|
 |
|
 |
| |
|
|
zurück
zu Auswahl |
| |
Wozu braucht man eine
private Haftpflichtversicherung?
Wer Anderen einen Schaden zufügt, muss in vollem Umfang
Schadensersatz leisten und haftet dafür mit seinem gesamten
gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen! Eine
Privathaftpflichtversicherung schützt hier den Verursacher
vor den finanziellen Folgen.
Eine private Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur bei berechtigten
Schadensansprüchen, sondern sie prüft auch, ob und
in welcher Höhe eine gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz
besteht. Sollten Ansprüche ungerechtfertigt sein, wehrt
sie diese Forderungen gegebenenfalls auch in einem Gerichtsverfahren
ab.
Die private Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den
die wichtigsten Versicherungen überhaupt.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Wer
gilt als versichert?
Versichert ist zunächst die Person, die den Vertrag abgeschlossen
hat.
Beim Familientarif gilt immer automatisch der Ehepartner,
sowie die unverheirateten Kinder (solange sie sich in der
Erstausbildung befinden) als mitversichert.
Auch der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner (auch
gleichgeschlechtliche), gilt als beitragsfrei mitversichert.
Er muss allerdings im Antrag mit Name und Geburtsdatum vermerkt
werden.
Gegenseitige Ansprüche sind allerdings ausgeschlossen!
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Was ist mitversichert?
| |
• Allmählichkeitsschäden
• Gefälligkeitshandlungen (bis 10.000 EUR)
• Schäden durch deliktunfähige Kinder
(bis 10.000 EUR)
• Schlüsselverlust von fremden, privaten und
beruflichen Schlüsseln bis 30.000 EUR
• Tätigkeit als Tagesmutter (bei Familienversicherung)
• motorgetriebene Kinderfahrzeuge bis 6 km/h
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
|
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Was ist
nicht versichert?
Wie bei jeder Versicherung
gibt es auch bei der Privathaftpflichtversicherung Ausschlüsse.
Die wichtigsten sind:
| |
• Schäden
die man sich selbst zufügt
• Schäden die vorsätzlich herbeigeführt
werden (grobe Fahrlässigkeit ist hingegen mitversichert)
• Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten
Gegenständen (Sachschäden an zu Wohnzwecken
gemieteten Räumen sind jedoch mitversichert)
• Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen
• Schäden infolge Teilnahme und /oder Training
an Rad-, Kraftfahrzeug- und Pferderennen sowie Box- oder
Ringkämpfen
• Schäden durch Gebrauch von KFZ (z.B. Be-
und Entladen)
• Schäden durch Ausübung einer beruflichen
Tätigkeit
|
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Wo gilt die Versicherung
überall?
Die Versicherung gilt prinzipiell
weltweit rund um die Uhr, für das außereuropäische
Ausland allerdings "nur" bis zu fünf Jahren Auslandsaufenthalt.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Was kostet eine private
Haftpflichtversicherung?
Familien-Beitrag: ab EUR 66,40 Jahresbeitrag (inkl. 19% Steuern)
Single-Beitrag: ab EUR 51,17 Jahresbeitrag (inkl. 19% Steuern)
Die Deckungssumme (also Höchstersatzleistung im Schadenfall)
beträgt 10.000.000.- EUR pauschal für Personen-
Sach- und Vermögensschäden.
Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Jahresvertrag (d.h.
er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate
vor Ablauf gekündigt wird), im Schadenfall gibt es keine
Selbstbeteiligung.
Für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst
gibt es spezielle Tarife, für Tierhalter (Hunde und Pferde),
Jäger, Öltank-/ und Wassersportfahrzeugbesitzer gibt
es spezielle Haftpflichtversicherungen. Bei Bedarf bitte nachfragen.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Betriebshaftpflicht:
Die wichtigste Versicherung für den Betrieb
Das Fehlen einer Betriebshaftpflicht kann im Schadenfall die
Existenz gefährden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig
das Leben , den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet."
'Übersetzt' bedeutet dies: Als Betriebsinhaber haften Sie
für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verschuldet
haben - und zwar in voller Höhe und unbegrenzt.
