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KFZ-Haftpflichtversicherung

In Deutschland gilt ein Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge.Konsequenz: Ohne KFZ-Haftpflichtversicherung kann man kein KFZ zulassen.

Die Haftpflichtversicherung zahlt bis zur vereinbarten Deckungssumme für Unfallopfer und Sachschäden.Dies gilt auch für die Ansprüche der berechtigten Insassen (Angehörige,Anhalter usw.) im Fahrzeug des Fahrers, der den Unfall verursachte.Für Schäden am KFZ des Unfallverursachers kommt sie
allerdings nicht auf. Dies deckt nur eine Kaskoversicherung ab.

Versicherte Personen

Geltungsbereich

KFZ-Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung)

  • Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung)
  • Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung)

Insassenunfallversicherung

Schadensfall

Schutzbrief/Verkehrsrechtsschutz

Verkauf und Abmeldung von KFZ

Beiträge (Prämien/Tarifrechner)

KFZ-Zulassungsstelle (Tips Um- und Abmelden)- Was wird gebraucht ?


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  Versicherte Personen

Versichert sind: Eigentümer, der Halter, der berechtigte Fahrer und die Mitinsassen. Der unberechtigte Fahrer (Dieb) genießt keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung leistet zwar an den Geschädigten, hat aber einen Regressanspruch gegen ihn.


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  Geltungsbereich

Europa und Mitgliedsstaaten der EG. Wer mit seinem KFZ ins Ausland reist, sollte neben den üblichen KFZ-Papieren auf jeden Fall die "Grüne Versicherungskarte" mitnehmen. Sie ist der Nachweis, dass das KFZ in Deutschland versichert ist.


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  KFZ-Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung)

Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Fahrzeugversicherung: Die Voll- und Teilkaskoversicherung.


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  Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung)

Die Fahrzeugvollversicherung beinhaltet immer automatisch die Fahrzeugteilversicherung. Darüber hinaus ist das KFZ gegen Schäden versichert, die man selbst verursacht hat, sowie durch mut- oder böswillige Handlungen und Beschädigungen (Antenne abgebrochen, Lack zerkratzt usw.) fremder Personen.

Bei den Kaskoversicherungen können unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbart werden


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  Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung)

Das KFZ ist versichert gegen:

  • Brand oder Explosion
• Diebstahl des gesamten Fahrzeuges bzw. von Teilen (z. B. Autoradio)
• Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
• Zusammenstoß mit Haarwild (Reh, Wildschweine usw.)
• Glasbruch
• Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

Bei den Kaskoversicherungen können unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbart werden


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  Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung zählt unserer Meinung nicht zu der wichtigsten Versicherungsart, da alle Mitinsassen bei einem Unfall über die KfZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers abgesichert sind, außer dem Fahrer bei Selbstverschulden.

Die Insassenunfallversicherung tritt nur in Kraft, wenn kein "Dritter" für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann (z.B.Windböe trägt KFZ von der Fahrbahn).
Wenn man sich für eine Unfallversicherung interessiert, sollte man eine abschließen, die Weltweit und rundum die Uhr gilt.


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  Schadensfall

Um die Schadensabwicklung so einfach wie möglich zu gestalten, sollte man folgende Punkte beachten:

  • am Schadensort bleiben bis die Polizei eintrifft, Zeugenaussagen und Beweise sichern
• keine Erklärung über die Schuldfrage abgeben
• den Schaden innerhalb einer Woche dem Versicherer melden


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  Schutzbrief/Verkehrsrechtsschutz

Viele Versicherer bieten im Zuge Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung günstige Schutzbriefe und Verkehrsrechtsschutzversicherungen an. Oft ist sinnvoller und günstiger, dies im Paket mit der KFZ-Haftpflicht abzuschließen, als einen separaten Vertrag einzugehen.


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  Verkauf und Abmeldung von KFZ

Es empfiehlt sich immer, beim Verkauf des KFZ einen Kaufvertrag zu machen, in dem sich u.a. der Neubesitzer verpflichtet, das KFZ unverzüglich ab- bzw. umzumelden .Eine Kopie vom Kaufvertrag oder von der Abmeldebescheinigung sollte immer an die Versicherung geschickt werden.


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  Beiträge (Prämien/Tarifrechner)

Die Beiträge richten sich nicht mehr nach PS oder KW des PKW (so wie es früher mal war), sondern nach der Schadenshäufigkeit.

Jährlich wird ermittelt, wie oft der einzelne Fahrzeugtyp in der jeweiligen Versicherungssparte in Anspruch genommen wird (Diebstahl, Unfälle verursachen usw.). Es kann also passieren, dass ein Fahrzeug, welches weniger PS hat als ein Fahrzeug mit mehr PS, teurer ist.

Ferner richten sich die Beiträge nach dem Wohnort (Regionalklassen) und dem Schadensfreiheitsrabatt (Prozente) des Versicherungsnehmers.Des weiteren bieten die Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Rabatte (Wenigfahrer, Garage usw.) an, die den Beitrag beeinflussen.

 Kraftrad-Tarifrechner (in neuem Fenster)

  PKW-Tarifrechner (in neuem Fenster)

 Wohnmobil-Tarifrechner (in neuem Fenster)


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  KFZ-Zulassungsstelle (Tips Um- und Abmelden)- Was wird gebraucht ?

Eigenes KFZ selber anmelden (man geht persönlich zur Zulassungsstelle) :

  • KFZ – Papiere (Fahrzeugbrief- und Schein)
• Personalausweis mit gültiger, aktueller Anschrift
• Geld für Anmeldung und evtl.neue Kennzeichen
• Kaufvertrag (wenn vorhanden)

Eigenes KFZ wird von jemanden anderen zugelassen

  • KFZ- Papiere (Fahrzeugbrief- und Schein)
• Personalausweis vom zukünftigen Versicherungsnehmer (Halter) und der Person, die zulässt
• Vollmacht für die Person, die zulässt
• Geld für Anmeldung und evtl. neue Kennzeichen

Die KFZ-Steuern können per Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht werden oder per Barzahlung.