadenfalle von € 125,--. Diese Selbstbeteiligung
erhöht sich auf 25% der Schadensumme bei Schäden
durch Unterschlagung, Diebstahl, Diebstahl aus Kfz, Raub
und Plünderung sowie bei Schäden durch Stoß
und Sturz während des Transportes sowie des Be- und
Entladens, hier jedoch nur dann, wenn diese Schäden
durch unsachgemäße Verpackung bzw. Verstauung
zurückzuführen sind.
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| |
• Nicht versichert gelten Saiten,
Mundstücke, Ventile, Bespannung von Klang- und Resonanzkörpern
(z.B. Trommel) sowie sonstige Teile, die einem erhöhten
oder sehr hohen Verschleiß unterliegen. Es besteht
jedoch Versicherungsschutz für diese Teile bei Schäden
durch Feuer und Diebstahl.
|
Wir
haben bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes den Schwerpunkt
auf die Schäden gelegt, die eine Katastrophe für den
Musiker darstellen. Auch wenn bei einem Einbruch in Ihr Fahrzeug
zwischen 22.00 und 06.00 Uhr “nur“ 75% des Schadens
gezahlt werden, bislang gab es nichts in einem solchen Fall.
Die Tatsache, dass Sie 75% des Wiederbeschaffungspreises und
nicht eines meist deutlich niedrigeren Zeitwertes erhalten,
relativiert die Selbstbeteiligung deutlich.
Unser Angebot wendet sich daher an den Musiker, der bereit ist,
€ 125,-- je Schaden selbst zu tragen. Dafür erhält
er aber einen professionellen Versicherungsschutz, der auf die
Risikosituation des Musikers und seiner Instrumente voll eingeht
und der Deckung nicht dann verweigert, wenn sie am dringendsten
benötigt wird. Eine solche Situation liegt zum Beispiel
schon dann vor, wenn Sie zu den bisherigen Instrumenten etwas
hinzukaufen. In der Regel denkt man an die Versicherung erst
ganz zum Schluss, Tage oder Wochen nach dem Kauf. Hier bieten
wir Ihnen noch ein Highlight:
Neu angeschaffte Sachen gelten rückwirkend ab Anschaffungsdatum
mitversichert, sofern die Sachen binnen 4 Wochen nach erfolgter
Anschaffung zur Versicherung aufgegeben werden! Der Versicherungsschutz
ist jedoch auf maximal 10% der Versicherungssumme beschränkt.
Was die Versicherung
kostet
Trotz der deutlichen Verbesserungen
konnte der bisherige Prämiensatz gehalten werden. Bei einem
Geltungsbereich “EU inkl. Schweiz“ beträgt
der Prämiensatz unverändert 1% vom lnstrumenten Neuwert
(zzgl. 19% Versicherungssteuer). Soll der Geltungsbereich auf
geographisches Europa ausgedehnt werden, so liegt der Satz bei
1,25%. Bei einer Ausdehnung auf “weltweit“ liegt
der Prämiensatz bei 1,75%.
Die Mindestprämie Vertrag beträgt € 50,-- (ebenfalls
zzgl. 19% Versicherungssteuer).
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Veranstalter-Haftpflicht
Die meisten Hallenvermieter verlangen den Abschluss einer solchen
Versicherung, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird. Diese
Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen, wenn
Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden.
Sei es der Stolperer des Besuchers über ein nicht gesichertes
Kabel, die unglücklich verstellte Notausgangstüre
bei einer Panik, die Körperverletzung durch einen umfallenden
Boxenturm, die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig.
Wir haben eine Spezialpolice entwickelt, die über das Normalmaß
hinausgeht:
1. Deckungssummen
a.) Veranstalterhaftpflichtversicherung
Nachstehende Deckungssummen stehen im Rahmen der Sachschaden-Deckungssumme
zur VerfügungEUR 20.000,-- für LeitungsschädenEUR
20.000 für TätigkeitsschädenEUR 1.000.000 für
Schäden an gemieteten Räumen und Gebäude infolge
Brand und ExplosionDie genannten Deckungssummen stehen für
die Veranstaltung zweifach maximiert zur Verfügung.
