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Staatlich
geförderte Rente
Private BASIS-Rente („Rüruprente“)
Diese neue Form der Altersvorsorge arbeitet wie die Riesterrente
nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während
der Erwerbszeit wird aus unversteuertem Bruttoeinkommen Kapital
für eine spätere einkommenssteuerpflichtige persönliche
lebenslange Altersrente angesammelt. Dies kann sowohl mit gleichbleibenden
durchlaufenden wie auch unregelmäßigen oder einmaligen
Beitragszahlungen er-folgen. BASIS-Rentenversicherungen brauchen
bei Arbeitslosengeld-II-Bezug („Hartz IV“) nicht
aufgelöst („verwertet“) werden.
Die BASIS-Rente ist an einige wesentliche gesetzliche Vorgaben
gebunden
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• Rentenauszahlung
frühestens ab Alter 60
• Keine Auszahlung in einer Summe statt Rente zulässig
• Grundsätzlich lebenslange Rentenzahlung an
die versicherte Person
• Übergang der Vertragsansprüche bei Tod
der versicherten Person vor Rentenbeginn nur an den Ehegatten
und/oder waisenrentenberechtigte Kinder vereinbar (Witwen-/
Waisenrente)
• Übergang der Vertragsansprüche bei Tod
der versicherten Person nach Rentenbeginn nur an den Ehegatten
und/oder waisenrentenberechtigte Kinder vereinbar (Rente
wird solange weitergezahlt, bis die Anzahl der Rentenmonate
für versicherte Person und Ehegatte die sog. „Mindestlaufzeit“
erreicht haben)
• Höchstmöglicher Beitrag pro Kalenderjahr
und Person 20.000€ abzüglich geleisteter Beiträge
zu gesetzlicher Rentenversicherung oder berufsständischem
Versorgungswerk (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte),
bei Beamten 20.000€ ./. 19,9% ihrer Bruttojahresbezüge
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Diese Rentenversicherung kommt, weil
es im Todesfall, falls vereinbart, nur den Übergang der
Ansprüche aus den eingezahlten Beiträgen auf Witwe/r
Waisen gibt, ohne Gesundheitsfragen aus.
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Was ist der besondere Steuervorteil?
Bei der BASIS-Rentenversicherung
kann der Beitrag, im Jahre 2007 zunächst zu 64%, danach
jährlich bis auf 100% ansteigend, vom zu versteuernden
Einkommen abgezogen werden. Dies bedeutet, dass während
der Beitragszahlung zunächst Einkommensteuer gespart wird.
In welcher Höhe die spätere BASIS-Altersrente Einkommensteuer
kostet, hängt wesentlich vom Kalenderjahr des Rentenbeginns
und der Höhe der Einkünfte im Rentenalter ab. Je früher
die Rentenzahlung beginnt, desto mehr %-Anteil der Rente bleibt
einkommensteuerfrei (Beispiel Rentenbeginn 2015: 30%, 2025:
15%).
Die meisten Menschen werden im Alter deutlich geringere Einkünfte
als während des Erwerbslebens haben und dementsprechend
auch nur vergleichsweise geringere Einkommensteuerabzüge
auf die ausgezahlte BASIS-Rente zahlen müssen. Bei Selbständigen
und Freiberuflern mit schwankenden Einkommen bietet die Möglichkeit,
einmalige bzw. unregelmäßige Beiträge zu zahlen,
die Chance, in Jahren mit hohen zu versteuernden Einkünften
mehr Beitrag einzuzahlen (und mehr Einkommenssteuer zu sparen)
und so ggf. geringere Beiträge aus schwachen Jahren auszugleichen.
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Was wird am Vertragsende ausgezahlt?
