|
 |
|
 |
| |
|
|
zurück
zu Auswahl |
| |
Risikolebensversicherung
Was ist versichert und für wen ist diese Versicherung interessant
?
Versichert wird nur der Todesfall,
das bedeutet, stirbt die versicherte Person während der
vereinbarten Versicherungsdauer, zahlt die Versicherungsgesellschaft
die vereinbarte Summe an die im Vertrag begünstigten Personen
aus. Das Ganze hat nichts mit Sparen oder Altersabsicherung
zu tun, sondern ist eine reine Risikoversicherung, an deren
Ende es keinen sonstigen "Geldsegen" gibt.
Damit die Versicherungsleistung im Todesfall nicht erbschaftssteuerpflichtig
wird, empfiehlt es sich, wenn zwei Partner solche Versicherungen
abschließen, dies "über Kreuz" zu tun.
Beispiel: Die Frau versichert in ihrem Vertrag das Leben des
Mannes, umgekehrt versichert der Mann in seinem Vertrag das
Leben der Frau. Kommt es zum Todesfall, erhält die überlebende
Person eine Leistung aus ihrem eigenen Vertrag, die nicht der
Erbschaftssteuer unterliegt, da sie selbst "Versicherungsnehmer"
und Beitragszahler vom eigenen Konto, die verstorbene nur die
"versicherte Person", war.
Möglich ist hier auch eine Versicherung auf Gegenseitigkeit,
hier werden 2 Personen gegen Todesfall versichert. Sollte eine
von beiden in der Vertragsdauer sterben, wird die vereinbarte
Todesfallsumme an die Überlebende ausgezahlt. Bei Tod beider
Personen gibt es auch nur einmal die Todesfallsumme und die
könnte z.B. für die Existenzsicherung der Kinder im
Todesfall beider Elternteile zu gering sein. (Ggf. die Versicherungssumme
höher wählen.)
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Bedingungen
und Beiträge
Da die Lebenserwartung eines Menschen wesentlich von seinem
Gesundheitszustand abhängt, werden im Versicherungsantrag
Gesundheitsfragen gestellt, die ehrlich zu beantworten sind,
um zu vermeiden, daß der Versicherer im Leistungsfall
die Zahlung mit der Begründung verweigern kann, die versicherte
Person hätte sich mit Falschangaben Versicherungsschutz
"erschlichen". Erst ab 200.000 € Todesfallsumme
wird ein Arztattest notwendig.
Die Laufzeit kann der Kunde frei bestimmen. Wird z.B. eine 10-jährige
Laufzeit vereinbart, so bedeutet das nicht, daß der Kunde
tatsächlich 10 Jahre versichert bleiben muß. Wer
die Beiträge monatlich zahlt, kann nach dem 1.Jahr monatlich,
wer jährlich zahlt, jährlich, den Vertrag kündigen.
Der Versicherer ist gebunden und muß, wenn der Kunde nicht
kündigt, diese Versicherung 10 Jahre aufrechterhalten.
Die einmal gewählte Dauer kann nicht verlängert werden.
Wie hoch der Beitrag letztendlich ist, hängt zunächst
vom Alter des Kunden beim Vertragsabschluß (Eintrittsalter)
und vom Geschlecht ab. Grundlage der Preiskalkulation der Versicherer
ist die durchschnittliche Lebenserwartung - da sind jüngere
Menschen älteren und Frauen Männern gegenüber
statistisch im Vorteil. Je länger die Versicherungsdauer
gewählt wird, je älter die versicherte Person also
bei Vertragsende sein wird, desto höher ist der Beitrag.
Beitragssenkend wirkt sich aus, wenn die versicherte Person
bei Versicherungsbeginn Nichtraucher ist, nicht Motorrad fährt
und keine Risikosportarten ausübt.
Beitragssteigernd wirken sich z.B. erhebliches Übergewicht,
Risikosportart oder ein statistisch besonders risikoreicher
Beruf oder eine Berufstätigkeit im außereuropäischen
Ausland aus.