| |
Versicherungssummen |
Selbstbeteiligung |
| |
| Personenschäden |
€ 2.000.000,-- |
|
| Sachschäden |
€ 1.000.000.-- |
s. u. |
| Vermögensschäden |
€ 100.000,-- |
|
| |
Nachstehende
Deckungssummen stehen im Rahmen der Sachschaden-Deckungssumme
zur Verfügung
|
| für Leitungsschäden |
€
500.000,-- |
|
| Bearbeitungs -und Obhutsschäden
|
€ 100.000,-- |
|
| Mietsachschäden an gemieteten
Räumen und Gebäude infolge Brand und Explosions,
Leitungs – und Abwasser |
€ 1.000.000,-- |
|
| Mietsachschäden durch sonstige
Ursachen je nach gewählter Deckungssumme |
€ 1.000.000,-- |
|
Schlüssel -/Codekartenverlust
|
€ 30.000,-- |
|
Die
genannten Deckungssummen stehen für die Veranstaltungen
zweifach maximiert zur Verfügung.
|
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b.) Umweltbasisversicherung
Nachstehende Deckungssummen
stehen im Rahmen der Sachschaden-Deckungssumme zur Verfügung
| |
Versicherungssummen |
Selbstbeteiligung |
| |
| Personenschäden |
€ 2.000.000,-- |
10 %, max. €
1500,-- |
| Sachschäden |
€ 1.000.000.-- |
10 %, max. € 1500,-- |
| Vermögensschäden |
€ 100.000,-- |
10 %, max. €
1500,-- |
Kleingebinde bis 205 L/kg je Einzelgebinde, max. 1000L/kg
Die genannten Deckungssummen
stehen für die Umwelthaftpflicht einfach zur Verfügung.
|
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2. Erweiterungen des
Versicherungsschutzes
Mitversichert sind
| |
•
Auf – und Abbauarbeiten bis jeweils 3 Tage
• vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht
des Halleneigentümers (sog. Freistellung des Vermieters)
• Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen
nicht zulassungs - und versicherungspflichtig)
• fremde Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit
über 6 km/h (von Zulassungspflicht befreit) im Rahmen
der „Non Ownership Klausel“ (Sublimit 100.000
€ mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,- €)
• Beauftragung fremder Unternehmer (jedoch nur Auswahlverschulden,
nicht die persönliche gesetzliche Haftpflicht der
Subunternehmer)
• Be – und Entladeschäden
• Mangelfolgeschäden wegen Fehlen zugesicherter
Eigenschaften
• Versicherungsschutz auch für Open-Airs
|
3. Definition Mietsachschäden
Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten
Immobilien (z.B. an der gemieteten Halle. Beispiele wären
hier z.B. der Schaden durch ein Case am Boden (nachdem die Rolle
verkantet) oder an der Wand (weil Ihr Auf- und Abbauhelfer mal
wieder zu stürmisch war). Auch wenn Sie mit der Traverse
durch die Glastür gehen, ohne sie vorher zu öffnen.
Bitte beachten Sie, dass hier Schäden an Immobilien versichert
gelten, nicht jedoch an mobilen Sachen wie z.B. Equipment etc.
.
4. Prämien
(alle Prämien gelten Brutto, d.h. inkl. Versicherungssteuer)
Diese hängen ab von der Zuschauerzahl und der Höhe
der gewünschten Mietsachschaden-Deckung
| |
Pauschalbeitrag
(in EURO)
|
Beitrag je Besucher
(in EURO) |
Mietsachschäden durch
sonstige Ursachen an Immobilien
(in EURO)
|
bis 500 Besucher |
bis 1.000 Besucher |
bis 1.500 Besucher |
bis 2.000 Besucher |
von 2.001 bis 10.000
Besucher |
von 10.001 bis 50.000
Besucher |
von 50.001 bis 100.000
Besucher |
| ohne |
89,25 |
114,24 |
171,36
|
229,67
|
0,10 |
0,07
|
0,04
|
| 1.000 |
107,10 |
137,09 |
205,63
|
274,89
|
0,12 |
0,08
|
0,05
|
| 2.000 |
124,95 |
159,94
|
239,90
|
321,54
|
0,13 |
0,10
|
0,06
|
| 3.000 |
142,80 |
182,78
|
274,18
|
367,47
|
0,20 |
0,12
|
0,07
|
| 4.000 |
160,65 |
205,63
|
308,45
|
413,41
|
0,17 |
0,13
|
0,08
|
| 5.000 |
178,50 |
228,48
|
342,72
|
459,34
|
0,19 |
0,14
|
0,10
|
| 25.000 |
208,25 |
266,20
|
399,25
|
535,14
|
0,23 |
0,17
|
0,11
|
| 50.000 |
232,05 |
297,02
|
445,54
|
597,14
|
0,25 |
0,19
|
0,12
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|
Die Restauration in eigener Regie kann gegen eine Prämie
von EUR 8,21 je Person eingeschlossen werden. Veranstaltungszelte
(hierbei geht es um die Schäden durch die Zelte, nicht
jedoch an den Zelten) können gegen eine Prämie von
EUR 86,87 bis 500 qm bzw. EUR 178,50 bis 1000 qm versichert
werden. Zuschlag in Höhe von 10% auf die Prämie
für Versicherungsschutz für Gabelstapler über
6 km/h EUR 75,- (sofern per Ausnahmegenehmigung von der Zulassungspflicht
befreit). Zuschlag für Erhöhung des bereits beitragsfrei
versicherten Sublimits bei fremden Gabelstaplern über
6 km/h (sofern per Ausnahmegenehmigung von der Zulassungspflicht
befreit) auf 500.000 € und gleichzeitige Reduzierung
der generellen Selbstbeteiligung auf 250,- € : je Gabelstapler
119,- €.