Während der gesamten
Zeit der Beitragszahlung erwirtschaften die Versicherungsunternehmen
mit der Anlage der Beiträge Gewinne, welche den Versicherten
zustehen. Die Höhe dieser Gewinne kann naturgemäß
nicht präzise vorhergesagt werden, sie werden von tatsächlichem
wirtschaftlichem Verlauf, Entwicklung von Verzinsung und Vertragskosten
beeinflußt. Deshalb sind in Versicherungsangeboten grundsätzlich
immer 2 Werte angegeben :
1. Die garantierte Rente ist der Betrag, welcher von dem Versicherungsunternehmen
zu Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. Sie errechnet sich
aus der Verzinsung der eingezahlten Beiträge nach Abzug
der Verwaltungs- und Vertragskosten mit einheitlich 2,25% p.a.
Unterschiede ergeben sich aus der Höhe der Kosten die ja
vor Verzinsung vom Beitrag heruntergerechnet werden
2. Die vorausgeschätzte nicht-garantierte Gesamtrente,
das was zu Vertragsbeginn für den vereinbarten Schlußtermin
insgesamt in Aussicht gestellt wird, beinhaltet mit der "Überschußbeteiligung"
den Anteil des Einzelvertrages an den insgesamt erzielten Gewinnen
und liegt dadurch erheblich über der garantierten Rente.
Diese Modellrechnung schreibt die im Jahr des Vertragsbeginnes
(z.B. 2007) für bereits bestehende Verträge tatsächlich
zugeteilte Verzinsung über die gesamte Vertragsdauer linear
fort. Gesetzlich festgelegt ist, daß der Versicherer seinen
Kunden vom während des Vertrags erwirtschafteten Zinsergebnis
mindestens 90% auszahlen muß.
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Die Riesterrente
Die Riesterrente nach
dem Altersvermögensgesetz AvmG kann von allen Personen,
für die an die gesetzliche Rentenversicherung Pflichtbeiträge
gezahlt werden (Arbeitnehmer, Arbeitslose im Leistungsbezug,
Künstler die Mitglied in der KSK sind, Kindererziehende
in den ersten drei Lebensjahren des Kindes) und Beamten abgeschlossen
werden. Ihr Ziel ist der Ausgleich sich verringernder Renten-
und Pensionsansprüche im staatlichen Renten- bzw. Pensionssystem.
Die Beiträge werden grundsätzlich von den Versicherten
aufgebracht und mit einer staatlichen Zulage und ggf. einer
Einkommenssteuererstattung gefördert. Die spätere
Leistung aus Riesterrentenverträgen erfolgt grundsätzlich
als einkommensteuerpflichtige lebenslange Altersrente, lediglich
30% des ange-sparten Kapitals können zu Rentenbeginn in
einer einmaligen steuerpflichtigen Kapitalauszahlung entnommen
werden. Dieses Verfahren nennt sich „nachgelagerte Besteuerung“
weil durch Zulagen-gewährung und ggf. Steuererstattung
der Beitrag einkommensteuerbefreit wird und erst die spätere
Rente steuerlich als Einkommen zählt. Frühester Rentenbeginn
ist hierbei der Monatserste nach dem 60.Geburtstag, spätester
der Monatserste zu dem die staatliche Renten- oder Pensionszahlung
beginnt.
Wie funktioniert das technisch
?
Um die volle staatliche Zulage zu bekommen, zahlt die versicherte
Person in den Riesterrentenvertrag Beiträge ein, die sich
immer an der Höhe ihres rentenversicherungspflichtigen
Vorjahres-Bruttoarbeitsein-kommens bemessen. Im Jahr 2007 sind
für die volle staatliche Zulage 3% vom Bruttoeinkommen
2006, maximal 1.575 € p.a. einzuzahlen. Von diesem Betrag
ist die direkte staatliche Zulagenförderung in Form fester
Kopfzulagen von 114 € (versicherte Person) und 138 €
(Kind im Kindergeldbezug) p.a. abzuziehen.
