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  Staatlich geförderte Rente

Private BASIS-Rente („Rüruprente“)

Diese neue Form der Altersvorsorge arbeitet wie die Riesterrente nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während der Erwerbszeit wird aus unversteuertem Bruttoeinkommen Kapital für eine spätere einkommenssteuerpflichtige persönliche lebenslange Altersrente angesammelt. Dies kann sowohl mit gleichbleibenden durchlaufenden wie auch unregelmäßigen oder einmaligen Beitragszahlungen er-folgen. BASIS-Rentenversicherungen brauchen bei Arbeitslosengeld-II-Bezug („Hartz IV“) nicht aufgelöst („verwertet“) werden.

Die BASIS-Rente ist an einige wesentliche gesetzliche Vorgaben gebunden

  • Rentenauszahlung frühestens ab Alter 60

• Keine Auszahlung in einer Summe statt Rente zulässig

• Grundsätzlich lebenslange Rentenzahlung an die versicherte Person

• Übergang der Vertragsansprüche bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn nur an den Ehegatten und/oder waisenrentenberechtigte Kinder vereinbar (Witwen-/ Waisenrente)

• Übergang der Vertragsansprüche bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn nur an den Ehegatten und/oder waisenrentenberechtigte Kinder vereinbar (Rente wird solange weitergezahlt, bis die Anzahl der Rentenmonate für versicherte Person und Ehegatte die sog. „Mindestlaufzeit“ erreicht haben)

• Höchstmöglicher Beitrag pro Kalenderjahr und Person 20.000€ abzüglich geleisteter Beiträge zu gesetzlicher Rentenversicherung oder berufsständischem Versorgungswerk (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte), bei Beamten 20.000€ ./. 19,9% ihrer Bruttojahresbezüge

Diese Rentenversicherung kommt, weil es im Todesfall, falls vereinbart, nur den Übergang der Ansprüche aus den eingezahlten Beiträgen auf Witwe/r Waisen gibt, ohne Gesundheitsfragen aus.


 
  Was ist der besondere Steuervorteil?

Bei der BASIS-Rentenversicherung kann der Beitrag, im Jahre 2007 zunächst zu 64%, danach jährlich bis auf 100% ansteigend, vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dies bedeutet, dass während der Beitragszahlung zunächst Einkommensteuer gespart wird. In welcher Höhe die spätere BASIS-Altersrente Einkommensteuer kostet, hängt wesentlich vom Kalenderjahr des Rentenbeginns und der Höhe der Einkünfte im Rentenalter ab. Je früher die Rentenzahlung beginnt, desto mehr %-Anteil der Rente bleibt einkommensteuerfrei (Beispiel Rentenbeginn 2015: 30%, 2025: 15%).

Die meisten Menschen werden im Alter deutlich geringere Einkünfte als während des Erwerbslebens haben und dementsprechend auch nur vergleichsweise geringere Einkommensteuerabzüge auf die ausgezahlte BASIS-Rente zahlen müssen. Bei Selbständigen und Freiberuflern mit schwankenden Einkommen bietet die Möglichkeit, einmalige bzw. unregelmäßige Beiträge zu zahlen, die Chance, in Jahren mit hohen zu versteuernden Einkünften mehr Beitrag einzuzahlen (und mehr Einkommenssteuer zu sparen) und so ggf. geringere Beiträge aus schwachen Jahren auszugleichen.


 
  Was wird am Vertragsende ausgezahlt?