Alle o.g. Prämien gelten incl. 19% Versicherungssteuer.
Zusatzrisiken wie z. B. Pyrotechnik, Festzelte über 1000
qm, Feuerwerke etc. müssen gesondert beantragt werden.
Schäden, die durch Zuschauer
verursacht werden, sind nicht versichert, auch nicht versicherbar!
Ferner gelten Schäden an gemieteten, geliehenen oder
überlassenen Mobilien nicht mitversichert. Für das
gemietete Equipment empfehlen wir Ihnen unsere kurzfristige
Elektronikversicherung. Fragen Sie einfach bei uns nach, gerne
unterbreiten wir Ihnen auch hier ein Angebot.
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kann auch als
Jahresvertrag abgeschlossen werden, gerne stehen wir Ihnen
auch hier mit Rat und Tat zur Seite.
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Die Jahresveranstalterhaftpflichtversicherung
Die meisten Hallenvermieter
oder Geländebetreiber verlangen den Abschluß einer
solchen Versicherung, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird.
Diese Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen,
wennSie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden.
Sei es der Stolperer des Besuchers über ein nicht gesichertes
Kabel, die unglücklich verstellte Notausgangstüre
bei einer Panik, die Körperverletzung durch einen umfallenden
Boxenturm, die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig.
Im Bereich der Veranstalterhaftung gibt es, grob gesagt, drei
Schadensmöglichkeiten.
| |
•
Personenschäden
• Sachschäden
• Mietsachschäden
|
Personen- und Sachschäden
sind klar, was aber sind Mietsachschäden ?
Hierunter sind solche Schäden an Sachen zu verstehen, die
gemietet, geliehen, gepachtet oder Gegenstand eines sonstigen
Verwahrungsvertrages sind. Üblicherweise sind solche Mietsachschäden
gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung
(AHB) ausgeschlossen. Speziell für Ihre Branche haben wir
jedoch den Einschluß solcher Mietsachschäden mit
einem Versicherer vereinbart. Es gilt dieser Einschluß
jedoch nur für Gebäude und Gebäudebestandteile.
Auf keinen Fall mitversichert sind Musikinstrumente, Requisiten
oder angemietete PA und Licht und sonstige mobilen Gegenstände
(Diese können aber anderweitig, z.B. über eine kurzfristige
Elektronikversicherung versichert werden).
Die Standardversicherungssumme für Mietsachschäden
kann bis zu € 50.000,-- durch sonstige Ursachen betragen,
für Mietsachschäden an Gebäuden durch Brand oder
Explosion beträgt sie grundsätzlich und ohne daß
Sie hierfür etwas zusätzlich bezahlen müssen,
1 Mio. Euro Hiermit erfüllen Sie bereits die Anforderungen
von fast allen Hallenbesitzern!
1. Erweiterungen
des Versicherungsschutzes
| |
•
Vor- und Nacharbeiten bis jeweils 3 Tage
• vertraglich Übernommene gesetzliche Haftpflicht
des Halleneigentümers (sog. Freistellung des Vermieters)
• Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden
• Vermittlung von Veranstaltungen etc. (Vermögensschäden
aufgrund der Falschvermittlung usw. gelten nicht mitversichert)
• Freistellung des Hallenbesitzers von Schäden,
die durch das Gebäude an Personen entstehen (z.B.