Auch wenn niemand vorhersagen kann, ob überhaupt und in
welcher Höhe jemals ein Schaden eintreten wird, sind die
Gefahrenquellen eines Betriebes vielfältig und nicht zu
unterschätzen. Es braucht nicht viel Phantasie, um den
Teufel an die Wand zu malen.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Die Aufgabe der Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht hat im Schadenfall für Sie das
zu tun, was Sie sonst selber zu regeln hätten:
| |
• Prüfen, ob und in welcher
Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
• Die Wiedergutmachung des Schadens in Geld,
wenn der Anspruch begründet ist; • Die
Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Dazu gehört
auch, in einem Rechtsstreit mit dem Geschädigten
den Prozess zu führen und die eventuell anfallenden
Kosten des Verfahrens zu tragen. |
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Was versichert ist
Neben dem Betriebsinhaber sind auch alle sonstigen Betriebsangehörigen
mitversichert, wenn Sie in Ausübung ihrer dienstlichen
Tätigkeit Dritte (also Außenstehende) schädigen.
Versicherungsschutz wird gewährt für Personen-,Sach-
und daraus resultierende Vermögensschäden. Das Versicherungsunternehmen
haftet allerdings nicht unbegrenzt wie Sie, sondern nur bis
zur Höhe der verabredeten Deckungssumme. Üblich sind
heutzutage 2 Mio. Euro für Personenschäden, 1 Mio.
Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden.
Je nach Betriebsart werden auch höhere oder niedrigere
Deckungssummen angeboten.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Was nicht versichert
ist
Eine Haftpflicht, die sämtliche Haftpflichtfälle umfaßt,
gibt es nicht. Wie bei allen Versicherungen gibt es auch in
der Betriebshaftpflicht das "Kleingedruckte", die
sogenannten Ausschlüsse. Nachstehend einige wichtige Ausschlüsse:
| |
•
Schäden, die Sie selbst erleiden;
• Schäden, die vorsätzlich hergeführt
wurden (grobe Fahrlässigkeit ist dagegen mitversichert);
• Schäden an fremden Sachen, die Sie gemietet,
gepachtet oder geliehen haben;
• Allmählichkeitsschäden (können
aber in Spezialpolicen zusätzlich versichert werden);
• Erfüllungsansprüche (z.B. Wandlung oder
Nachbesserung);
• Schäden durch Nichteinhaltung von Terminen
und Fristen;
• Schäden an fremden Sachen, die durch eine
gewerbliche Tätigkeit an diesen Sachen entstanden
sind (z.B. Reparatur, Bearbeitung oder Einbau). Aber für
diese Fälle gibt es Spezialpolicen, in denen Beabeitungsschäden
ausdrücklich mitversichert werden;
• Strafen und Bußgelder;
• Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen;
• Schäden, die durch den Gebrauch eines zulassungspflichtigen
KFZ entstehen (dafür gibt es die KFZ-Haftpflicht).
|
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Geltungsbereich
Grundsätzlich bezieht sich der Versicherungsschutz nur
auf auf die Bundesrepublik Deutschland. Arbeiten Sie auch im
Ausland, oder liefern Sie ins Ausland, muß der Versicherungsschutz
ausdrücklich erweitert werden. Auch hierfür gibt es
Speziallösungen.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Was kostet die Betriebshaftpflichtversicherung
?
Jährlich 200,- Euro bis 5000,- Euro. Nein, wir können
an dieser Stelle leider keine konkreten Zahlen nennen. Durch
die Vielzahl der Betriebsarten, Spezialpolicen und unterschiedlichen
Anbieter müssen wir zunächst Ihr Haftpflichtrisiko
feststellen und uns anschließend durch den Tarifdschungel
kämpfen. Dies machen wir für Sie völlig unverbindlich
und kostenlos, wenn Sie uns nachfolgenden Fragebogen ausgefüllt
zurücksenden.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Fragebogen zur Betriebshaftpflicht
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Berufshaftpflicht Spezialpolicen
Für nachfolgende Berufe haben wir eine Spezialkonzeptdeckung
:
| |
•
Krankengymnasten
• Shiatsu-Therapeuten
• Masseure
• GEM-Massagepractitioner (ohne staatlichen Abschluß)
• Physiotherapeuten
• Chirogymnasten
• Fußpfleger
• Kosmetiker
• Logopäden
• Motopäden
• Ergotherapeuten
• Klangmasseure
|
Das Fehlen einer Betriebshaftpflicht kann im Schadenfall die
Existenz gefährden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig
das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet."
'Übersetzt' bedeutet dies: Als Betriebs-oder/Praxisinhaber
haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter
verschuldet haben - und zwar in voller Höhe und unbegrenzt.
