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  Risikolebensversicherung

Was ist versichert und für wen ist diese Versicherung interessant ?
Versichert wird nur der Todesfall, das bedeutet, stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer, zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Summe an die im Vertrag begünstigten Personen aus. Das Ganze hat nichts mit Sparen oder Altersabsicherung zu tun, sondern ist eine reine Risikoversicherung, an deren Ende es keinen sonstigen "Geldsegen" gibt.

Damit die Versicherungsleistung im Todesfall nicht erbschaftssteuerpflichtig wird, empfiehlt es sich, wenn zwei Partner solche Versicherungen abschließen, dies "über Kreuz" zu tun. Beispiel: Die Frau versichert in ihrem Vertrag das Leben des Mannes, umgekehrt versichert der Mann in seinem Vertrag das Leben der Frau. Kommt es zum Todesfall, erhält die überlebende Person eine Leistung aus ihrem eigenen Vertrag, die nicht der Erbschaftssteuer unterliegt, da sie selbst "Versicherungsnehmer" und Beitragszahler vom eigenen Konto, die verstorbene nur die "versicherte Person", war.

Möglich ist hier auch eine Versicherung auf Gegenseitigkeit, hier werden 2 Personen gegen Todesfall versichert. Sollte eine von beiden in der Vertragsdauer sterben, wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Überlebende ausgezahlt. Bei Tod beider Personen gibt es auch nur einmal die Todesfallsumme und die könnte z.B. für die Existenzsicherung der Kinder im Todesfall beider Elternteile zu gering sein. (Ggf. die Versicherungssumme höher wählen.)


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  Bedingungen und Beiträge

Da die Lebenserwartung eines Menschen wesentlich von seinem Gesundheitszustand abhängt, werden im Versicherungsantrag Gesundheitsfragen gestellt, die ehrlich zu beantworten sind, um zu vermeiden, daß der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung mit der Begründung verweigern kann, die versicherte Person hätte sich mit Falschangaben Versicherungsschutz "erschlichen". Erst ab 200.000 € Todesfallsumme wird ein Arztattest notwendig.

Die Laufzeit kann der Kunde frei bestimmen. Wird z.B. eine 10-jährige Laufzeit vereinbart, so bedeutet das nicht, daß der Kunde tatsächlich 10 Jahre versichert bleiben muß. Wer die Beiträge monatlich zahlt, kann nach dem 1.Jahr monatlich, wer jährlich zahlt, jährlich, den Vertrag kündigen. Der Versicherer ist gebunden und muß, wenn der Kunde nicht kündigt, diese Versicherung 10 Jahre aufrechterhalten. Die einmal gewählte Dauer kann nicht verlängert werden.

Wie hoch der Beitrag letztendlich ist, hängt zunächst vom Alter des Kunden beim Vertragsabschluß (Eintrittsalter) und vom Geschlecht ab. Grundlage der Preiskalkulation der Versicherer ist die durchschnittliche Lebenserwartung - da sind jüngere Menschen älteren und Frauen Männern gegenüber statistisch im Vorteil. Je länger die Versicherungsdauer gewählt wird, je älter die versicherte Person also bei Vertragsende sein wird, desto höher ist der Beitrag.

Beitragssenkend wirkt sich aus, wenn die versicherte Person bei Versicherungsbeginn Nichtraucher ist, nicht Motorrad fährt und keine Risikosportarten ausübt.

Beitragssteigernd wirken sich z.B. erhebliches Übergewicht, Risikosportart oder ein statistisch besonders risikoreicher Beruf oder eine Berufstätigkeit im außereuropäischen Ausland aus.

Die Beiträge für Nichtraucher z.B. sind bis zu ca. 50% günstiger als die Raucherprämien. Wird allerdings nach Versicherungsbeginn, also während der Versicherungsdauer in einem solchen Sondertarif, ein Nichtraucher zum Raucher so muß dies innerhalb von 2 Monaten der Versicherung mitgeteilt werden und die Versicherungsbeiträge erhöhen sich entsprechend. Sollte ein "Neu"- oder "Wieder"- Raucher diese Mitteilung "vergessen", verringert sich der Todesfallschutz auf die geringere Versicherungssumme, die im Rauchertarif mit dem gezahlten Beitrag versichert ist.