Während der gesamten Zeit der Beitragszahlung erwirtschaften die Versicherungsunternehmen mit der Anlage der Beiträge Gewinne, welche den Versicherten zustehen. Die Höhe dieser Gewinne kann naturgemäß nicht präzise vorhergesagt werden, sie werden von tatsächlichem wirtschaftlichem Verlauf, Entwicklung von Verzinsung und Vertragskosten beeinflußt. Deshalb sind in Versicherungsangeboten grundsätzlich immer 2 Werte angegeben :

1. Die garantierte Rente ist der Betrag, welcher von dem Versicherungsunternehmen zu Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. Sie errechnet sich aus der Verzinsung der eingezahlten Beiträge nach Abzug der Verwaltungs- und Vertragskosten mit einheitlich 2,25% p.a. Unterschiede ergeben sich aus der Höhe der Kosten die ja vor Verzinsung vom Beitrag heruntergerechnet werden

2. Die vorausgeschätzte nicht-garantierte Gesamtrente, das was zu Vertragsbeginn für den vereinbarten Schlußtermin insgesamt in Aussicht gestellt wird, beinhaltet mit der "Überschußbeteiligung" den Anteil des Einzelvertrages an den insgesamt erzielten Gewinnen und liegt dadurch erheblich über der garantierten Rente. Diese Modellrechnung schreibt die im Jahr des Vertragsbeginnes (z.B. 2007) für bereits bestehende Verträge tatsächlich zugeteilte Verzinsung über die gesamte Vertragsdauer linear fort. Gesetzlich festgelegt ist, daß der Versicherer seinen Kunden vom während des Vertrags erwirtschafteten Zinsergebnis mindestens 90% auszahlen muß.


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  Die Riesterrente

Die Riesterrente nach dem Altersvermögensgesetz AvmG kann von allen Personen, für die an die gesetzliche Rentenversicherung Pflichtbeiträge gezahlt werden (Arbeitnehmer, Arbeitslose im Leistungsbezug, Künstler die Mitglied in der KSK sind, Kindererziehende in den ersten drei Lebensjahren des Kindes) und Beamten abgeschlossen werden. Ihr Ziel ist der Ausgleich sich verringernder Renten- und Pensionsansprüche im staatlichen Renten- bzw. Pensionssystem. Die Beiträge werden grundsätzlich von den Versicherten aufgebracht und mit einer staatlichen Zulage und ggf. einer Einkommenssteuererstattung gefördert. Die spätere Leistung aus Riesterrentenverträgen erfolgt grundsätzlich als einkommensteuerpflichtige lebenslange Altersrente, lediglich 30% des ange-sparten Kapitals können zu Rentenbeginn in einer einmaligen steuerpflichtigen Kapitalauszahlung entnommen werden. Dieses Verfahren nennt sich „nachgelagerte Besteuerung“ weil durch Zulagen-gewährung und ggf. Steuererstattung der Beitrag einkommensteuerbefreit wird und erst die spätere Rente steuerlich als Einkommen zählt. Frühester Rentenbeginn ist hierbei der Monatserste nach dem 60.Geburtstag, spätester der Monatserste zu dem die staatliche Renten- oder Pensionszahlung beginnt.

Wie funktioniert das technisch ?

Um die volle staatliche Zulage zu bekommen, zahlt die versicherte Person in den Riesterrentenvertrag Beiträge ein, die sich immer an der Höhe ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoarbeitsein-kommens bemessen. Im Jahr 2007 sind für die volle staatliche Zulage 3% vom Bruttoeinkommen 2006, maximal 1.575 € p.a. einzuzahlen. Von diesem Betrag ist die direkte staatliche Zulagenförderung in Form fester Kopfzulagen von 114 € (versicherte Person) und 138 € (Kind im Kindergeldbezug) p.a. abzuziehen.

Beispiel: Versicherte Person mit RV-pflichtigem Bruttoeinkommen 2006 = 30.000 €, 2 Kinder im Kinder-geldbezug. Hier errechnet sich der zu zahlende Eigenbeitrag aus 30.000 x 3% = 900 – 114 Zulage – 2 x 138 Kinderzulage = 510 € im Jahr. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2007 ermittelt das Finanzamt 2008 die zu erstattende Einkommenssteuer auf die in 2007 in den Riestervertrag eingezahlten Beiträge. Diese errrechnete Steuererstattung reduziert sich um den Betrag, der bereits vorab als direkte Zulageförderung in den Vertrag eingeflossen ist. Sind die gewährten Zulagen, z.b. bei mehreren Kinder und/ oder geringem Einkommen, höher als die zuerstattende Steuer, sind sie nicht zurückzuzahlen.