Einsturz
• von Gebäudeteilen, Ausfall der Beleuchtung
etc)
• automatischer Versicherungsschutz für Open-Airs
jederzeitige Möglichkeit der Erhöhung einzelner
oder auch aller Deckungsummen für eine bestimmte
Veranstaltung (so werden von US-amerikanischen Managements
oftmals Haftpflichtversicherungen verlangt, die Personenschäden
bis zu 10 Mio US-$ beinhalten)
• nicht zu vergessen, daß auch mal ein Gabel-
oder Elektrostapler (Ameise) kurzerhand ausgeliehen wird,
um den Auf- oder Abbau zu beschleunigen. Wer denkt dann
schon daran, beim Versicherer anzurufen und zu fragen,
ob Schäden, die durch den Stapler verursacht werden,
eingeschlossen sind?! Diese gelten beitragsfrei mitversichert,
solange sie nicht zulassungs- und versicherungspflichtig
sind.
• Mitversicherung branchenüblicher Nebenrisiken
(Gastronomie, Security, Stagehands) gegen Zuschlag
• Beitragsfreie Privathaftpflicht für den oder
die Betriebsinhaber
|
2. Versicherungssummen
| |
Versicherungssummen |
Selbstbeteiligung |
| |
| Personenschäden |
€ 3.000.000,-- |
keine |
| Sachschäden |
€ 3.000.000.-- |
keine |
| Vermögensschäden |
€ 100.000,-- |
keine |
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Innerhalb
der Sachschadendeckungssumme gelten folgende Bereiche
mitversichert:
Veranstalterhaftpflicht
|
| Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden |
€ 3.000.000,-- |
€ 150,-- |
| Leitungsschäden |
€
500.000,-- |
€
150,-- |
| Bearbeitungs -und Obhutsschäden
|
€ 100.000,-- |
|
| Mietsachschäden an Immobilien
durch Brand und Explosions, Leitungs – und Abwasser
|
€ 1.000.000,-- |
€ 250,-- |
| Mietsachschäden durch sonstige
Ursachen |
je nach gewählter
Deckungssumme |
€ 250,-- |
Schlüssel -/Codekartenverlust
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€ 30.000,-- |
|
Die
genannten Deckungssummen stehen für die Veranstaltungen
zweifach maximiert zur Verfügung.
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Umweltbasisversicherung
|
| Personenschäden |
€
3.000.000,-- |
10%
max € 1500 |
| Sachschäden |
€ 3.000.000.-- |
10% max € 1500 |
| Vermögensschäden |
€ 100.000,-- |
10% max €
1500 |
Kleingebinde bis
205l/kg je Einzelgebinde, max. 1000 l/kg
Die genannten
Deckungssummen gelten 1-fach pro Jahr maximiert.
|
|
3. Definition Mietsachschäden
Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten
Immobilien (z.B. an der gemieteten Halle). Beispiele wären
hier z.B. der Schaden durch ein Case am Boden (nachdem die Rolle
verkantet) oder an der Wand (weil Ihr Auf- und Abbauhelfer mal
wieder zu stürmisch war). Auch wenn Sie mit der Traverse
durch die Glastür gehen, ohne sie vorher zu öffnen.
Bitte beachten Sie, daß hier Schäden an Immobilien
versichert gelten, nicht jedoch an mobilen Sachen wie z.B. Equipment
etc.
4. Bedingungen
| |
•
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
(AHB)
• Sonderbedingungen der Fa. Eberhard, Raith &
Partner GmbH zur Konzertveranstalter-Haftpflichtversicherung
• Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung
(BvR 004)
• Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen
für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden
durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
(Umwelthaftpflicht-Basisversicherung; BBR 013).