Beispiel: Versicherte
Person mit RV-pflichtigem Bruttoeinkommen 2006 = 30.000 €,
2 Kinder im Kinder-geldbezug. Hier errechnet sich der zu zahlende
Eigenbeitrag aus 30.000 x 3% = 900 – 114 Zulage –
2 x 138 Kinderzulage = 510 € im Jahr. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung
für 2007 ermittelt das Finanzamt 2008 die zu erstattende
Einkommenssteuer auf die in 2007 in den Riestervertrag eingezahlten
Beiträge. Diese errrechnete Steuererstattung reduziert
sich um den Betrag, der bereits vorab als direkte Zulageförderung
in den Vertrag eingeflossen ist. Sind die gewährten Zulagen,
z.b. bei mehreren Kinder und/ oder geringem Einkommen, höher
als die zuerstattende Steuer, sind sie nicht zurückzuzahlen.
Ab dem Jahre 2008 erhöht sich die Beitrags- und Zulagenhöhe
auf 4% des Vorjahreseinkommens und 152 (Erwachsener) / 184 (Kind)
€ Förderung. Auch die Maximalbeiträge incl. Zulagen
steigen entsprechend von 1.575 (2006/2007) auf 2.100 €
ab 2008. Wie der Abschluß jeglicher Riesterrente überhaupt,
ist die Teilnahme an dieser Steigerung „Riestertreppe“
freiwillig – wer nicht erhöht, erhält entsprechend
auch keine erhöhten Zulagen bzw. Steuererstattungen.
Der Mindesteigenbeitrag, also der Sockelbeitrag der für
den Erhalt der vollen Zulagen in jedem Fall selbst eingezahlt
werden muß, beträgt seit 2005 einheitlich 60 €
p.a. Dieser Sockelbeitrag wird auch bei Kindererziehenden ohne
Einkünfte in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes und z.B.
bei Beziehern von Lohnersatzleistungen (AlG1 und 2, Krankengeld)
fällig.
Nicht selbst riesterfähige Ehegatten (Nichterwerbstätige,
Selbständige etc.) von Personen mit eigenem Anspruch auf
Riesterförderung und einem Riesterrentenvertrag erhalten
für sich auf einen Ehegattenvertrag mit 30 € p.a.
Eigenbeitrag beim Versicherer des „riesterfähigen“,
beitragzahlenden Ehegatten die volle staatliche Zulage.
Riesterrentenverträge mit Mindestbeitrag von z.Zt. 3% vom
Vorjahreseinkommen zur Erreichung der vollen staatlichen Zulage(n)
lohnen sich besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen
(geringer eigener Beitrag und volle Zulage) und / oder Kindern
im Kindergeldbezug (zusätzliche Zulage je Kind). Ebenfalls
interessant ist diese Variante für jüngere Leute –
hier führen die noch reichlichen Jahre bis zur Rente auch
bei geringen Jahresbeiträgen zu greifbaren Zusatzrenten.
Riesterrentenverträge mit höheren Beiträgen bzw.
dem Maximalbeitrag von z.Zt. 1.575 € p.a. lohnen sich für
Menschen mit höherem Einkommen und entsprechend höherer
Einkommensteuerbelastung über die Steuererstattung im Rahmen
der Einkommenssteuererklärung.
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Private
Rentenversicherung
Diese Versicherungsform wird auch als kapitalbildende Versicherung
bezeichnet, weil ihr Ziel die Ansparung von Kapital über
eine fortlaufende regelmäßige Beitragszahlung ist.