Ab dem Jahre 2008 erhöht sich die Beitrags- und Zulagenhöhe auf 4% des Vorjahreseinkommens und 152 (Erwachsener) / 184 (Kind) € Förderung. Auch die Maximalbeiträge incl. Zulagen steigen entsprechend von 1.575 (2006/2007) auf 2.100 € ab 2008. Wie der Abschluß jeglicher Riesterrente überhaupt, ist die Teilnahme an dieser Steigerung „Riestertreppe“ freiwillig – wer nicht erhöht, erhält entsprechend auch keine erhöhten Zulagen bzw. Steuererstattungen.

Der Mindesteigenbeitrag, also der Sockelbeitrag der für den Erhalt der vollen Zulagen in jedem Fall selbst eingezahlt werden muß, beträgt seit 2005 einheitlich 60 € p.a. Dieser Sockelbeitrag wird auch bei Kindererziehenden ohne Einkünfte in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes und z.B. bei Beziehern von Lohnersatzleistungen (AlG1 und 2, Krankengeld) fällig.

Nicht selbst riesterfähige Ehegatten (Nichterwerbstätige, Selbständige etc.) von Personen mit eigenem Anspruch auf Riesterförderung und einem Riesterrentenvertrag erhalten für sich auf einen Ehegattenvertrag mit 30 € p.a. Eigenbeitrag beim Versicherer des „riesterfähigen“, beitragzahlenden Ehegatten die volle staatliche Zulage.

Riesterrentenverträge mit Mindestbeitrag von z.Zt. 3% vom Vorjahreseinkommen zur Erreichung der vollen staatlichen Zulage(n) lohnen sich besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen (geringer eigener Beitrag und volle Zulage) und / oder Kindern im Kindergeldbezug (zusätzliche Zulage je Kind). Ebenfalls interessant ist diese Variante für jüngere Leute – hier führen die noch reichlichen Jahre bis zur Rente auch bei geringen Jahresbeiträgen zu greifbaren Zusatzrenten.

Riesterrentenverträge mit höheren Beiträgen bzw. dem Maximalbeitrag von z.Zt. 1.575 € p.a. lohnen sich für Menschen mit höherem Einkommen und entsprechend höherer Einkommensteuerbelastung über die Steuererstattung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.


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  Private Rentenversicherung

Diese Versicherungsform wird auch als kapitalbildende Versicherung bezeichnet, weil ihr Ziel die Ansparung von Kapital über eine fortlaufende regelmäßige Beitragszahlung ist. Seit 2005 besteht bei vielen Versicherern die Möglichkeit in diese Verträge neben den regelmäßigen Beiträgen auch einmalige „Zuzahlungen“ einzuzahlen. Bei der privaten Rentenversicherung ist eine garantierte lebenslange Rente, wahlweise stattdessen eine garantierte Kapitalauszahlung, zum vereinbarten Vertragsende versichert. Im Todesfall der versicherten Person erhält die im Versicherungsschein benannte bezugsberechtigte Person die eingezahlten Beiträge mit aufgelaufenen Zinsen zurück. Die private Rentenversicherung kommt, weil es im Todesfall nur eine Beitragsrückerstattung gibt, ohne Gesundheitsfragen aus.


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  Wofür werden die Beiträge verwendet?

