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Versicherte Personen
Versichert sind: Eigentümer, der Halter, der berechtigte
Fahrer und die Mitinsassen. Der unberechtigte Fahrer (Dieb)
genießt keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung leistet
zwar an den Geschädigten, hat aber einen Regressanspruch
gegen ihn.
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Geltungsbereich
Europa und Mitgliedsstaaten der EG. Wer mit seinem KFZ ins Ausland
reist, sollte neben den üblichen KFZ-Papieren auf jeden
Fall die "Grüne Versicherungskarte" mitnehmen.
Sie ist der Nachweis, dass das KFZ in Deutschland versichert
ist.
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KFZ-Kaskoversicherung
(Fahrzeugversicherung)
Man unterscheidet zwischen
zwei Arten der Fahrzeugversicherung: Die Voll- und Teilkaskoversicherung.
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Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung)
Die Fahrzeugvollversicherung beinhaltet immer automatisch die
Fahrzeugteilversicherung. Darüber hinaus ist das KFZ gegen
Schäden versichert, die man selbst verursacht hat, sowie
durch mut- oder böswillige Handlungen und Beschädigungen
(Antenne abgebrochen, Lack zerkratzt usw.) fremder Personen.
Bei den Kaskoversicherungen
können unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbart
werden
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Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung)
Das KFZ ist versichert gegen:
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• Brand oder Explosion
• Diebstahl des gesamten Fahrzeuges bzw. von Teilen
(z. B. Autoradio)
• Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag
und Überschwemmung
• Zusammenstoß mit Haarwild (Reh, Wildschweine
usw.)
• Glasbruch
• Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
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Bei den Kaskoversicherungen
können unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbart
werden
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Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung
zählt unserer Meinung nicht zu der wichtigsten Versicherungsart,
da alle Mitinsassen bei einem Unfall über die KfZ-Haftpflichtversicherung
des Verursachers abgesichert sind, außer dem Fahrer bei
Selbstverschulden.
Die Insassenunfallversicherung tritt nur in Kraft, wenn kein
"Dritter" für einen Schaden verantwortlich gemacht
werden kann (z.B.Windböe trägt KFZ von der Fahrbahn).
Wenn man sich für eine Unfallversicherung interessiert,
sollte man eine abschließen, die Weltweit und rundum die
Uhr gilt.
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Schadensfall
Um die Schadensabwicklung so einfach wie möglich zu gestalten,
sollte man folgende Punkte beachten:
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• am Schadensort
bleiben bis die Polizei eintrifft, Zeugenaussagen und
Beweise sichern
• keine Erklärung über die Schuldfrage
abgeben
• den Schaden innerhalb einer Woche dem Versicherer
melden |
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Schutzbrief/Verkehrsrechtsschutz
Viele Versicherer bieten im Zuge Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung
günstige Schutzbriefe und Verkehrsrechtsschutzversicherungen
an. Oft ist sinnvoller und günstiger, dies im Paket mit
der KFZ-Haftpflicht abzuschließen, als einen separaten
Vertrag einzugehen.
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Verkauf und Abmeldung
von KFZ
Es empfiehlt sich immer, beim Verkauf des KFZ einen Kaufvertrag
zu machen, in dem sich u.a. der Neubesitzer verpflichtet, das
KFZ unverzüglich ab- bzw. umzumelden .Eine Kopie vom Kaufvertrag
oder von der Abmeldebescheinigung sollte immer an die Versicherung
geschickt werden.
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Beiträge
(Prämien/Tarifrechner)
Die Beiträge richten sich nicht mehr nach PS oder KW des
PKW (so wie es früher mal war), sondern nach der Schadenshäufigkeit.
Jährlich wird ermittelt, wie oft der einzelne Fahrzeugtyp
in der jeweiligen Versicherungssparte in Anspruch genommen wird
(Diebstahl, Unfälle verursachen usw.). Es kann also passieren,
dass ein Fahrzeug, welches weniger PS hat als ein Fahrzeug mit
mehr PS, teurer ist.
Ferner richten sich die Beiträge nach dem Wohnort (Regionalklassen)
und dem Schadensfreiheitsrabatt (Prozente) des Versicherungsnehmers.Des
weiteren bieten die Versicherungsgesellschaften unterschiedliche
Rabatte (Wenigfahrer, Garage usw.) an, die den Beitrag beeinflussen.
Kraftrad-Tarifrechner
(in neuem Fenster)
PKW-Tarifrechner
(in neuem Fenster)
Wohnmobil-Tarifrechner
(in neuem Fenster)
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KFZ-Zulassungsstelle
(Tips Um- und Abmelden)- Was wird gebraucht ?
Eigenes KFZ selber anmelden (man geht persönlich zur Zulassungsstelle)
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• KFZ – Papiere
(Fahrzeugbrief- und Schein)
• Personalausweis mit gültiger, aktueller Anschrift
• Geld für Anmeldung und evtl.neue Kennzeichen
• Kaufvertrag (wenn vorhanden)
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Eigenes KFZ wird von jemanden anderen zugelassen
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• KFZ- Papiere
(Fahrzeugbrief- und Schein)
• Personalausweis vom zukünftigen Versicherungsnehmer
(Halter) und der Person, die zulässt
• Vollmacht für die Person, die zulässt
• Geld für Anmeldung und evtl. neue Kennzeichen
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Die KFZ-Steuern können per Einzugsermächtigung vom
Konto abgebucht werden oder per Barzahlung.
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