• Maklerklausel
|
5. Prämien (alle
Prämien gelten Netto, d.h. zuzügl. 19% Versicherungssteuer
)
Diese hängen ab von der
Zuschauerzahl und der Höhe der gewünschten Mietsachschaden-Deckung
| |
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Mietsachschäden
an Immobilien durch sonstige Ursachen
|
Beitragssatz je Zuschauer |
Mindestbeitrag |
ohne |
€ 0,04 |
€ 379,-- |
€ 1.000,-- |
€ 0,05 |
€ 457,-- |
€ 2.000,-- |
€ 0,06 |
€ 513,-- |
€ 3.000,-- |
€ 0,08 |
€ 620,-- |
€ 4.000,-- |
€ 0,09 |
€ 659,-- |
€ 5.000,-- |
€ 0,10 |
€ 737,-- |
€ 25.000,-- |
€ 0,13 |
€ 983,-- |
€ 50.000,-- |
€ 0,17 |
€ 1.233.-- |
|
|
Sofern Sie eine eigenen Veranstaltungshalle
haben oder Ihr Personal mitversichert haben wollen können
Sie folgende Risiken einschließen:
| |
| |
| Techniker, Stagehands
und Securities |
zu € 11,70 je
€ 1.000,-- Bruttojahreslohnsumme |
| Gastronomiepersonal |
zu € 11,70 je € 1.000,-- Bruttojahreslohnsumme |
| Büropersonal |
€ 6,900 je €
1.000,-- Bruttojahreslohnsumme |
| Vermietung der Veranstaltungshalle
an Betriebsfremde |
€ 2,50 je €
1.000,-- Mieteinnahmen |
| |
Die Prämien gelten
zuzügl. 19% Versicherungssteuer |
Zusatzrisiken wie z. B. Pyrotechnik, Festzelte über
1000 qm, Feuerwerke etc. müssen gesondert beantragt
werden. |
|
6. Ausschlüsse
Was wir zur Klarstellung auch erwähnen möchten, sind
die wichtigsten Ausschlüsse:
| |
•
Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind
nicht versichert, auch nicht versicherbar!
• Eigenschäden
• Vorsatz
• Ansprüche aus Diebstahl etc.
• Bußgelder und Strafen
• Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen
• Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer
gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht
erlangt hat, oder die Gegenstände eines besonderen
Verwahrungsvertrages sind.
|
Die Annahme unseres Angebotes ist denkbar einfach. Wir fügen
die notwendigen Formulare bei und bitten Sie, uns diese ausgefüllt
und unterzeichnet zurückzusenden. Wir bestätigen,
wenn alles in Ordnung ist, sofort die Annahme und Sie erhalten
kurze Zeit später das oder die Versicherungsdokumente.
Für Rückfragen und Erklärungen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns diesbezüglich
anzurufen.
|
| |
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| |
Die Elektronikversicherung
für Ton- und Fernsehstudios
Grundlage sind die ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE ELEKTRONIKVERSICHERUNG
(ABE). Diese besagen in § 2, dass Entschädigung bei
Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhersehbares
Ereignis und Entwendung geleistet wird.
Insbesondere gilt der Versicherungsschutz für Schäden
durch:
| |
•
Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
Vorsatz Dritter
• Kurzschluss, Überspannung, Induktion
• Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder
durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen
|
oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
| |
•
Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
• Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Plünderung,
Sabotage
• höhere Gewalt (z.B.: Erdbeben, Erdrutsch,
Blitzschlag, etc.)
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
|
Somit schließt die Elektronikversicherung die klassischen
Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm
und Hagel, die sonst Gegenstand einer Geschäftsversicherung
sind, ein und bietet darüber hinaus aber noch eine Menge
mehr:
| |
•
mobiler Einsatz, in Kfz und außerhalb auch zwischen
22.00 und 06.00 Uhr mit Geltungsbereich EU inkl. Schweiz
• Unterschlagung ist mitversichert
• beitragsfreie Vorsorgeversicherung bis 10 % der
vereinbarten Versicherungssumme
• Meldung von Änderungen nur noch einmal im
Jahr zur Hauptfälligkeit
• Möglichkeit der Eigenreparatur des Kunden
und der entsprechenden Rechnungsstellung (z.B. mit €
27,-- je Stunde)
• mitversichert sind Aufräumungs-, Entsorgungs-
und Frachtkosten bis € 5.000,--
• mitversichert sind Musikinstrumente pauschal bis
10 % der Versicherungssumme ohne besondere Nennung
|
Zu beachten ist hierbei lediglich,
dass bei einer Entwendung von Gegenständen, die sich im
mobilen Einsatz befinden, eine 25%ige Selbstbeteiligung (mindestens
€ 500,--, maximal 5% aus der Versicherungssumme) gilt.
Erstattet wird grundsätzlich
der Wiederbeschaffungswert, also nicht der Zeitwert !!