Veränderungen in den anderen "Risikomerkmalen" müssen hingegen nicht nachgemeldet werden und beinflußen die Beitragshöhe nicht.

In den Angeboten ist von Brutto-und Nettobeitrag die Rede. Der Kunde unterschreibt den Bruttobeitrag, tatsächlich fällig wird ab Vertragsbeginn jedoch nur der Nettobeitrag.

Hintergrund: Der laufende Beitrag ist eine reine Risikoprämie, Kapital für eine Auszahlung am Vertragsende wird nicht gebildet. Um jederzeit den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen zu können, werden die Prämien zur Versicherung ("Brutto- oder Tarifbeiträge") zunächst anhand der allgemeinen Bevölkerungsstatistiken kalkuliert.

Dadurch, daß nicht jede Person versichert wird ("Risikoauslese"), wird diese "Brutto"-Prämie regelmäßig nicht in voller Höhe gebraucht. Die Versicherer gewähren ihren Versicherten daher Beitragsnachläße (ermäßigte "Nettobeiträge") solange die Häufigkeit der Sterbefälle unterhalb der Gesamtstatistik bleibt. Die Höhe des Beitragsnachlasses kann sich während der Vertragsdauer ändern, wenn die tatsächliche Häufigkeit der Todesfälle steigt oder sinkt.


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  Fragebogen zur Risikolebensversicherung

Für die Erstellung und Berechnung eines Angebotes zur Risikolebensversicherung brauchen wir folgende Informationen:

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Name
*
Vorname   *
Straße   *
PLZ   *
Ort   *
Telefon   *
Fax  
Email   *
Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf der einzelnen zu versichernden Personen  
Gewünschter Versicherungsumfang:
Höhe der Todesfallleistung:   Euro
Dauer des Versicherungsschutzes:   Jahre
Raucher?  

Ja
Nein

Wird Risikosport ausgeübt – z.B. Drachen-,Segel-,Motorflug, Fallschirmsprung, Flaschentauchen, Freeclimbing, wettkampfmäßiger Kampfsport
  Ja
Nein
Motorradfahrer oder regelmäßiger Beifahrer auf Motorrad
  Ja
Nein
Wenn ja, wohin?  
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Zwangsfelder und müssen ausgefüllt werden !
 
Datenschutzklausel

Wir versichern, die uns überlassenen Daten mit der gebotenen Sorgfalt und Verschwiegenheit zu behandeln. Außerdem versichern wir die Daten ausschließlich zur Versicherungsvermittlung zu verwenden und sie in keinem Fall an Adresshändler o. ä. weiter zu geben!

Der Kunde willigt ein, dass Daten aus der Risikoanalyse an Versicherer, Maklerpools und Assekuradeure im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer. Gesundheitsdaten dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist.


 


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  Kapitallebensversicherung

Versichert wird bei der Kapitallebensversicherung eine garantierte Kapitalauszahlung bei Vertragsende und im Todesfall. Dies bedeutet, sollte die versicherte Person während der Versicherungsdauer sterben, zahlt die Versicherungsgesellschaft die sonst erst am Vertragsende fällige Versicherungssumme vorzeitig an die Begünstigten bzw. Erben aus. Wegen dieser Todesfallleistung müssen zu Vertragsbeginn Gesundheitsfragen beantwortet werden (Risikoprüfung).


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  Wofür werden die Beiträge verwendet?


Die Beitragsrate zur Kapitallebensversicherung setzt sich aus dem zur Kapitalbildung verwendeten überwiegenden "Sparanteil" und dem zur Todesfallabsicherung notwendigen, kleineren, "Risikoanteil" zusammen. Wie hoch der Beitrag letztendlich ist, hängt von der Höhe der versicherten Summe und der Dauer der Beitragszahlung, daneben aber auch vom Eintrittsalter bei Vertragsbeginn sowie von Geschlecht und Berufsbild ab. Grundlage der Beitragskalkulation ist die durchschnittliche Lebenserwartung, jüngere Menschen sind Älteren und Frauen Männern gegenüber statistisch im Vorteil. Da die Lebenserwartung eines Menschen wesentlich von seinem Gesundheitszustand abhängt, werden im Antrag zu Gesundheit und Beruf Fragen gestellt, die ehrlich beantwortet werden müssen, damit im Todesfall die Zahlung nicht mit der Begründung verweigert werden kann, die versicherte Person hätte sich mit Falschaussagen oder Auslassungen Versicherungsschutz verschafft.