Seit 2005 besteht bei vielen Versicherern die Möglichkeit
in diese Verträge neben den regelmäßigen Beiträgen
auch einmalige „Zuzahlungen“ einzuzahlen. Bei der
privaten Rentenversicherung ist eine garantierte lebenslange
Rente, wahlweise stattdessen eine garantierte Kapitalauszahlung,
zum vereinbarten Vertragsende versichert. Im Todesfall der versicherten
Person erhält die im Versicherungsschein benannte bezugsberechtigte
Person die eingezahlten Beiträge mit aufgelaufenen Zinsen
zurück. Die private Rentenversicherung kommt, weil es im
Todesfall nur eine Beitragsrückerstattung gibt, ohne Gesundheitsfragen
aus. |
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Wofür werden die Beiträge
verwendet? Bei
der privaten Rentenversicherung wird kein Risikobeitrag zur
Todesfallabsicherung benötigt, der Beitrag kann nach Abzug
der Verwaltungskosten ausschließlich zur Kapitalbildung
verwendet werden. So ergeben sich bei gleichem Beitrag und gleicher
Vertragsdauer in der Regel deutlich höhere Leistungen zum
Vertragsende als bei einer Kapitallebensversicherung. Durch
die Anlage der längerfristig fortlaufend eingehenden Sparbeiträge
durch den Versicherer findet eine risikoarme Kapitalbildung
mit garantierter Mindestverzinsung von 2,25% p.a. statt. Um
dies möglich zu machen, ist der maximale Aktienanteil am
angelegten Geld per staatlicher Vorgabe auf 30% begrenzt, der
Rest muß in Staatspapieren, Immobilien, Hypothekendarlehn
etc. risikoarm angelegt werden. Die tatsächlich erwirtschaftete
Verzinsung der Sparbeiträge lag in der Vergangenheit bei
bis zu 7,5% p.a., für das Jahr 2006/2007 werden den bestehenden
Verträgen mit der Überschußbeteiligung rund
4,5% Gesamtverzinsung gutgeschrieben.
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Wie werden
private Rentenversicherungen steuerlich behandelt?
Die Beiträge können für neue Verträge mit
Beginn ab 2005 nicht mehr als Vorsorgeaufwand in der Einkommenssteuererklärung
steuermindernd geltend gemacht werden, die Beitragszahlung erfolgt
grundsätzlich aus versteuertem Einkommen. Als Gegenleistung
für diese Beitragszahlung aus versteuertem Einkommen wird
die spätere Rente sehr weitgehend von der Einkommenssteuer
verschont, bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren sind z.B. nur
18% der Rente Einkommen, von 100 € Rente bleiben also 82
€ komplett steuerfrei. Wählt der Kunde statt einer
Rente die einmalige Auszahlung, stellt der „Ertrag“
(= Auszahlungsbetrag ./. Summe der Beiträge) zunächst
Einkommen dar, das bei Überschreiten des Freibetrags für
Kapitaleinkünfte der persönlichen Einkommenssteuer
unterliegt. Betrug die Versicherungsdauer aber mindestens 12
Jahre und ist der Kunde bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre
alt, bleibt auch einmaliger Kapitalauszahlung die Hälfte
des Ertrags komplett einkommensteuerfrei.
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Was
wird am Vertragsende ausgezahlt?
Während der gesamten Zeit der Beitragszahlung erwirtschaften
die Versicherungsunternehmen mit der Anlage der Beiträge
Gewinne, welche den Versicherten zustehen. Die Höhe dieser
Gewinne kann naturgemäß nicht präzise vorhergesagt
werden, sie werden von tatsächlichem wirtschaftlichem Verlauf
und Verzinsung und Verwaltungskostenentwicklung beeinflußt.
Deshalb sind in Versicherungsangeboten grundsätzlich immer
2 Werte angegeben :
1. Die garantierte Rente, wahlweise die Kapitalabfindung, ist
der Betrag, der von dem Versicherungs-unternehmen zu Vertragsende
garantiert ausgezahlt wird. Sie errechnet sich aus der Verzinsung
der ein-gezahlten Beiträge nach Abzug der Verwaltungskosten
mit einheitlich 2,25% p.a. Unterschiede ergeben sich aus der
Höhe der Verwaltungskosten, die ja vor Verzinsung vom Beitrag
heruntergerechnet werden
2. Die vorausgeschätzte Gesamtrente, wahlweise Gesamtkapitalauszahlung,
also das was zu Vertrags-beginn für den vereinbarten Schlußtermin
insgesamt in Aussicht gestellt aber nicht garantiert wird, beinhaltet
mit der "Überschußbeteiligung" den Anteil
des Einzelvertrages an den insgesamt erwirtschafteten Gewinnen
und liegt dadurch über der garantierten Versicherungssumme.
