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Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
Nicht versichert sind dagegen Sengschäden durch glimmende
Streichhözer oder Zigarettenglut, sowie Schäden an
elektrischen Einrichtungen durch z.B. Kurzschluß oder
Überspannung. Die Feuerversicherung ist sicherlich die
wichtigste Versicherung für jeden Betrieb, da hier eine
existentielle Bedrohung lauert.
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Einbruchdiebstahl, Raub und
Vandalismus Versichert sind
Schäden durch Einbruchdiebstahl und vorsätzliche Zerstörung
oder Beschädigung nach einem Einbruch. Dazu gehören
auch die Kosten für Tür-Reparaturen und Kosten für
Schloßänderungen. Nicht versichert sind dagegen Schäden
durch einfachen Diebstahl (Ladendiebstahl während der Öffnungszeiten).
Auch Schäden an der Verglasung sind nicht gedeckt (hierfür
gibt es eine separate Glasversicherung). Bargeld ist nur begrenzt
(in der Regel bis max. 500 Euro) versichert. Für höhere
Beträge verlangen die Versicherungsgesellschaften Tresore.
Täglich werden tausende von Einbruchsdelikten registriert,
was dieser Versicherungsart zu immer größerer Bedeutung
verholfen hat.
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Leitungswasser
Oftmals werden die Gefahren eines
Leitungswasserschadens unterschätzt, obwohl hier Schäden
in fünfstelliger Höhe an der Tagesordnung sind. Versichert
sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
(z.B. durch Undichtwerden der Zu-und Ableitungsrohre oder Zerreißen
der Verbindungsstücke) auch aus Anlagen der Warmwasserheizung
sowie aus den sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen
der Wasserversorgung. Nicht versichert sind dagegen Schäden
durch Wasserdampf, Niederschläge, Grund-oder Hochwasser
oder Rückstau. Ebenfall nicht versichert sind Schäden
durch Plansch-oder Reinigungswasser und Schäden durch Schwamm.
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Sturm
Versichert sind Schäden durch
Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel. Begrenzt mitversichert
sind Schäden an Markisen, Transparenten, Schildern oder
Überdachungen. Nicht versichert sind Schäden durch
Sturmflut, Lawinen oder Schneelast. Auch nicht versichert sind
Schäden durch Eindringen von Niederschlägen oder Schmutz
infolge nicht ordnungsgemäß geschlossener Fenster
oder Türen. Sofern der Betrieb im Parterre eines mehrgeschossigen
Hauses liegt ist die Sturmversicherung sicherlich nicht so von
Bedeutung, als wenn der Betrieb im Dachgeschoss, oder in einer
eingeschossigen Halle liegt, bei der das Dach abgedeckt werden
könnte.
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Betriebsunterbrechung
Für jede der zuvor genannten
Gefahren kann eine Betriebsunterbrechung abgeschlossen werden.
Die größte Bedeutung dürfte diese Versicherung
nach einem Feuerschaden haben, weil der Betriebsablauf dann
extrem gestört, wenn nicht sogar vorübergehend gänzlich
eingestellt werden muß. Und das leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung:
Entschädigung des entgangenen Betriebsgewinns, welcher
infolge des Versicherungsfalls während der Unterbrechung
nicht erwirtschaftet werden konnte.Entschädigung für
fortlaufende Kosten (z.B. Löhne, Gehälter, Mieten)
bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes - höchstens
jedoch für ein Jahr.
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Glasbruch
Versichert sind alle Glas-und Kunststoffscheiben
der Geschäfts-und Lagerräume. Dazu gehören auch
Vitrinen, Schaukästen, Lichtkuppeln, Glasplatten und Spiegel.
Nicht versichert sind Schäden durch Kratzer oder Eintrüben
von Isolierglas. Die Glasversicherung leistet Naturalersatz,
das heißt, der Schaden wird durch Liefern und Einsetzen
von Gegenständen gleicher Güte reguliert.
Für Betriebe mit vielen kleinen Scheiben ist diese Versicherung
nicht so wichtig, anders sieht es dagegen aus, wenn große
Schaufensterscheiben vorhanden sind, die enorm viel Geld kosten
können. Hier sollte eine Kosten-Nutzen-Rechnung zur Entscheidung
angestellt werden.
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Wo die Betriebseinrichtung
und Waren versichert sind
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein
genannte Anschrift. Innerhalb dieser Geschäftsräume
gilt die Versicherung. Sachen in Schaukästen und Vitrinen
gelten auf dem gesamten Grundstück mitversichert.
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Wie hoch die Versicherungssumme
ist
Die Versicherungssumme muß dem
Betrag entsprechen, der zu entrichten wäre um die gesamte
Betriebseinrichtung neu anzuschaffen. Zu beachten sind deshalb
die aktuellen Neuanschaffungspreise und nicht der damalige Anschaffungspreis.
Im Schadenfall haben die Versicherer das Recht, die Versicherungssumme
zu überprüfen. Sollte sich bei dieser Prüfung
ergeben, daß die Versicherungssumme nicht der tatsächlichen
Summe entspricht, dann wird jeder Schaden nur anteilig je nach
festgestellter Unterversicherung reguliert. Wir empfehlen deshalb,
für künftige Zu-und Ersatzkäufe sowie für
mögliche Preissteigerungen eine entsprechende Vorsorgesumme
einzubauen.
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Was die Betriebsinventarversicherung
kostet
Die Preise richten sich nach der Höhe
der Versicherungssumme. Außerdem maßgeblich ist
die Postleitzahl (es gibt 4 verschiedene Regionalklassen). Das
wichtigste Kriterium für den Preis ist jedoch die Betriebsart.
Ein Juwelier zahlt höhere Prämien als ein normaler
Bürobetrieb.
Es ist an dieser Stelle nicht möglich, alle Preise für
alle Betriebsarten zu nennen. Bei Interesse an dieser Versicherung
bitten wir um Ausfüllen des nachfolgenden Kurzfragebogen,
anhand dessen wir dann umgehend ein Angebot erstellen.
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Fragebogen zur Betriebs-Inventarversicherung
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