Bei der privaten Rentenversicherung wird kein Risikobeitrag zur Todesfallabsicherung benötigt, der Beitrag kann nach Abzug der Verwaltungskosten ausschließlich zur Kapitalbildung verwendet werden. So ergeben sich bei gleichem Beitrag und gleicher Vertragsdauer in der Regel deutlich höhere Leistungen zum Vertragsende als bei einer Kapitallebensversicherung. Durch die Anlage der längerfristig fortlaufend eingehenden Sparbeiträge durch den Versicherer findet eine risikoarme Kapitalbildung mit garantierter Mindestverzinsung von 2,25% p.a. statt. Um dies möglich zu machen, ist der maximale Aktienanteil am angelegten Geld per staatlicher Vorgabe auf 30% begrenzt, der Rest muß in Staatspapieren, Immobilien, Hypothekendarlehn etc. risikoarm angelegt werden. Die tatsächlich erwirtschaftete Verzinsung der Sparbeiträge lag in der Vergangenheit bei bis zu 7,5% p.a., für das Jahr 2006/2007 werden den bestehenden Verträgen mit der Überschußbeteiligung rund 4,5% Gesamtverzinsung gutgeschrieben.


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  Wie werden private Rentenversicherungen steuerlich behandelt?

Die Beiträge können für neue Verträge mit Beginn ab 2005 nicht mehr als Vorsorgeaufwand in der Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden, die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich aus versteuertem Einkommen. Als Gegenleistung für diese Beitragszahlung aus versteuertem Einkommen wird die spätere Rente sehr weitgehend von der Einkommenssteuer verschont, bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren sind z.B. nur 18% der Rente Einkommen, von 100 € Rente bleiben also 82 € komplett steuerfrei. Wählt der Kunde statt einer Rente die einmalige Auszahlung, stellt der „Ertrag“ (= Auszahlungsbetrag ./. Summe der Beiträge) zunächst Einkommen dar, das bei Überschreiten des Freibetrags für Kapitaleinkünfte der persönlichen Einkommenssteuer unterliegt. Betrug die Versicherungsdauer aber mindestens 12 Jahre und ist der Kunde bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, bleibt auch einmaliger Kapitalauszahlung die Hälfte des Ertrags komplett einkommensteuerfrei.

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  Was wird am Vertragsende ausgezahlt?

Während der gesamten Zeit der Beitragszahlung erwirtschaften die Versicherungsunternehmen mit der Anlage der Beiträge Gewinne, welche den Versicherten zustehen. Die Höhe dieser Gewinne kann naturgemäß nicht präzise vorhergesagt werden, sie werden von tatsächlichem wirtschaftlichem Verlauf und Verzinsung und Verwaltungskostenentwicklung beeinflußt. Deshalb sind in Versicherungsangeboten grundsätzlich immer 2 Werte angegeben :

1. Die garantierte Rente, wahlweise die Kapitalabfindung, ist der Betrag, der von dem Versicherungs-unternehmen zu Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. Sie errechnet sich aus der Verzinsung der ein-gezahlten Beiträge nach Abzug der Verwaltungskosten mit einheitlich 2,25% p.a. Unterschiede ergeben sich aus der Höhe der Verwaltungskosten, die ja vor Verzinsung vom Beitrag heruntergerechnet werden

2. Die vorausgeschätzte Gesamtrente, wahlweise Gesamtkapitalauszahlung, also das was zu Vertrags-beginn für den vereinbarten Schlußtermin insgesamt in Aussicht gestellt aber nicht garantiert wird, beinhaltet mit der "Überschußbeteiligung" den Anteil des Einzelvertrages an den insgesamt erwirtschafteten Gewinnen und liegt dadurch über der garantierten Versicherungssumme. Diese Modellrechnung schreibt die im Jahr des Vertragsbeginnes (z.B. 2007) für bereits bestehende Verträge tatsächlich zugeteilte Verzinsung über die gesamte Vertragsdauer linear fort. Gesetzlich festgelegt ist, daß der Versicherer seinen Kunden vom während der Vertragsdauer tatsächlich erwirtschafteten Ergebnis mindestens 90% auszahlen muß.