Diese Modellrechnung schreibt die im Jahr des Vertragsbeginnes
(z.B. 2007) für bereits bestehende Verträge tatsächlich
zugeteilte Verzinsung über die gesamte Vertragsdauer linear
fort. Gesetzlich festgelegt ist, daß der Versicherer seinen
Kunden vom während der Vertragsdauer tatsächlich erwirtschafteten
Ergebnis mindestens 90% auszahlen muß.
Die Entscheidung, ob die Versicherungsleistung in Form einer
lebenslangen Rente oder als einmalige Kapitalzahlung erfolgen
soll, trifft der Kunde erst unmittelbar zum Vertragsende, also
so kurzfristig, daß die dann vorliegende aktuelle persönliche
Situation (Gesundheit, Höhe sonstiger Versorgung, Steuersituation
..) für die Geldverwendung bestmöglich berücksichtigt
werden kann. |
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Fragebogen zur privaten Rentenversicherung
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Fonds / fondsgebundene
Kapitallebens-, Rentenversicherungen
Die sogenannten „Fondsprodukte“ stellen eine Alternative
zur Kapitalbildung über die „klassischen“ Kapitallebensversicherungen
bzw. privaten Rentenversicherungen dar. Auch hier ist das grundsätzliche
Ziel die Bildung von Kapital über eine – mehr oder
weniger - fortlaufende regelmäßige Einzahlung von
Sparbeiträgen. In der Gegenüberstellung zu klassischen
„kapitalbildenden“ Versicherungen mit Beginn nach
dem 01.01.2005 gibt es jedoch Unterschiede:
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FONDSPRODUKTE |
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Aktien-, Wertpapier- und
Immobilienfonds |
Fondsgebundene Lebens-
oder Rentenversicherung |
| Einzahlungen |
Beliebig, auch unregelmäßig und in
unterschiedlicher Höhe |
Grundsätzlich regelmäßig, und
in gleichbleibender Höhe bzw. wie zu Vertragsbeginn
festgelegt, „Zuzahlungen“ z.T. möglich |
| Vertragsdauer |
Grundsätzlich offen |
Wird zu Beginn festgelegt, mind. 12 Jahre (Steuer) |
| Aussetzen, verringern
von Einzahlungen |
jederzeit möglich |
Aussetzung möglich wenn Mindestguthaben im
Vertrag erreicht ist, Verringerung möglich
bis Mindestvertrags-höhe gem. Bedingungen |
| Leistungen bei vorzeitiger
Kündigung / Auflösung |
jederzeit möglich, Auszahlung in Höhe
des aktuellen Börsen- / Tageskurs der Fondsanteile,
Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerpflichtig |
Möglich, innerhalb der ersten 12 Jahre volle
Einkommensteuerpflicht auf enthaltene Zinsen, Versicherer
nimmt außerdem Stornoabzug vor, Auszahlung
bis ca. 10. Vertragsjahr niedriger als eingezahlte
Beiträge |
| Leistung zum vereinbarten
Vertragsende |
Keine garantierte Leistung, Auszahlung des Tagesbörsenwertes
der Fondsanteile |
Keine garantierte Leistung, Auszahlung des Tagesbörsenwertes
der Fondsanteile, ggf. Übertragung der Fonds-anteile
in Kundendepot |
| Leistung bei Tod
während Vertragsdauer |
Übertragung der Fonds-anteile oder Auszahlung
des erreichten Wertes der Fondsanteile an den Erben |
Fondslebensversicherung
: mindestens die zu Vertragsbeginn festgelegte
garantierte Todesfallleistung
Fondsrentenversicherung
: Auszahlung des erreichten Wertes der Fondsanteile
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| Steuerliche Behandlung
(Einkommens-steuer ESt) |
Einzahlung aus versteuertem Einkommen, Auszahlung
/ Verkauf der Fondsanteile steuerfrei wenn Spekulationsfrist
von 12 Monaten überschritten, Dividende steuerpflichtig |
Beitrag aus versteuertem Einkommen, bei Kapitalauszahlung
am Vertragsende Steuerpflicht auf Gewinne (= Auszahlung
./. Beitragssumme), bei Vertragsdauer > 12J.