Fremdanmietungen:
Nachdem man am Jahresanfang
nie genau weiß, ob man sich für gelegentliche Vorgänge
Geräte von Dritten ausleihen muß, gibt es die Möglichkeit
der Fremdanmietungspauschale. Hier wird gerade für diesen
Bereich ein Pauschalbetrag festgesetzt, die hierfür zu
entrichtende Prämie jedoch nur zu Hälfte berechnet.
Vorsorgepauschale:
Ebenso wie mit den Fremdanmietungen
verhält es sich mit der Vorsorgeversicherung, sollte die
beitragsfreie Summe nicht ausreichen. Auch hier gilt eine hälftige
Prämie.
So kommt am Ende ein Versicherungsvertrag zustande, der stets
"das Schicksal der versicherten Gegenstände"
teilt.
Die von uns angebotene Elektronikversicherung ist daher prädestiniert
für die Absicherung von Ton- und Fernsehstudios.
Der Prämiensatz für den stationären Bereich beträgt
generell 0,6% bei einer Selbstbeteiligung von € 250,--
und 0,5% bei einer Selbstbeteiligung von € 500,--. Für
Geräte, die auch ab und zu oder häufig mobil eingesetzt
werden (Geltungsbereich EU inkl. Schweiz), beträgt der
Prämiensatz 1,2%; jeweils aus der Wiederbeschaffungswert
des versicherten Equipments zzgl. 19% Versicherungssteuer.
Hierbei handelt es sich um die volle Deckung. Für das Equipment
ist somit keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung,
Transportversicherung etc.) mehr nötig.
Die Annahme unseres Angebotes ist denkbar einfach. Wir fügen
die notwendigen Formulare bei und bitten Sie, uns diese ausgefüllt
und unterzeichnet zurückzusenden. Wir bestätigen,
wenn alles in Ordnung ist, sofort die Annahme und Sie erhalten
kurze Zeit später das oder die Versicherungsdokumente.
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Die “Freiberuflerhaftpflicht“
für Licht-, Ton- und Filmtechniker
Haftpflicht - was ist das
eigentlich?
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz.
Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson
oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel
im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz,
im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt
jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen
und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist
er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Was hat das aber nun mit
Versicherung zu tun ?
Auch das ist wiederum ganz einfach, im Prinzip zumindest. Versicherungsunternehmen
erklären sich bereit dazu, die gesetzliche Haftpflicht
des oder der Einzelnen gegen ein Entgeld, die Versicherungsprämie,
zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko
nicht alleine tragen möchte.
Das bedeutet, dass der Versicherer seinen "Mantel"
um den Einzelnen legt und dann dafür einsteht, wenn der
Kunde für einen von ihm verursachten Schaden in Haftung
genommen wird.
Die berühmten Außendienstbeispiele sind hier durchaus
zutreffend:
Sie gehen in Ungedanken über die Straße, ein Auto
muss ausweichen, gerät hierdurch ins Schleudern und rammt
ein anderes Fahrzeug. Sie besuchen Freunde und stoßen
die berühmte chinesische Vase vom Sideboard etc.
Während bei Privatleuten die Haftungssituation fast immer
identisch ist, sieht es bei Firmen, und ein Freiberufler ist
als Firma zu sehen, schon ganz anders aus.
Was genau muss die Berufshaftpflicht
des Freiberuflers alles enthalten ?
Zunächst einmal natürlich die Personen- und Sachschäden.
Die Deckungssummen hierfür sollten nicht zu knapp bemessen
sein. Ein Beispiel für einen Personenschaden und was danach
kommen kann, wenn keine Berufshaftpflichtversicherung besteht:
Sie verwenden zum Aufstellen einer Gesangsanlage unglücklicherweise
einen bereits leicht beschädigten Ständer, der dann
während der Veranstaltung einknickt. Die herunterstürzende
Box verletzt einen Zuschauer. Der liegt eine Woche im Krankenhaus
und ist dann weitere vierzehn Tage krankgeschrieben. Also noch
nichts Dramatisches. Neben einem möglicherweise vorhandenen
geringen Sachschaden (zerrissene Jacke) liegt der Hauptschaden
in den Behandlungskosten und in der Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers.