Auch wenn niemand vorhersagen kann, ob überhaupt und in
welcher Höhe jemals ein Schaden eintreten wird, sind die
Gefahrenquellen einer Praxis vielfältig und nicht zu unterschätzen.
Es braucht nicht viel Phantasie, um den Teufel an die Wand zu
malen.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Die Aufgabe der Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht hat im Schadenfall für Sie das
zu tun, was Sie sonst selber zu regeln hätten:
| |
• Prüfen, ob und in welcher
Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
• Die Wiedergutmachung des Schadens in Geld,
wenn der Anspruch begründet ist; • Die
Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Dazu gehört
auch, in einem Rechtsstreit mit dem Geschädigten
den Prozess zu führen und die eventuell anfallenden
Kosten des Verfahrens zu tragen. |
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Was versichert ist
Neben dem Betriebsinhaber sind auch alle sonstigen Betriebsangehörigen
mitversichert, wenn Sie in Ausübung ihrer dienstlichen
Tätigkeit Dritte (also Außenstehende) schädigen.
Versicherungsschutz wird gewährt für Personen-,Sach-
und daraus resultierende Vermögensschäden. Das Versicherungsunternehmen
haftet allerdings nicht unbegrenzt wie Sie, sondern nur bis
zur Höhe der verabredeten Deckungssumme. Diese betragen
3 Mio. € pauschal für Personen- und sonstige Schäden.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Was nicht versichert
ist
Eine Haftpflicht, die sämtliche Haftpflichtfälle umfaßt,
gibt es nicht. Wie bei allen Versicherungen gibt es auch in
der Betriebshaftpflicht das "Kleingedruckte", die
sogenannten Ausschlüsse. Nachstehend einige wichtige Ausschlüsse:
| |
•
Schäden, die Sie selbst erleiden;
• Schäden, die vorsätzlich hergeführt
wurden (grobe Fahrlässigkeit ist dagegen mitversichert);
• Schäden an fremden Sachen, die Sie gemietet,
gepachtet oder geliehen haben;
• Schäden durch Nichteinhaltung von Terminen
und Fristen;
• Strafen und Bußgelder;
• Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen;
|
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Geltungsbereich
Grundsätzlich bezieht sich der Versicherungsschutz nur
auf auf die Bundesrepublik Deutschland. Arbeiten Sie auch im
Ausland, oder liefern Sie ins Ausland, muß der Versicherungsschutz
ausdrücklich erweitert werden. Auch hierfür gibt es
Speziallösungen.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Was kostet die Betriebshaftpflichtversicherung
Jährlich 106,51 € incl. 19% Versicherungssteuer.
|
| |
zurück
zu Auswahl |
| |
Besonderes Highlight
Gegen einen Beitragszuschlag von 49,98 Euro incl. 19% Versicherungssteuer
kann eine rabattierte Privathaftpflicht mit einer Deckungssumme
von 5 Mio. € und erweitertem Versicherungsschutz hinzugekauft
werden. Diese Privathaftpflicht gilt auch im Ausland ohne zeitliche
Begrenzung und enthält unter anderem: Private Bauherrenhaftpflicht
bis 100.000 € Bausumme, Ferienwohnungen in der EU, Mietsachschäden
bis 1Mio. €, Schäden durch mitversicherte deliktunfähige
Kinder bis 2500 €, Vermietung von Räumlichkeiten zur
privaten oder gewerblichen Nutzung. Nutzung von Internet-Technologien
bis 1 Mio. € und Umwelthaftpflichtversicherung für
Tanks mit umweltgefährdenden Stoffen.
|
| |
|
| |
Spezialangebot
Heilwesen
Versicherungsumfang der Profi-Schutz-Haftpflichtversicherung
für das Heilwesen
Medizinische Fachberufe -
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
aus der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit.
Einschlüsse im Rahmen der gewählten Vertragsversicherungssummen
| |
• Alle Tätigkeiten im
Rahmen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, soweit
sie dem versicherten Risiko zuzurechnen ist •
Abhandenkommen von Belegschafts- / Besucher- / Patientenhabe
einschließlich Kraftfahrzeuge • Abhandenkommen
von fremden Schlüsseln / Codekarten (ohne Selbstbeteiligung)
• Abwasserschäden (Selbstbehalt 250 EUR)
Auslandsrisiko, soweit die Behandlung im Inland erfolgte
sowie bei Geschäftsreisen und der Teilnahme an Kongressen
(Selbstbehalt für Personenschäden in USA/Kanada
von 250 EUR) • Bearbeitungsschäden. sofern
nicht auf eigenem Betriebsgrundstück (Selbstbehalt
250 EUR) • Datenschutzrisiko • Deckungsvorsorgefreier
Umgang mit radioaktiven Stoffen • Mietsachschäden
an Räumen und Gebäuden (Selbstbehalt 250 FUR.)