Die Beiträge für Nichtraucher z.B. sind bis zu ca.
50% günstiger als die Raucherprämien. Wird allerdings
nach Versicherungsbeginn, also während der Versicherungsdauer
in einem solchen Sondertarif, ein Nichtraucher zum Raucher so
muß dies innerhalb von 2 Monaten der Versicherung mitgeteilt
werden und die Versicherungsbeiträge erhöhen sich
entsprechend. Sollte ein "Neu"- oder "Wieder"-
Raucher diese Mitteilung "vergessen", verringert sich
der Todesfallschutz auf die geringere Versicherungssumme, die
im Rauchertarif mit dem gezahlten Beitrag versichert ist.
Veränderungen in den anderen "Risikomerkmalen"
müssen hingegen nicht nachgemeldet werden und beinflußen
die Beitragshöhe nicht.
In den Angeboten ist von Brutto-und Nettobeitrag die Rede. Der
Kunde unterschreibt den Bruttobeitrag, tatsächlich fällig
wird ab Vertragsbeginn jedoch nur der Nettobeitrag.
Hintergrund: Der laufende Beitrag ist eine reine Risikoprämie,
Kapital für eine Auszahlung am Vertragsende wird nicht
gebildet. Um jederzeit den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen
zu können, werden die Prämien zur Versicherung ("Brutto-
oder Tarifbeiträge") zunächst anhand der allgemeinen
Bevölkerungsstatistiken kalkuliert.
Dadurch, daß nicht jede Person versichert wird ("Risikoauslese"),
wird diese "Brutto"-Prämie regelmäßig
nicht in voller Höhe gebraucht. Die Versicherer gewähren
ihren Versicherten daher Beitragsnachläße (ermäßigte
"Nettobeiträge") solange die Häufigkeit
der Sterbefälle unterhalb der Gesamtstatistik bleibt. Die
Höhe des Beitragsnachlasses kann sich während der
Vertragsdauer ändern, wenn die tatsächliche Häufigkeit
der Todesfälle steigt oder sinkt.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Fragebogen
zur Risikolebensversicherung
Für die Erstellung und Berechnung eines Angebotes zur Risikolebensversicherung
brauchen wir folgende Informationen:
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Kapitallebensversicherung
Versichert wird bei der Kapitallebensversicherung eine garantierte
Kapitalauszahlung bei Vertragsende und im Todesfall. Dies bedeutet,
sollte die versicherte Person während der Versicherungsdauer
sterben, zahlt die Versicherungsgesellschaft die sonst erst
am Vertragsende fällige Versicherungssumme vorzeitig an
die Begünstigten bzw. Erben aus. Wegen dieser Todesfallleistung
müssen zu Vertragsbeginn Gesundheitsfragen beantwortet
werden (Risikoprüfung).
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Wofür werden die
Beiträge verwendet?
Die Beitragsrate zur Kapitallebensversicherung setzt sich aus
dem zur Kapitalbildung verwendeten überwiegenden "Sparanteil"
und dem zur Todesfallabsicherung notwendigen, kleineren, "Risikoanteil"
zusammen. Wie hoch der Beitrag letztendlich ist, hängt
von der Höhe der versicherten Summe und der Dauer der Beitragszahlung,
daneben aber auch vom Eintrittsalter bei Vertragsbeginn sowie
von Geschlecht und Berufsbild ab. Grundlage der Beitragskalkulation
ist die durchschnittliche Lebenserwartung, jüngere Menschen
sind Älteren und Frauen Männern gegenüber statistisch
im Vorteil. Da die Lebenserwartung eines Menschen wesentlich
von seinem Gesundheitszustand abhängt, werden im Antrag
zu Gesundheit und Beruf Fragen gestellt, die ehrlich beantwortet
werden müssen, damit im Todesfall die Zahlung nicht mit
der Begründung verweigert werden kann, die versicherte
Person hätte sich mit Falschaussagen oder Auslassungen
Versicherungsschutz verschafft.