Durch die Anlage der längerfristig fortlaufend eingehenden Sparbeiträge durch den Versicherer findet eine risikoarme Kapitalbildung mit garantierter Mindestverzinsung von 2,25% p.a. statt. Um dies möglich zu machen, ist der maximale Aktienanteil am angelegten Geld per staatlicher Vorgabe auf 30% begrenzt, der Rest muß in Staatspapieren, Immobilien, Hypothekendarlehn etc. risikoarm angelegt werden. Die tat-sächlich erwirtschaftete Verzinsung der Sparbeiträge lag in der Vergangenheit bei bis zu 7,5% p.a., für 2006 wurden den bestehenden Verträgen mit der Überschußbeteiligung rund 4,5% Gesamtverzinsung gutgeschrieben.


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  Wie werden Kapitallebensversicherungen steuerlich behandelt?

Die Beiträge können für neue Verträge mit Beginn ab 2005 nicht mehr als Vorsorgeaufwand in der Ein-kommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden, die Beitragszahlung erfolgt grund-sätzlich aus versteuertem Einkommen. Zum Vertragsende stellt der „Ertrag“ (= Auszahlungsbetrag ./. Summe der Beiträge) zunächst Einkommen dar, das bei Überschreiten des Freibetrags für Kapitalein-künfte der persönlichen Einkommenssteuer unterliegt. Betrug die Versicherungsdauer aber mindestens 12 Jahre und ist der Kunde bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, bleibt die Hälfte des Ertrags komplett einkommensteuerfrei.


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Was wird am Vertragsende ausgezahlt?
Während der gesamten Zeit der Beitragszahlung erwirtschaften die Versicherungsunternehmen mit der Anlage der Beiträge Gewinne, welche den Versicherten zustehen. Die Höhe dieser Gewinne kann naturgemäß nicht präzise vorhergesagt werden, sie werden von tatsächlichem wirtschaftlichem Verlauf und Verzinsung, Todesfallhäufigkeit und Verwaltungskostenentwicklung beeinflußt. Deshalb sind in Versicherungsangeboten grundsätzlich immer 2 Werte angegeben :

1. Die garantierte Versicherungssumme ist der Betrag, welcher von dem Versicherungsunternehmen im Todesfall während der Vertragsdauer und am Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. ist der Betrag, welcher von dem Versicherungsunternehmen zu Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. Sie errechnet sich aus der Verzinsung der eingezahlten Beiträge nach Abzug der Verwaltungskosten und des Risikoanteils mit einheitlich 2,25% p.a. Unterschiede ergeben sich aus der Höhe der Verwaltungskosten und des Risikoanteils, die ja vor Verzinsung vom Beitrag heruntergerechnet werden.

2. Die vorausgeschätzte Gesamtablaufleistung, also das was zu Vertragsbeginn für den vereinbarten Schlußtermin insgesamt in Aussicht gestellt aber nicht garantiert wird, beinhaltet mit der "Überschußbeteiligung" den Anteil des Einzelvertrages an den insgesamt erwirtschafteten Gewinnen und liegt dadurch über der garantierten Versicherungssumme. Diese Modellrechnung schreibt die im Jahr des Vertragsbeginnes (z.B. 2007) für bereits bestehende Verträge tatsächlich zugeteilte Verzinsung über die gesamte Vertragsdauer linear fort. Gesetzlich festgelegt ist, daß der Versicherer seinen Kunden vom während der Vertragsdauer tatsächlich erwirtschafteten Ergebnis mindestens 90% auszahlen muß.

Beinhaltet mit der "Überschußbeteiligung" den Anteil des Einzelvertrages an den insgesamt erwirtschafteten Gewinnen und liegt dadurch erheblich über der garantierten Versicherungssumme.