• Nutzung von Internet-Technologien •
Vorsorgeversicherung
Mitversichert ist u.a. die gesetzl. Haftpflicht des Versicherungsnehmers
• aus der Verwendung von Apparaten und Behandlungsgeräten,
wie • Bestrahlungs-, Elektrotherapie-, Extensionsgeräten;
• Skalpellen, Fräsern und sonstigen Fußpflegegeräten;
• Vapozon, Epilot, Jonothorese, Hochfrequenz, Nemectrodyn,
Slenderton, Frimator, Tiefenwärmegeräte.
• aus der Verabreichung von Packungen; •
aus der Unterhaltung sonstiger Einrichtungen, wie
• Wannenbäder einschließlich Unterwassermassage,
Tauch-, Bewegungs - und/oder Schwimmbecken (ausgenommen
Saunakabinen); • Solarien, Sonnenbänke
zur Unterstützung der Behandlung und/oder Therapie;
• aus der Durchführung von Hausbesuchen;
• aus der Vertretung eines vorübergehend verhinderten
Berufskollegen; • aus der Beschäftigung
eines vorübergehend bestellten Vertreters (z.B. bei
Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübungen)
|
|
| |
|
| |
Kindergruppenversicherung
1 .Haftpflichtversicherung
Wir haben speziell für Kindergruppen eine Haftpflichtversicherung
anzubieten, die nicht nur den Träger versichert, sondern
auch alle in der Kindergruppe tätigen Personen (auch Beauftragte!).
Versichert ist der Träger ebenso wie die dort tätigen
Personen, wenn sie wegen Schäden an Dritten haftbar gemacht
werden können. Bei Kindergruppen muss man sich darüber
im Klaren sein, dass hier nicht die Kinder versichert sind,
denn Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind nicht deliktfähig
und können von daher nicht haftbar gemacht werden. Es wird
deshalb immer geprüft, ob eine Aufsichtsperson die Aufsichtspflicht
verletzt hat oder nicht. Nur bei Aufsichtspflichtverletzung
haften Träger und Aufsichtspersonen.
Bei einer Deckungssumme von 2 Mio. € für Personen
- und 1 Mio. € für Sachschäden und 100.000- €
für Vermögensschäden kostet diese Haftpflichtversicherung
pro Kind 1,18 € im Jahr, mindestens jedoch 143,51 €
zuzgl. 19% Versicherungssteuer, also 170,78 €. Die Mindestprämie
gilt also für alle Kindergruppen mit bis zu 121 Kindern.
2. Inhaltsversicherung
Also eine Art Hausratversicherung für das Inventar des
Kinderladens/-Gartens. Versichert ist das gesamte Inventar/Mobiliar
gegen die Gefahren Feuer -, Einbruchdiebstahl - (einschl. Vandalismus-),
Leitungswasser und Sturm/Hagelschäden, sowie für auch
die Betriebsunterbrechung für die Gefahren Feuer, Leitungswasser
und Sturm/Hagel. Die Versicherungssumme muss dem Neuwert entsprechen,
da Im Schadenfall auch Neuwert erstattet wird. Preisbeispiele
für Kindergruppen in Bremen
Bei einer Versicherungssumme von bis zu 10.000. - € beläuft
sich der Jahres-Beitrag incl. 19% Versicherungssteuer auf 87,00
€
Dies auch gleichzeitig der niedrigste Beitrag, dies bedeutet
das Kindergruppen mit kleineren Versicherungssummen trotzdem
diese Mindestprämie zahlen.
Bei einer Versicherungssumme von bis zu 20.000. - € beläuft
sich der Jahres-Beitrag incl. 19% Versicherungssteuer auf 167,47
€
Bei einer Versicherungssumme von bis zu 30.000. - € beläuft
sich der Jahres-Beitrag incl. 19% Versicherungssteuer auf 251,21
€
Bei einer Versicherungssumme von bis zu 40.000. - € beläuft
sich der Jahres-Beitrag incl. 19% Versicherungssteuer auf 334,94
€
Weitere Versicherungssummen auf Anfrage. |
| |
|
| |
|
| |
|
 |
|
|