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Haftpflichtversicherung

Privathaftpflicht

  • Wozu braucht man eine private
Haftpflichtversicherung?
  • Wer gilt als versichert?
  • Was ist mitversichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Wo gilt die Versicherung überall?
  • Was kostet eine private Haftpflichtversicherung

Betriebs-/Berufshaftpflicht

  Die wichtigste Versicherung für den Betrieb
  Die Aufgabe der Betriebshaftpflicht
  Was versichert ist
  Was nicht versichert
  Geltungsbereich
  • Was kostet die Betriebshaftpflichtversicherung ?
  Fragebogen zur Betriebshaftpflicht

Berufshaftpflicht Spezialpolicen

  Die Aufgabe der Betriebshaftpflich
  Was versichert ist
  Was nicht versichert ist
  Geltungsbereich
  Was kostet die Betriebshaftpflichtversicherung
  Besonderes Highlight

Spezialangebote

  • Heilwesen
  Kindergruppen



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  Wozu braucht man eine private Haftpflichtversicherung?

Wer Anderen einen Schaden zufügt, muss in vollem Umfang Schadensersatz leisten und haftet dafür mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen! Eine Privathaftpflichtversicherung schützt hier den Verursacher vor den finanziellen Folgen.

Eine private Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur bei berechtigten Schadensansprüchen, sondern sie prüft auch, ob und in welcher Höhe eine gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Sollten Ansprüche ungerechtfertigt sein, wehrt sie diese Forderungen gegebenenfalls auch in einem Gerichtsverfahren ab.
Die private Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den die wichtigsten Versicherungen überhaupt.


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Wer gilt als versichert?

Versichert ist zunächst die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat.
Beim Familientarif gilt immer automatisch der Ehepartner, sowie die unverheirateten Kinder (solange sie sich in der Erstausbildung befinden) als mitversichert.
Auch der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner (auch gleichgeschlechtliche), gilt als beitragsfrei mitversichert. Er muss allerdings im Antrag mit Name und Geburtsdatum vermerkt werden.
Gegenseitige Ansprüche sind allerdings ausgeschlossen!


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  Was ist mitversichert?

  • Allmählichkeitsschäden
• Gefälligkeitshandlungen (bis 10.000 EUR)
• Schäden durch deliktunfähige Kinder (bis 10.000 EUR)
• Schlüsselverlust von fremden, privaten und beruflichen Schlüsseln bis 30.000 EUR
• Tätigkeit als Tagesmutter (bei Familienversicherung)
• motorgetriebene Kinderfahrzeuge bis 6 km/h
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h


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  Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Privathaftpflichtversicherung Ausschlüsse. Die wichtigsten sind:

  • Schäden die man sich selbst zufügt
• Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden (grobe Fahrlässigkeit ist hingegen mitversichert)
• Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gegenständen (Sachschäden an zu Wohnzwecken gemieteten Räumen sind jedoch mitversichert)
• Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen
• Schäden infolge Teilnahme und /oder Training an Rad-, Kraftfahrzeug- und Pferderennen sowie Box- oder Ringkämpfen
• Schäden durch Gebrauch von KFZ (z.B. Be- und Entladen)
• Schäden durch Ausübung einer beruflichen Tätigkeit


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  Wo gilt die Versicherung überall?

Die Versicherung gilt prinzipiell weltweit rund um die Uhr, für das außereuropäische Ausland allerdings "nur" bis zu fünf Jahren Auslandsaufenthalt.


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  Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

Familien-Beitrag: ab EUR 66,40 Jahresbeitrag (inkl. 19% Steuern)
Single-Beitrag: ab EUR 51,17 Jahresbeitrag (inkl. 19% Steuern)

Die Deckungssumme (also Höchstersatzleistung im Schadenfall) beträgt 10.000.000.- EUR pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden.


Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Jahresvertrag (d.h. er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird), im Schadenfall gibt es keine Selbstbeteiligung.

Für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es spezielle Tarife, für Tierhalter (Hunde und Pferde), Jäger, Öltank-/ und Wassersportfahrzeugbesitzer gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen. Bei Bedarf bitte nachfragen.