und Alter > 60J. halber Gewinn steuerfrei; lebenslange
Rente stark steuerbegünstigt
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KAPITALVERSICHERUNG |
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Kapitallebensversicherung,
private Rentenversicherung |
| Einzahlungen |
Grundsätzlich regelmäßig, und
in gleichbleibender Höhe bzw. wie zu Vertragsbeginn
festgelegt, „Zuzahlungen“ z.T. möglich |
| Vertragsdauer |
Wird zu Beginn festgelegt, meist mind. 12 Jahre(Steuer) |
| Aussetzen, verringern
von Einzahlungen |
Aussetzung möglich wenn Mindestguthaben im
Vertrag erreicht ist, Verringerung möglich
bis Mindestvertrags-höhe gem. Bedingungen |
| Leistungen bei vorzeitiger
Kündigung / Auflösung |
Möglich, innerhalb der ersten 12 Jahre volle
Einkommensteuerpflicht auf enthaltene Zinsen, Versicherer
nimmt außerdem Stornoabzug vor, Auszahlung
bis ca. 10. Vertragsjahr niedriger als eingezahlte
Beiträge |
| Leistung zum vereinbarten
Vertragsende |
Bereits bei Vertragsbeginn festgelegte garantierte
Leistung (Beitrag ./. Kosten wird mit 2,25% p.a.
verzinst) + Überschußbeteiligung |
| Leistung bei Tod
während Vertragsdauer |
Kapitallebensversicherung
:
zu Vertragsbeginn festgelegte garantierte Todesfallleistung
+ erzielte Überschüsse
Privatrentenversicherung:
Erstattung eingezahlter Beiträge + erzielte
Überschüsse
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| Steuerliche Behandlung
(Einkommens-steuer ESt) |
Beitrag aus versteuertem Einkommen, bei Kapitalauszahlung
am Vertragsende Steuerpflicht auf Gewinne (= Auszahlung
./. Beitragssumme), bei Vertragsdauer > 12J.
und Alter > 60J. halber Gewinn steuerfrei; lebenslange
Rente stark steuerbegünstigt
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Idee der Fonds und fondsgebundenen Versicherungen ist es,
durch die Anlage der Sparbeiträge nicht in einer bestimmten
Aktie oder einem bestimmten Wertpapier sondern in einem breitgestreuten
„Portfolio“ vieler verschiedener Aktien oder Wertpapiere,
das Risiko von Verlusten für den einzelnen Sparer gering
zu halten aber trotzdem höhere Renditen als auf Sparkonten
oder in Versicherungsverträgen zu erzielen.
In der Vergangenheit konnten mit der Geldanlage in Fonds tatsächlich
zeitweise sehr viel höhere Erträge als durch die
Beitragszahlung zu klassischen Kapitalversicherungen erzielt
werden, gleichzeitig sind hier aber auch, ähnlich wie
bei der Geldanlage direkt in Einzelaktien, massive und zum
Teil bis heute andauernde, Verluste eingetreten.
Aus unserer Sicht ist die Kapitalbildung in Fondsprodukten
zur Abdeckung des regelmäßigen täglichen Lebensunterhalts
im Alter nicht geeignet, weil sie für eine regelmäßige
Entnahme zu wenig Planungssicherheit bietet. Sie hat ihren
Platz dort, wo es darum geht, eine bereits ausreichende Grundvorsorge
für das Alter zu ergänzen, um z.B. Geld für
Reisen, Hobbys im Alter anzusparen. Hier ist es dann letztlich
nicht von Bedeutung, ob der Verkauf von Fondsanteilen angesichts
gerade ungünstiger Kursstände um ein halbes oder
ganzes Jahr verschoben und die Reise einfach entsprechend
später angetreten wird.
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