Sowohl der Geschädigte selbst als auch der Arbeitgeber
wenden sich zunächst an den Veranstalter. Dessen Haftpflichtversicherung
reguliert zwar den Schaden, nimmt jedoch dann bei Ihnen einen
Regress, was bedeutet, dass er versucht, sich die gezahlte Entschädigung
beim Verursacher zurückzuholen. Der Haftpflichtversicherer
des Veranstalters lehnt die Regulierung des Schadens aber ab,
da er nicht durch einen Angestellten, sondern durch einen Freiberufler
verursacht worden ist.
Somit kommt der verursachte Schaden auf den Freiberufler zu.
Das gleiche gilt natürlich für den Regress des Krankenversicherers
des Geschädigten. Der wird nämlich versuchen, die
bezahlten Krankheitskosten wieder zurückzubekommen. Insgesamt
ist bis hierhin mit etwa 4 bis 5.000 Euro zu rechnen.
Doch damit noch nicht genug. Denn nun kommt der Geschädigte,
der von der Box getroffen worden ist, und fordert vom Freiberufler
ein "angemessenes" Schmerzensgeld nach § 847
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Beim genannten Beispiel
kommen wohl Euro 2.000,-- zum Tragen. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung
ist der Freiberufler also mit 5.000 Euro -6.000 Euro dabei !
Wie erwähnt, dieses Schadenbeispiel war noch nichts Dramatisches.
In der Praxis kommen schon auch dollere Sachen vor.
Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden
Berühmt sind sie deswegen, weil sie des öfteren vorkommen,
aber meistens beim Vertragsabschluß zur Haftpflichtversicherung
vergessen werden. Und da sie stets ausdrücklich mitversichert
werden müssen, findet meistens keine Regulierung statt.
"Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche
wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche
oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder
mit diesen Sachen entstanden sind."
Beispiele:
Sie ziehen ein Case auf Rollen
über den Hallenboden. Eine Rolle blockiert und stellt sich
quer. Die dadurch entstehende Schramme im Parkett wäre
nicht versichert. Sie sollen eine Box auf ein Podest hieven.
Dort steht aber z.B. ein Projektor. Sie heben den Projektor
hoch und wollen ihn woanders hinstellen. Leider fällt er
aber hin. Bearbeitungsschaden, nicht versichert.
Wenn durch Ihre Fehlbedienung eines Mischpultes die Boxen beschädigt
werden, gilt dies als Bearbeitungsschaden, obwohl Sie nicht
direkt an den Boxen tätig waren.
Nächster Punkt sind Schäden an Fahrzeugen beim Be-
und Entladen von Hand. Wenn man nicht ausdrücklich darauf
besteht, sind die ebenfalls nicht mitversichert.
Es geht noch weiter: Ein Auftrag führt Sie nach Holland.
Ein dort passierender Haftpflichtschaden ist normalerweise wieder
nicht versichert, weil die Versicherungsbedingungen, sofern
man sie nicht abändert, nur in Deutschland gelten.
Die Lösung dieser Probleme
bieten wir mit unserer Berufshaftpflichtversicherung an:
Diese beinhaltet neben den Personen- und Sachschäden die
erwähnten Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden,
Be- und Entladeschäden, Schäden im europäischen
Ausland. Darüber hinaus gelten sogar mitversichert Schäden
durch das Verlieren von Schlüsseln/Codekarten.
Jetzt kann nur noch ein Problem auftauchen. Sie verursachen
einen Haftpflichtschaden abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit
(die soll es ja auch noch so ab und an geben). Hier ist in Ihrer
Berufshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung.
Deshalb haben wir in die von uns angebotene Berufshaftpflicht-Versicherung
eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Die ist im Preis auch
schon enthalten. Somit sind Sie beruflich weltweit, ohne USA/Kanada
und privat weltweit versichert. 24 Stunden rund um die Uhr.
Bitte beachten Sie, dass sich die Haftpflichtversicherung nicht
nur mit Befriedigung der berechtigten Ansprüche sondern
auch mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche befasst. Sprich,
der Versicherer hilft Ihnen, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch
auf Sie zu kommt, für den Sie jedoch kein Verschulden trifft.
Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt
die Kosten. Voraussetzung ist, dass es sich um einen versicherten
Tatbestand handelt.
Das heißt für Sie, dass bei einer Abwehr unberechtigter
Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt,
sondern, dass die Versicherung für Sie klarstellt, dass
auch Sie keine rechtliche Verpflichtung des Schadensersatzes
haben.