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  Betriebshaftpflicht: Die wichtigste Versicherung für den Betrieb

Das Fehlen einer Betriebshaftpflicht kann im Schadenfall die Existenz gefährden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben , den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

'Übersetzt' bedeutet dies: Als Betriebsinhaber haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verschuldet haben - und zwar in voller Höhe und unbegrenzt.
Auch wenn niemand vorhersagen kann, ob überhaupt und in welcher Höhe jemals ein Schaden eintreten wird, sind die Gefahrenquellen eines Betriebes vielfältig und nicht zu unterschätzen. Es braucht nicht viel Phantasie, um den Teufel an die Wand zu malen.


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  Die Aufgabe der Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht hat im Schadenfall für Sie das zu tun, was Sie sonst selber zu regeln hätten:

  • Prüfen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
• Die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
• Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Dazu gehört auch, in einem Rechtsstreit mit dem Geschädigten den Prozess zu führen und die eventuell anfallenden Kosten des Verfahrens zu tragen.


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  Was versichert ist

Neben dem Betriebsinhaber sind auch alle sonstigen Betriebsangehörigen mitversichert, wenn Sie in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritte (also Außenstehende) schädigen.

Versicherungsschutz wird gewährt für Personen-,Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Das Versicherungsunternehmen haftet allerdings nicht unbegrenzt wie Sie, sondern nur bis zur Höhe der verabredeten Deckungssumme. Üblich sind heutzutage 2 Mio. Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Je nach Betriebsart werden auch höhere oder niedrigere Deckungssummen angeboten.


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  Was nicht versichert ist

Eine Haftpflicht, die sämtliche Haftpflichtfälle umfaßt, gibt es nicht. Wie bei allen Versicherungen gibt es auch in der Betriebshaftpflicht das "Kleingedruckte", die sogenannten Ausschlüsse. Nachstehend einige wichtige Ausschlüsse:

  • Schäden, die Sie selbst erleiden;
• Schäden, die vorsätzlich hergeführt wurden (grobe Fahrlässigkeit ist dagegen mitversichert);
• Schäden an fremden Sachen, die Sie gemietet, gepachtet oder geliehen haben;
• Allmählichkeitsschäden (können aber in Spezialpolicen zusätzlich versichert werden);
• Erfüllungsansprüche (z.B. Wandlung oder Nachbesserung);
• Schäden durch Nichteinhaltung von Terminen und Fristen;
• Schäden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche Tätigkeit an diesen Sachen entstanden sind (z.B. Reparatur, Bearbeitung oder Einbau). Aber für diese Fälle gibt es Spezialpolicen, in denen Beabeitungsschäden ausdrücklich mitversichert werden;
• Strafen und Bußgelder;
• Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen;
• Schäden, die durch den Gebrauch eines zulassungspflichtigen KFZ entstehen (dafür gibt es die KFZ-Haftpflicht).


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  Geltungsbereich

Grundsätzlich bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf auf die Bundesrepublik Deutschland. Arbeiten Sie auch im Ausland, oder liefern Sie ins Ausland, muß der Versicherungsschutz ausdrücklich erweitert werden. Auch hierfür gibt es Speziallösungen.


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  Was kostet die Betriebshaftpflichtversicherung ?

Jährlich 200,- Euro bis 5000,- Euro. Nein, wir können an dieser Stelle leider keine konkreten Zahlen nennen. Durch die Vielzahl der Betriebsarten, Spezialpolicen und unterschiedlichen Anbieter müssen wir zunächst Ihr Haftpflichtrisiko feststellen und uns anschließend durch den Tarifdschungel kämpfen. Dies machen wir für Sie völlig unverbindlich und kostenlos, wenn Sie uns nachfolgenden Fragebogen ausgefüllt zurücksenden.


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  Fragebogen zur Betriebshaftpflicht


Allgemeine Angaben
Name *
Vorname   *
Straße   *
PLZ   *
Ort   *
Telefon   *
Fax  
Email   *
Betriebliche Angaben
Art des Betriebes
(bitte genaue Beschreibung der Tätigkeit)
 
Anzahl Inhaber  
Anzahl Angestellte  
Umsatz netto ohne Mwst.   Euro
Höhe der Lohn-und Gehaltssumme jährlich brutto   Euro
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Zwangsfelder und müssen ausgefüllt werden !
 
Datenschutzklausel

Wir versichern, die uns überlassenen Daten mit der gebotenen Sorgfalt und Verschwiegenheit zu behandeln. Außerdem versichern wir die Daten ausschließlich zur Versicherungsvermittlung zu verwenden und sie in keinem Fall an Adresshändler o. ä. weiter zu geben!

Der Kunde willigt ein, dass Daten aus der Risikoanalyse an Versicherer, Maklerpools und Assekuradeure im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer. Gesundheitsdaten dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist.