Durch die Anlage der längerfristig fortlaufend eingehenden
Sparbeiträge durch den Versicherer findet eine risikoarme
Kapitalbildung mit garantierter Mindestverzinsung von 2,25%
p.a. statt. Um dies möglich zu machen, ist der maximale
Aktienanteil am angelegten Geld per staatlicher Vorgabe auf
30% begrenzt, der Rest muß in Staatspapieren, Immobilien,
Hypothekendarlehn etc. risikoarm angelegt werden. Die tat-sächlich
erwirtschaftete Verzinsung der Sparbeiträge lag in der
Vergangenheit bei bis zu 7,5% p.a., für 2006 wurden den
bestehenden Verträgen mit der Überschußbeteiligung
rund 4,5% Gesamtverzinsung gutgeschrieben.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Wie
werden Kapitallebensversicherungen steuerlich behandelt?
Die Beiträge können für neue Verträge mit
Beginn ab 2005 nicht mehr als Vorsorgeaufwand in der Ein-kommenssteuererklärung
steuermindernd geltend gemacht werden, die Beitragszahlung erfolgt
grund-sätzlich aus versteuertem Einkommen. Zum Vertragsende
stellt der „Ertrag“ (= Auszahlungsbetrag ./. Summe
der Beiträge) zunächst Einkommen dar, das bei Überschreiten
des Freibetrags für Kapitalein-künfte der persönlichen
Einkommenssteuer unterliegt. Betrug die Versicherungsdauer aber
mindestens 12 Jahre und ist der Kunde bei der Auszahlung mindestens
60 Jahre alt, bleibt die Hälfte des Ertrags komplett einkommensteuerfrei.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Was wird am Vertragsende ausgezahlt?
Während der gesamten
Zeit der Beitragszahlung erwirtschaften die Versicherungsunternehmen
mit der Anlage der Beiträge Gewinne, welche den Versicherten
zustehen. Die Höhe dieser Gewinne kann naturgemäß
nicht präzise vorhergesagt werden, sie werden von tatsächlichem
wirtschaftlichem Verlauf und Verzinsung, Todesfallhäufigkeit
und Verwaltungskostenentwicklung beeinflußt. Deshalb sind
in Versicherungsangeboten grundsätzlich immer 2 Werte angegeben
:
1. Die garantierte Versicherungssumme ist der Betrag, welcher
von dem Versicherungsunternehmen im Todesfall während der
Vertragsdauer und am Vertragsende garantiert ausgezahlt wird.
ist der Betrag, welcher von dem Versicherungsunternehmen zu
Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. Sie errechnet sich
aus der Verzinsung der eingezahlten Beiträge nach Abzug
der Verwaltungskosten und des Risikoanteils mit einheitlich
2,25% p.a. Unterschiede ergeben sich aus der Höhe der Verwaltungskosten
und des Risikoanteils, die ja vor Verzinsung vom Beitrag heruntergerechnet
werden.
2. Die vorausgeschätzte Gesamtablaufleistung, also das
was zu Vertragsbeginn für den vereinbarten Schlußtermin
insgesamt in Aussicht gestellt aber nicht garantiert wird, beinhaltet
mit der "Überschußbeteiligung" den Anteil
des Einzelvertrages an den insgesamt erwirtschafteten Gewinnen
und liegt dadurch über der garantierten Versicherungssumme.
Diese Modellrechnung schreibt die im Jahr des Vertragsbeginnes
(z.B. 2007) für bereits bestehende Verträge tatsächlich
zugeteilte Verzinsung über die gesamte Vertragsdauer linear
fort. Gesetzlich festgelegt ist, daß der Versicherer seinen
Kunden vom während der Vertragsdauer tatsächlich erwirtschafteten
Ergebnis mindestens 90% auszahlen muß.
Beinhaltet mit der "Überschußbeteiligung"
den Anteil des Einzelvertrages an den insgesamt erwirtschafteten
Gewinnen und liegt dadurch erheblich über der garantierten
Versicherungssumme.
|
| |
|
 |
|
|