Die Entscheidung, ob die Versicherungsleistung in Form einer lebenslangen Rente oder als einmalige Kapitalzahlung erfolgen soll, trifft der Kunde erst unmittelbar zum Vertragsende, also so kurzfristig, daß die dann vorliegende aktuelle persönliche Situation (Gesundheit, Höhe sonstiger Versorgung, Steuersituation ..) für die Geldverwendung bestmöglich berücksichtigt werden kann.


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  Fragebogen zur privaten Rentenversicherung

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Gewünschte Versicherungsdauer
ab  
bis    Alter oder
    Jahre
Gewünschter durchgängiger Versicherungsbeitrag über die gesamte Vertragsdauer   Euro/Monat
oder gewünschte garantierte Rente   Euro/Monat
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Zwangsfelder und müssen ausgefüllt werden !
 
Datenschutzklausel

Wir versichern, die uns überlassenen Daten mit der gebotenen Sorgfalt und Verschwiegenheit zu behandeln. Außerdem versichern wir die Daten ausschließlich zur Versicherungsvermittlung zu verwenden und sie in keinem Fall an Adresshändler o. ä. weiter zu geben!

Der Kunde willigt ein, dass Daten aus der Risikoanalyse an Versicherer, Maklerpools und Assekuradeure im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer. Gesundheitsdaten dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist.


 
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  Fonds / fondsgebundene Kapitallebens-, Rentenversicherungen

Die sogenannten „Fondsprodukte“ stellen eine Alternative zur Kapitalbildung über die „klassischen“ Kapitallebensversicherungen bzw. privaten Rentenversicherungen dar. Auch hier ist das grundsätzliche Ziel die Bildung von Kapital über eine – mehr oder weniger - fortlaufende regelmäßige Einzahlung von Sparbeiträgen. In der Gegenüberstellung zu klassischen „kapitalbildenden“ Versicherungen mit Beginn nach dem 01.01.2005 gibt es jedoch Unterschiede:

  FONDSPRODUKTE
  Aktien-, Wertpapier- und Immobilienfonds Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung
Einzahlungen Beliebig, auch unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe Grundsätzlich regelmäßig, und in gleichbleibender Höhe bzw. wie zu Vertragsbeginn festgelegt, „Zuzahlungen“ z.T. möglich
Vertragsdauer Grundsätzlich offen Wird zu Beginn festgelegt, mind. 12 Jahre (Steuer)
Aussetzen, verringern von Einzahlungen jederzeit möglich Aussetzung möglich wenn Mindestguthaben im Vertrag erreicht ist, Verringerung möglich bis Mindestvertrags-höhe gem. Bedingungen
Leistungen bei vorzeitiger Kündigung / Auflösung jederzeit möglich, Auszahlung in Höhe des aktuellen Börsen- / Tageskurs der Fondsanteile, Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerpflichtig Möglich, innerhalb der ersten 12 Jahre volle Einkommensteuerpflicht auf enthaltene Zinsen, Versicherer nimmt außerdem Stornoabzug vor, Auszahlung bis ca. 10. Vertragsjahr niedriger als eingezahlte Beiträge
Leistung zum vereinbarten Vertragsende Keine garantierte Leistung, Auszahlung des Tagesbörsenwertes der Fondsanteile Keine garantierte Leistung, Auszahlung des Tagesbörsenwertes der Fondsanteile, ggf. Übertragung der Fonds-anteile in Kundendepot
Leistung bei Tod während Vertragsdauer Übertragung der Fonds-anteile oder Auszahlung des erreichten Wertes der Fondsanteile an den Erben Fondslebensversicherung : mindestens die zu Vertragsbeginn festgelegte garantierte Todesfallleistung