So, nun zum interessanten Teil, nämlich die genauen Eckdaten
zur Versicherung:
Die Deckungssummen lauten:
| |
Versicherungssummen |
Selbstbeteiligung |
| |
| Personenschäden und Sachschäden
pauschal |
€ 3.000.000,-- |
keine |
| Vermögensschäden |
€ 100.000,-- |
keine |
| |
Innerhalb
der Sachschadendeckungssumme gelten folgende Bereiche
mitversichert:
Berufshaftpflicht
|
| Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden |
€ 3.000.000,-- |
€ 150,-- |
| Leitungsschäden |
€ 1.000.000,-- |
€ 150,-- |
| Schlüssel-/Codekartenverlust |
€ 60.000,-- |
keine |
| Mietsachschäden an Immobilien
durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser |
€ 3.000.000,--
|
keine |
| Mietsachschäden durch sonstige
Ursachen |
€ 100.000,-- |
keine |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden |
€ 1.000.000,-- |
keine |
| Belegschafts- und Besucherhabe |
€ 3.000.000,-- |
keine |
| Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes
|
€ 100.000,-- |
keine |
| Energie-Mehrkosten |
€ 60.000,-- |
keine |
| Datenlöschkosten |
€ 30.000,-- |
€ 150,-- |
Die oben genannten Deckungssummen gelten 2-fach pro Jahr
maximiert. |
| |
Privathaftpflichtversicherung
und Hundehalterhaftpflicht
|
| Personen- und Sachschäden pauschal |
€ 3.000.000,--
|
keine |
| Vermögensschäden |
€ 100.000,-- |
keine |
Die oben genannten Deckungssummen gelten 2-fach pro Jahr
maximiert. |
| |
| Umweltbasisversicherung |
€ 3.000.000,--
|
10% |
| Kleingebinde bis 205l/kg je Einzelgebinde,
max. 1000 l/kg max. |
€ 1500,-- |
|
Die oben genannten Deckungssummen gelten 1-fach
pro Jahr maximiert. |
| |
Bedingungen:
1. Allgemeine Bedingungen zur
Haftpflichtversicherung (AHB)
2. Besondere Bedingungen zur Berufshaftpflicht (Entertainment
Police Plus)
3. Beschreibung des versicherten Risikos (BvR)
4. Besondere Bedingungen zur Umweltbasisversicherung (BBR 013)
5. Maklerklausel
Gerne händigen wir Ihnen diese Bedingungen vor Vertragsabschluß
aus.
Deckungserweiterungen, die oben nicht separat erwähnt wurden,
aber dennoch enthalten sind:
| |
• Schweiß- und Schneidearbeiten
• Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen
(nicht zulassungs- und
versicherungspflichtig)
• Beauftragung fremder Unternehmen (jedoch nur Auswahlverschulden,
nicht die persönliche gesetzliche Haftpflicht der
Subunternehmer)
• Vorsorgeversicherung im Rahmen der Sachschadendeckung
• Auslandsschäden weltweit ohne USA/Kanada
bei Montage etc.
• Auslandschäden weltweit bei Geschäftsreisen,
Ausstellungen und Messen (Selbstbeteiligung USA/Kanada
€ 5 000,-- bei Personenschäden)
• Be- und Entladeschäden
• Medienverlust
• Mangelnebenkosten
• Haus- und Grundstückshaftpflicht aus der
Vermietung an Betriebsfremde
• Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben
• Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht
|
Prämie:
Eine solche Police kostet derzeit Euro 230,86 brutto inkl. 19
% Versicherungssteuer
Sollten Sie gelegentlich Hilfskräfte oder Aushilfen beschäftigen,
kann die Subsidiärdeckung (sofern kein anderer Vertrag
vorgeht) für Euro 56,42 Zuschlag eingeschlossen werden.
Was wir zur Klarstellung auch erwähnen möchten, sind
die wichtigsten Ausschlüsse:
| |
•
Eigenschäden
• Vorsatz
• Ansprüche aus Diebstahl etc.
• Bußgelder und Strafen
• Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen
• Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer
gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht
erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrag
sind.
|
Die Annahme unseres Angebotes ist denkbar einfach. Wir fügen
die notwendigen Formulare bei und bitten Sie, uns diese ausgefüllt
und unterzeichnet zurückzusenden. Wir bestätigen,
wenn alles in Ordnung ist, sofort die Annahme und Sie erhalten
kurze Zeit später das oder die Versicherungsdokumente.
Für Rückfragen und Erklärungen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns diesbezüglich
anzurufen.
|
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