 


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  Berufshaftpflicht Spezialpolicen


Für nachfolgende Berufe haben wir eine Spezialkonzeptdeckung :

  • Krankengymnasten

• Shiatsu-Therapeuten

• Masseure

• GEM-Massagepractitioner (ohne staatlichen Abschluß)

• Physiotherapeuten

• Chirogymnasten

• Fußpfleger

• Kosmetiker

• Logopäden

• Motopäden

• Ergotherapeuten

• Klangmasseure


Das Fehlen einer Betriebshaftpflicht kann im Schadenfall die Existenz gefährden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

'Übersetzt' bedeutet dies: Als Betriebs-oder/Praxisinhaber haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verschuldet haben - und zwar in voller Höhe und unbegrenzt. Auch wenn niemand vorhersagen kann, ob überhaupt und in welcher Höhe jemals ein Schaden eintreten wird, sind die Gefahrenquellen einer Praxis vielfältig und nicht zu unterschätzen. Es braucht nicht viel Phantasie, um den Teufel an die Wand zu malen.


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  Die Aufgabe der Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht hat im Schadenfall für Sie das zu tun, was Sie sonst selber zu regeln hätten:

  • Prüfen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
• Die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
• Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Dazu gehört auch, in einem Rechtsstreit mit dem Geschädigten den Prozess zu führen und die eventuell anfallenden Kosten des Verfahrens zu tragen.


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  Was versichert ist

Neben dem Betriebsinhaber sind auch alle sonstigen Betriebsangehörigen mitversichert, wenn Sie in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritte (also Außenstehende) schädigen.

Versicherungsschutz wird gewährt für Personen-,Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Das Versicherungsunternehmen haftet allerdings nicht unbegrenzt wie Sie, sondern nur bis zur Höhe der verabredeten Deckungssumme. Diese betragen 3 Mio. € pauschal für Personen- und sonstige Schäden.


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  Was nicht versichert ist

Eine Haftpflicht, die sämtliche Haftpflichtfälle umfaßt, gibt es nicht. Wie bei allen Versicherungen gibt es auch in der Betriebshaftpflicht das "Kleingedruckte", die sogenannten Ausschlüsse. Nachstehend einige wichtige Ausschlüsse:

  • Schäden, die Sie selbst erleiden;
• Schäden, die vorsätzlich hergeführt wurden (grobe Fahrlässigkeit ist dagegen mitversichert);
• Schäden an fremden Sachen, die Sie gemietet, gepachtet oder geliehen haben;
• Schäden durch Nichteinhaltung von Terminen und Fristen;
• Strafen und Bußgelder;
• Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen;


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  Geltungsbereich

Grundsätzlich bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf auf die Bundesrepublik Deutschland. Arbeiten Sie auch im Ausland, oder liefern Sie ins Ausland, muß der Versicherungsschutz ausdrücklich erweitert werden. Auch hierfür gibt es Speziallösungen.


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  Was kostet die Betriebshaftpflichtversicherung

Jährlich 106,51 € incl. 19% Versicherungssteuer.


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  Besonderes Highlight

Gegen einen Beitragszuschlag von 49,98 Euro incl. 19% Versicherungssteuer kann eine rabattierte Privathaftpflicht mit einer Deckungssumme von 5 Mio. € und erweitertem Versicherungsschutz hinzugekauft werden. Diese Privathaftpflicht gilt auch im Ausland ohne zeitliche Begrenzung und enthält unter anderem: Private Bauherrenhaftpflicht bis 100.000 € Bausumme, Ferienwohnungen in der EU, Mietsachschäden bis 1Mio. €, Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Kinder bis 2500 €, Vermietung von Räumlichkeiten zur privaten oder gewerblichen Nutzung. Nutzung von Internet-Technologien bis 1 Mio. € und Umwelthaftpflichtversicherung für Tanks mit umweltgefährdenden Stoffen.


 
 

Spezialangebot Heilwesen

Versicherungsumfang der Profi-Schutz-Haftpflichtversicherung für das Heilwesen

Medizinische Fachberufe - Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit.