Fondsrentenversicherung : Auszahlung des erreichten Wertes der Fondsanteile
Steuerliche Behandlung (Einkommens-steuer ESt) Einzahlung aus versteuertem Einkommen, Auszahlung / Verkauf der Fondsanteile steuerfrei wenn Spekulationsfrist von 12 Monaten überschritten, Dividende steuerpflichtig Beitrag aus versteuertem Einkommen, bei Kapitalauszahlung am Vertragsende Steuerpflicht auf Gewinne (= Auszahlung ./. Beitragssumme), bei Vertragsdauer > 12J. und Alter > 60J. halber Gewinn steuerfrei; lebenslange
Rente stark steuerbegünstigt

  KAPITALVERSICHERUNG
  Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung
Einzahlungen Grundsätzlich regelmäßig, und in gleichbleibender Höhe bzw. wie zu Vertragsbeginn festgelegt, „Zuzahlungen“ z.T. möglich
Vertragsdauer Wird zu Beginn festgelegt, meist mind. 12 Jahre(Steuer)
Aussetzen, verringern von Einzahlungen Aussetzung möglich wenn Mindestguthaben im Vertrag erreicht ist, Verringerung möglich bis Mindestvertrags-höhe gem. Bedingungen
Leistungen bei vorzeitiger Kündigung / Auflösung Möglich, innerhalb der ersten 12 Jahre volle Einkommensteuerpflicht auf enthaltene Zinsen, Versicherer nimmt außerdem Stornoabzug vor, Auszahlung bis ca. 10. Vertragsjahr niedriger als eingezahlte Beiträge
Leistung zum vereinbarten Vertragsende Bereits bei Vertragsbeginn festgelegte garantierte Leistung (Beitrag ./. Kosten wird mit 2,25% p.a. verzinst) + Überschußbeteiligung
Leistung bei Tod während Vertragsdauer Kapitallebensversicherung :
zu Vertragsbeginn festgelegte garantierte Todesfallleistung + erzielte Überschüsse

Privatrentenversicherung:
Erstattung eingezahlter Beiträge + erzielte Überschüsse
Steuerliche Behandlung (Einkommens-steuer ESt) Beitrag aus versteuertem Einkommen, bei Kapitalauszahlung am Vertragsende Steuerpflicht auf Gewinne (= Auszahlung ./. Beitragssumme), bei Vertragsdauer > 12J. und Alter > 60J. halber Gewinn steuerfrei; lebenslange Rente stark steuerbegünstigt



Idee der Fonds und fondsgebundenen Versicherungen ist es, durch die Anlage der Sparbeiträge nicht in einer bestimmten Aktie oder einem bestimmten Wertpapier sondern in einem breitgestreuten „Portfolio“ vieler verschiedener Aktien oder Wertpapiere, das Risiko von Verlusten für den einzelnen Sparer gering zu halten aber trotzdem höhere Renditen als auf Sparkonten oder in Versicherungsverträgen zu erzielen.

In der Vergangenheit konnten mit der Geldanlage in Fonds tatsächlich zeitweise sehr viel höhere Erträge als durch die Beitragszahlung zu klassischen Kapitalversicherungen erzielt werden, gleichzeitig sind hier aber auch, ähnlich wie bei der Geldanlage direkt in Einzelaktien, massive und zum Teil bis heute andauernde, Verluste eingetreten.

Aus unserer Sicht ist die Kapitalbildung in Fondsprodukten zur Abdeckung des regelmäßigen täglichen Lebensunterhalts im Alter nicht geeignet, weil sie für eine regelmäßige Entnahme zu wenig Planungssicherheit bietet. Sie hat ihren Platz dort, wo es darum geht, eine bereits ausreichende Grundvorsorge für das Alter zu ergänzen, um z.B. Geld für Reisen, Hobbys im Alter anzusparen. Hier ist es dann letztlich nicht von Bedeutung, ob der Verkauf von Fondsanteilen angesichts gerade ungünstiger Kursstände um ein halbes oder ganzes Jahr verschoben und die Reise einfach entsprechend später angetreten wird.