Einschlüsse im Rahmen der gewählten Vertragsversicherungssummen

  • Alle Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, soweit sie dem versicherten Risiko zuzurechnen ist
• Abhandenkommen von Belegschafts- / Besucher- / Patientenhabe einschließlich Kraftfahrzeuge
• Abhandenkommen von fremden Schlüsseln / Codekarten (ohne Selbstbeteiligung)
• Abwasserschäden (Selbstbehalt 250 EUR)
Auslandsrisiko, soweit die Behandlung im Inland erfolgte sowie bei Geschäftsreisen und der Teilnahme an Kongressen (Selbstbehalt für Personenschäden in USA/Kanada von 250 EUR)
• Bearbeitungsschäden. sofern nicht auf eigenem Betriebsgrundstück (Selbstbehalt 250 EUR)
• Datenschutzrisiko
• Deckungsvorsorgefreier Umgang mit radioaktiven Stoffen
• Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden (Selbstbehalt 250 FUR.)
• Nutzung von Internet-Technologien
• Vorsorgeversicherung
Mitversichert ist u.a. die gesetzl. Haftpflicht des Versicherungsnehmers
• aus der Verwendung von Apparaten und Behandlungsgeräten, wie
• Bestrahlungs-, Elektrotherapie-, Extensionsgeräten;
• Skalpellen, Fräsern und sonstigen Fußpflegegeräten;
• Vapozon, Epilot, Jonothorese, Hochfrequenz, Nemectrodyn, Slenderton, Frimator, Tiefenwärmegeräte.
• aus der Verabreichung von Packungen;
• aus der Unterhaltung sonstiger Einrichtungen, wie
• Wannenbäder einschließlich Unterwassermassage, Tauch-, Bewegungs - und/oder Schwimmbecken (ausgenommen Saunakabinen);
• Solarien, Sonnenbänke zur Unterstützung der Behandlung und/oder Therapie;
• aus der Durchführung von Hausbesuchen;
• aus der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen;
• aus der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (z.B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübungen)



 
  Kindergruppenversicherung

1 .Haftpflichtversicherung

Wir haben speziell für Kindergruppen eine Haftpflichtversicherung anzubieten, die nicht nur den Träger versichert, sondern auch alle in der Kindergruppe tätigen Personen (auch Beauftragte!). Versichert ist der Träger ebenso wie die dort tätigen Personen, wenn sie wegen Schäden an Dritten haftbar gemacht werden können. Bei Kindergruppen muss man sich darüber im Klaren sein, dass hier nicht die Kinder versichert sind, denn Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind nicht deliktfähig und können von daher nicht haftbar gemacht werden. Es wird deshalb immer geprüft, ob eine Aufsichtsperson die Aufsichtspflicht verletzt hat oder nicht. Nur bei Aufsichtspflichtverletzung haften Träger und Aufsichtspersonen.

Bei einer Deckungssumme von 2 Mio. € für Personen - und 1 Mio. € für Sachschäden und 100.000- € für Vermögensschäden kostet diese Haftpflichtversicherung pro Kind 1,18 € im Jahr, mindestens jedoch 143,51 € zuzgl. 19% Versicherungssteuer, also 170,78 €. Die Mindestprämie gilt also für alle Kindergruppen mit bis zu 121 Kindern.

2. Inhaltsversicherung

Also eine Art Hausratversicherung für das Inventar des Kinderladens/-Gartens. Versichert ist das gesamte Inventar/Mobiliar gegen die Gefahren Feuer -, Einbruchdiebstahl - (einschl. Vandalismus-), Leitungswasser und Sturm/Hagelschäden, sowie für auch die Betriebsunterbrechung für die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Die Versicherungssumme muss dem Neuwert entsprechen, da Im Schadenfall auch Neuwert erstattet wird.

Preisbeispiele für Kindergruppen in Bremen

Bei einer Versicherungssumme von bis zu 10.000. - € beläuft sich der Jahres-Beitrag incl. 19% Versicherungssteuer auf 87,00 €
Dies auch gleichzeitig der niedrigste Beitrag, dies bedeutet das Kindergruppen mit kleineren Versicherungssummen trotzdem diese Mindestprämie zahlen.
Bei einer Versicherungssumme von bis zu 20.000. - € beläuft sich der Jahres-Beitrag incl. 19% Versicherungssteuer auf 167,47 €
Bei einer Versicherungssumme von bis zu 30.000. - € beläuft sich der Jahres-Beitrag incl. 19% Versicherungssteuer auf 251,21 €
Bei einer Versicherungssumme von bis zu 40.000. - € beläuft sich der Jahres-Beitrag incl. 19% Versicherungssteuer auf 334,94 €
Weitere Versicherungssummen auf Anfrage.